Rechtsprechung
LAG München, 16.10.2007 - 6 Sa 1321/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerspruchsrecht eines Arbeitnehmers i.F.d. Abschlusses eines Aufhebungsvertrages gegen Bezahlung einer Abfindung mit dem Erwerber bei einem Betriebs-(teil-)übergang; Beginn der Frist zur Widerspruchserklärung bei einer unterbliebenen oder einer nicht ordnungsgemäßen ...
- Judicialis
BGB § 613 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Widerspruchsrecht gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Auflösungsvertrag mit Betriebserwerberin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 25.07.2006 - 31 Ca 20082/05
- LAG München, 16.10.2007 - 6 Sa 1321/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus LAG München, 16.10.2007 - 6 Sa 1321/06
Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13. Juli 2006 (8 AZR 305/05 - AP Nr. 312 zu § 613 a BGB) erkannt hat, wird diese Frist zur Widerspruchserklärung weder bei einer unterbliebenen noch bei einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung ausgelöst.Deshalb wird die Frist zur Erklärung eines Widerspruchs gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 613 a Abs. 6 BGB auch bei einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung nicht ausgelöst (BAG vom 13. Juli 2006, a. a. O.).
Solange allerdings ein Arbeitnehmer von diesem Widerspruchsrecht, das zwar zeitlich nicht befristet, aber grundsätzlich nicht unbegrenzt besteht und auch der Verwirkung unterliegen kann, keinen Gebrauch macht, gilt das Arbeitsverhältnis nach erfolgtem Betriebsteilübergang von der alten auf die neue Arbeitgeberin übergegangen und erst das ausgeübte Widerspruchsrecht führt mit seiner Ausübung grundsätzlich zur Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs (BAG vom 13. Juli 2006, a.a.O.).
- LAG München, 26.06.2007 - 8 Sa 663/06
Betriebsübergang, Aufhebungsvertrag mit Erwerber
Auszug aus LAG München, 16.10.2007 - 6 Sa 1321/06
Seine Interessen können über die durch § 613 a Abs. 6 BGB geschützten Belange hinausgehen (vgl. LAG München Urteil vom 26. Juli 2007 -8 Sa 663/06).Damit kann sein Widerspruch vom August/September 2005 aber nicht dazu führen, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ab 1. November 2004 oder einem späteren Zeitpunkt fortbesteht (in Anlehnung an LAG München Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 Sa 663/06).
- BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05
Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG München, 16.10.2007 - 6 Sa 1321/06
Diese Regelungen betreffen nach der vorzitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf die weitere Entscheidung vom 2. März 2006 (8 AZR 124/05 - NZA 2006, 848) den Schutzbereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Arbeitsplatzfreiheit.