Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Zweiter Abschnitt - Rechtsmittel (§§ 143 - 178a) |
| Zweiter Unterabschnitt - Revision (§§ 160 - 171) |
(1) Gegen das Urteil eines Sozialgerichts steht den Beteiligten die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz zu, wenn der Gegner schriftlich zustimmt und wenn sie von dem Sozialgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluß zugelassen wird. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich zu stellen. Die Zustimmung des Gegners ist dem Antrag oder, wenn die Revision im Urteil zugelassen ist, der Revisionsschrift beizufügen.
(2) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Das Bundessozialgericht ist an die Zulassung gebunden. Die Ablehnung der Zulassung ist unanfechtbar.
(3) Lehnt das Sozialgericht den Antrag auf Zulassung der Revision durch Beschluß ab, so beginnt mit der Zustellung dieser Entscheidung der Lauf der Berufungsfrist oder der Frist für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung von neuem, sofern der Antrag in der gesetzlichen Form und Frist gestellt und die Zustimmungserklärung des Gegners beigefügt war. Läßt das Sozialgericht die Revision durch Beschluß zu, so beginnt mit der Zustellung dieser Entscheidung der Lauf der Revisionsfrist.
(4) Die Revision kann nicht auf Mängel des Verfahrens gestützt werden.
(5) Die Einlegung der Revision und die Zustimmung des Gegners gelten als Verzicht auf die Berufung, wenn das Sozialgericht die Revision zugelassen hat.
Rechtsprechung zu § 161 SGG
740 Entscheidungen zu § 161 SGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG
- LSG Bayern, 21.02.2011 - L 7 AS 128/11
Die Ablehnung der Zulassung der Sprungrevision ist unanfechtbar
- BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines ...
- BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz ...
- BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
AFG § 249c Abs. 9, § 111 Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGG § ...
- BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 20/92
- BSG, 27.10.2004 - B 2 U 23/04 R
Unzulässige Sprungrevision im sozialgerichtlichen Verfahren
- BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88
Schriftlich niedergelegten Zustimmungserklärung i.S. von § 161 Abs. 1 S. 1 ...
- BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R
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