Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 Sa 109/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung - Kenntnis vom Vorliegen eines Betriebsübergangs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung infolge Auftragsverlustes; Nichtdurchführung des Stilllegungsbeschlusses bei fehlender Kenntnis möglicher Weiterführung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 1 Abs. 2 KSchG; § 613a BGB
Unternehmerentscheidung - Auftragsverlust - Vergabe des Auftrags an Drittfirma
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen Betriebsstilllegung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung infolge Auftragsverlustes; Nichtdurchführung des Stilllegungsbeschlusses bei fehlender Kenntnis möglicher Weiterführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- openpr.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 17.01.2008 - 1 Ca 1593/07
- LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 Sa 109/08
Papierfundstellen
- BB 2009, 2251
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07
Kündigung und Entlassungssperre
Auszug aus LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 Sa 109/08
Die Kammer folgt insoweit der klarstellenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.11.2008 (2 AZR 935/07, EzA § 18 KSchG Nr. 1). - BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
Auszug aus LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 Sa 109/08
Er zeigt hiermit, dass die Absicht zur Stilllegung nicht feststeht, dass er hierzu noch nicht endgültig und abschließend entschlossen ist (vgl. BAG vom 10.10.1996, 2 AZR 477/95, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; BAG vom 29.09.2005, 8 AZR 647/07, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140).
- ArbG Köln, 17.03.2010 - 18 Ca 3434/09
Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsstilllegung, Betriebsübergang
Die Arbeitnehmer sind ausreichend durch einen möglichen Wiedereinstellungsanspruch gegen den Betriebsübernehmer geschützt (LAG Nürnberg v. 01.09.2009, 6 Sa 109/08).