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   LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11   

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LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11 (https://dejure.org/2012,18621)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11 (https://dejure.org/2012,18621)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2012 - 6 Sa 1358/11 (https://dejure.org/2012,18621)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 121/04

    Antragstellung in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Zur Antragstellung reicht es nicht aus, dass der Antrag schriftsätzlich angekündigt worden ist (vgl. BAG v. 01.12.2004 - 5 AZR 121/04 - zitiert nach juris, Rn.10; BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 - AP Nr. 1 zu § 333 ZPO).

    Auch kann dem Antragserfordernis nicht durch eine streitige Erörterung der Sach- und Rechtslage Genüge getan werden (BAG v. 01.12.2004 a.a.O., Rn.8).

    Auch im Falle des § 297 Abs. 2 ZPO muss wegen der zentralen Bedeutung der Sachanträge für Streitgegenstand, Rechtskraft, Möglichkeit der "Flucht in die Säumnis", Streitwert und Kosten eindeutig sein, ob Anträge gestellt werden, was beantragt wird und was nicht (BAG v. 01.12.2004 a.a.O.; vgl. auch BAG v. 04.12.2002 a.a.O.).

    Eine konkludente Bezugnahme der Anträge kann nur in Betracht kommen, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits fest umrissen und klar ist, dass die Bezugnahme auf die Schriftsätze zum Zwecke der Antragstellung und nicht nur zur Erörterung der Sach- und Rechtslage erfolgt (BAG v. 01.12.2004 a.a.O., Rn.10).

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Diese Möglichkeit steht auch dem Arbeitgeber offen (vgl. BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - AP Nr. 4 zu § 3 EntgeltFG, unter IV.2. der Gründe).

    Im Hinblick hierauf hat der Gesetzgeber die Mitteilungspflichten des im Ausland erkrankten Arbeitnehmers in § 5 Abs. 2 S.1 EFZG gegenüber der Rechtslage im Lohnfortzahlungsgesetz dahingehend erweitert, dass auch die Adresse am Aufenthaltsort auf die schnellstmögliche Art und Weise mitgeteilt werden muss (vgl. BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O., unter IV. 1. der Gründe).

    Hierdurch soll der Möglichkeit eines Leistungsmissbrauchs entgegen gewirkt werden, die entstehen kann, wenn der Arbeitgeber erst mit großer Zeitverzögerung von Erkrankungen im Ausland erfährt und ihm dadurch faktisch die Möglichkeit genommen wird, die attestierte Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen (BAG v. 19.02.1997 a.a.O.).

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    aa)Allerdings ist ein Arbeitgeber grundsätzlich an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen lässt (EuGH v. 03.06.1992 - C-45/90 - "Paletta I", AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72; BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).

    Zwar dürfen sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken (BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72; EuGH v. 12.03.1987 - 22/86 - "Rindone", EuGHE 1987, 1339, 1359; EuGH v. 06.10.1982 - 302/81 - "Eggers",EuGHE 1982, 3443).

    Dies gilt auch dann, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber ist (BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - a.a.O.; EuGH v. 03.06.1992 - Rechtssache C-45/90 "Paletta I" - AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).

  • EuGH, 03.06.1992 - C-45/90

    Paletta / Brennet

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Unter den Anwendungsbereich von Artikel 18 fallen auch Entgeltfortzahlungsleistungen, die ein Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat (grundlegend EuGH v. 03.06.1992 - C-45/90 - "Paletta", AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).

    aa)Allerdings ist ein Arbeitgeber grundsätzlich an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen lässt (EuGH v. 03.06.1992 - C-45/90 - "Paletta I", AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72; BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).

    Dies gilt auch dann, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber ist (BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - a.a.O.; EuGH v. 03.06.1992 - Rechtssache C-45/90 "Paletta I" - AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Zur Antragstellung reicht es nicht aus, dass der Antrag schriftsätzlich angekündigt worden ist (vgl. BAG v. 01.12.2004 - 5 AZR 121/04 - zitiert nach juris, Rn.10; BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 - AP Nr. 1 zu § 333 ZPO).

    Gerichte sind nicht befugt, sich zusammen zu suchen, welcher Sachvortrag zu welchem schriftsätzlichen Antrag passt (BAG v. 04.12.2002 a.a.O.).

    Auch im Falle des § 297 Abs. 2 ZPO muss wegen der zentralen Bedeutung der Sachanträge für Streitgegenstand, Rechtskraft, Möglichkeit der "Flucht in die Säumnis", Streitwert und Kosten eindeutig sein, ob Anträge gestellt werden, was beantragt wird und was nicht (BAG v. 01.12.2004 a.a.O.; vgl. auch BAG v. 04.12.2002 a.a.O.).

  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05

    Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Entscheidend ist, dass sich eine Partei dasjenige, was ihr erstinstanzlich zugesprochen worden ist, zumindest hilfsweise zu eigen macht (BGH v. 16.01.2005 - VIII ZR 5/05 - NJW 2006, 1062; BGH v. 06.10.1998 - XI ZR 313/97 - NJW 1999, 61; BGH v. 06.12.1978 - VIII ZR 282/77 - NJW 1979, 240).

    Dies ist bereits dann der Fall, wenn die Zurückweisung der Berufung beantragt wird, denn dadurch bringt die Partei zum Ausdruck, dass sie an demjenigen festhalten will, was das erstinstanzliche Gericht ihr zugesprochen hat (vgl. BAG v. 14.12.1994 - 5 AZR 696/93 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Abmahnung; BGH v. 16.01.2005 a.a.O.; BGH v. 06.12.1978 a.a.O.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 308 Rn.7).

  • BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 282/77

    Klage des Hauseigentümers auf Zahlung erhöhten Mietzinses - Rechtsverstoß des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Entscheidend ist, dass sich eine Partei dasjenige, was ihr erstinstanzlich zugesprochen worden ist, zumindest hilfsweise zu eigen macht (BGH v. 16.01.2005 - VIII ZR 5/05 - NJW 2006, 1062; BGH v. 06.10.1998 - XI ZR 313/97 - NJW 1999, 61; BGH v. 06.12.1978 - VIII ZR 282/77 - NJW 1979, 240).

    Dies ist bereits dann der Fall, wenn die Zurückweisung der Berufung beantragt wird, denn dadurch bringt die Partei zum Ausdruck, dass sie an demjenigen festhalten will, was das erstinstanzliche Gericht ihr zugesprochen hat (vgl. BAG v. 14.12.1994 - 5 AZR 696/93 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Abmahnung; BGH v. 16.01.2005 a.a.O.; BGH v. 06.12.1978 a.a.O.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 308 Rn.7).

  • LAG Berlin, 27.11.1989 - 9 Sa 82/89

    Arbeitsverhältnis: Nebenpflichten - Entbindung des behandelnden Arztes von der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Dies ist weitgehend anerkannt, wenn besondere Dispositionen des Arbeitgebers notwendig sein könnten, z.B. bei ansteckenden Krankheiten, die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter notwendig machen (vgl. LAG Berlin v. 27.11.1989 - 9 Sa 82/89 - NJW 1990, 2956; Geyer u.a., § 5 EFZG Rn.12; Lepke NZA 1995, 1084, 1085).
  • LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Erkrankung im Ausland -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Wenn dieses "vereinfachte Verfahren" durchgeführt wird, entfällt entsprechend dem Sinn und Zweck von Art. 18 Abs. 2 der EWG-Verordnung Nr. 574/72 die in § 5 Abs. 1 EFZG vorgesehene Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (vgl. Berenz DB 1995, 1462, 1463; Vossen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, 1997, Rn. 326; Kunz/Wedde, EFZR Entgeltfortzahlungsrecht, 2. Auflage 2005, § 5 EFZG Rn. 81; vgl. auch zum Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei: LAG Köln v. 04.01.1989 - 2 (7) Sa 105/87 - NZA 1989, 599 sowie LAG Hamm v. 05.02.2006 - 18 Sa 1398/05 - zitiert nach juris, Rn. 51).
  • BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
    Auch wenn die Gerichtssprache Deutsch ist, so folgt daraus nicht, dass fremdsprachige Urkunden ohne Übersetzung nicht verwertet werden dürfen, wie aus § 142 Abs. 3 ZPO hervorgeht (vgl. hierzu BGH v. 02.03.1988 - IVb ZB 10/88 - NJW 1989, 1432).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

  • EuGH, 12.03.1987 - 22/86

    Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen

  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 696/93

    Abmahnung - Streitgegenstand

  • EuGH, 06.10.1982 - 302/81

    Eggers / Hauptzollamt Kassel

  • LAG Köln, 04.01.1989 - 2 (7) Sa 105/87

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Ausländer; Ausland; Sozialabkommen;

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