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   LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04   

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LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 (https://dejure.org/2005,3003)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 (https://dejure.org/2005,3003)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 (https://dejure.org/2005,3003)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren beim Versorgungsamt; Antragstellung vor dem 01.05.2004, Kündigung nach dem 01.05.2004

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 85, 90 Abs. 2 a SGB IX in der Fassung vom 23.04.2004 (BGBL I Seite 606) in Verbindung mit den §§ 69 Abs. 2 SAtz 2, 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX
    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren beim Versorgungsamt; Antragstellung vor dem 01.05.2004, Kündigung nach dem 01.05.2004

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung - Fristen im laufenden Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt - Antragstellung vor dem 1.05.2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksame ordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen § 85 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) ; Erfordernis einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes für die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 85, 90 Abs. 2 a SGB IX in der Fassung vom 23.04.2004 (BGBL I Seite 606) in Verbindung mit den §§ 69 Abs. 2 SAtz 2, 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX
    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren beim Versorgungsamt; Antragstellung vor dem 01.05.2004, Kündigung nach dem 01.05.2004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren beim Versorgungsamt; Antragstellung vor dem 01.05.2004, Kündigung nach dem 01.05.2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Der Antrag zu 3. sei bereits unzulässig, da die Voraussetzungen des § 259 ZPO für eine Klage auf zukünftige Leistungen nicht dargelegt worden seien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 -.

    Zwar habe das Bundesarbeitsgericht am 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 - eine Klage auf zukünftige Leistung ohne Einschränkung des Klageantrages für unzulässig erachtet.

    Da künftige Vergütungsansprüche unter anderem dann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, die geschuldete Arbeitsleistung ausbleibt oder die Vergütung nicht fortzuzahlen ist, wie z. B. bei längerer Krankheit, unbezahltem Urlaub, unentschuldigten Fehlzeiten usw. sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 - EzA 3 259 ZPO Nr. 1 = NZA 2002, 1232; bestätigend BAG vom 09.02.2005 - 5 AZR 284/04 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 298/99 - AP Nr. 279 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18.12.1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB), der die Kammer folgt, in den Antrag aufzunehmen.

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - teilweise abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Schließlich hat auch das Bundesarbeitsgericht in der Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz (BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 23, 24) den besonderen Schwerbehindertenschutz auch dann gelten lassen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zunächst ein die Schwerbehinderung verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen war, das Versorgungsamt jedoch nach Zugang der Kündigung auf einen rechtzeitig erhobenen Widerspruch des Arbeitnehmers durch Abhilfebescheid die Schwerbehinderung anerkannt und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer innerhalb der Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung hiervon unterrichtet wurde.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag bzw. Verschlimmerungsantrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (vgl. BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 93; BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145/1146).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Dagegen spricht zum Einen, dass der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung hat (BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145, 1146, I 1 der Gründe, zu § 4 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag bzw. Verschlimmerungsantrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (vgl. BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 93; BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145/1146).

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Da künftige Vergütungsansprüche unter anderem dann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, die geschuldete Arbeitsleistung ausbleibt oder die Vergütung nicht fortzuzahlen ist, wie z. B. bei längerer Krankheit, unbezahltem Urlaub, unentschuldigten Fehlzeiten usw. sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 - EzA 3 259 ZPO Nr. 1 = NZA 2002, 1232; bestätigend BAG vom 09.02.2005 - 5 AZR 284/04 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 298/99 - AP Nr. 279 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18.12.1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB), der die Kammer folgt, in den Antrag aufzunehmen.
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Das Negativattest ersetzt die Zustimmung zur Kündigung (BAG vom 27.05.1983 - 7 AZR 482/81 - EzA § 12 Schwerbehindertengesetz Nr. 12 = DB 1984 134; KR-Etzel, 7. Aufl., § 85 bis 90 SGB IX Rdnr. 56; Neumann/Pahlen/Meierski-Pahlen SGB IX, 10. Aufl. 2003, § 85 Rdnr. 82, 88).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90

    Alkoholgenuß bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag bzw. Verschlimmerungsantrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (vgl. BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 93; BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145/1146).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 298/99

    Vergütung von Schulhausmeistern nach Bewährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Da künftige Vergütungsansprüche unter anderem dann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, die geschuldete Arbeitsleistung ausbleibt oder die Vergütung nicht fortzuzahlen ist, wie z. B. bei längerer Krankheit, unbezahltem Urlaub, unentschuldigten Fehlzeiten usw. sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 - EzA 3 259 ZPO Nr. 1 = NZA 2002, 1232; bestätigend BAG vom 09.02.2005 - 5 AZR 284/04 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 298/99 - AP Nr. 279 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18.12.1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB), der die Kammer folgt, in den Antrag aufzunehmen.
  • BAG, 18.12.1974 - 5 AZR 66/74

    Annahmeverzug - Leistungsangebot - Leistungswille - Feststellbare Zeiträume -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Da künftige Vergütungsansprüche unter anderem dann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, die geschuldete Arbeitsleistung ausbleibt oder die Vergütung nicht fortzuzahlen ist, wie z. B. bei längerer Krankheit, unbezahltem Urlaub, unentschuldigten Fehlzeiten usw. sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 - EzA 3 259 ZPO Nr. 1 = NZA 2002, 1232; bestätigend BAG vom 09.02.2005 - 5 AZR 284/04 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 298/99 - AP Nr. 279 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18.12.1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB), der die Kammer folgt, in den Antrag aufzunehmen.
  • ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04

    Unwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
    Die Begründung zum Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf die Vorlage des Ausweises sondern allein auf den Feststellungsbescheid ab, wobei der geforderte Nachweis dem Arbeitgeber nicht vor Zugang der Kündigung geführt worden sein muss (Cramer, NZA 2004, 698, 704; Westers, br ( Behindertenrecht) 2004, 93, 95; Kuhlmann, br 2004, 181/182; Arbeitsgericht Bonn vom 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04 - NZA RR 2005, 193; anderer Auffassung Bauer/Powietzka, NZA RR 2004, 505, 507).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der

    Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte nach § 85 SGB IX gilt nach der gesetzlichen Neuregelung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auch dann, wenn das Integrationsamt die Schwerbehinderung nach einem zunächst verneinenden Bescheid erst nach Widerspruch und Klageerhebung nach Zugang der Kündigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung, der vor Zugang der Kündigung liegt, feststellt (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -).

    Insoweit folgt die Kammer weitgehend dem Urteil des Arbeitsgerichts in der vorliegenden Sache sowie dem Urteil der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = br 2005, 198 ff.

    Dem schließt sich die erkennende Kammer ebenso wenig an wie die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 22.03.2005 (a. a. O.).

    Die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, so hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 22.03.2005 (a. a. O.) bereits zu Recht ausgeführt, ist nachgewiesen, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr bereits festgestellt hat oder ein Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit vorliegt.

    Schließlich hat bereits die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 22.03.2005 (a. a. O.) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung hat (so BAG, Urteil vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145 f).

    Weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass - entgegen der bisherigen Rechtslage und über den Ausschluss von Missbrauchsfällen hinaus - in der Form Rechtssicherheit für den Arbeitgeber geschaffen werden sollte, dass es auf den Erstbescheid des Versorgungsamtes ankommen sollte, selbst wenn dieser später mit Rückwirkung vom Versorgungsamt selbst - wie hier - oder vom Gericht als rechtswidrig erkannt wird (so LAG Düsseldorf - a. a. O. - 6 Sa 1938/04 - Arbeitsgericht Düsseldorf - a. a. O. - 13 Ca 5326/04 - Schulze, Weniger Kündigungsschutz für Schwerbehinderte?, AuR 2005, 252 ff; Neumann, Sozialgesetzbuch IX, 11. Aufl., § 85 Rz. 37; a. M.: Grimm/Brock, Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX, DB 2005, 82 ff; Schlewing, a. a. O.; Culmann, a. a. O.).

    Nach Auffassung der 6. Kammer des Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 22.03.2005 - a. a. O. - ist dies der Arbeitgeber, der sich auf die Ausnahmeregelung in § 90 Abs. 2 a 2. Altern. SGB IX beruft, allerdings nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (vgl. dort die weiteren Nachweise).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Dagegen bleibt nach § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises bestehen, wenn der Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden ist, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX möglich gewesen wäre (Senat 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - DB 2007, 1702; so auch ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 90 SGB IX Rn. 5; Bitzer NZA 2006, 1082; Lorenz FA 2007, 198; Rolfs/Barg BB 2005, 1678; Göttling NZA-RR 2007, 281; LAG Köln 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133; LAG Düsseldorf 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAG Düsseldorf 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - LAG Nürnberg 4. Oktober 2005 - 6 Sa 263/05 - aA KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53d; Schlewing NZA 2005, 1218; Griebeling NZA 2005, 494; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282; OVG Rheinland-Pfalz 7. März 2006 - 7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter,

    Die Anerkennung sowie Feststellung des Grads der Behinderung habe demgegenüber nur deklaratorische Bedeutung (BAG, Urt. v. 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 -, AP Nr. 11 zu § 15 SchwbG 1986; LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -, LAGE § 90 SGB IX Nr. 1; Seel, MDR 2007, 499 ff.).

    Das Negativattest ersetzt in diesem Falle die Zustimmung zur Kündigung (BAG, Urt. v. 27.05.1983 - 7 AZR 482/81 -, AP Nr. 12 zu § 12 SchwbG; LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -, LAGE § 90 SGB IX Nr. 1), auch wenn die Schwerbehinderung noch nachträglich festgestellt werden sollte (KR-Etzel, 8. Aufl., Rn. 56 zu §§ 85-90 SGB IX m. w. N.).

    (3) Der Arbeitgeber, der sich auf die Ausnahmeregelung in § 90 Abs. 2a Alt. SGB IX beruft, ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Frist des § 69 Abs. 2 S. 2 SGB IX verstrichen ist, weil der behinderte Arbeitnehmer pflichtwidrig nicht mitgewirkt und deshalb eine Entscheidung des Versorgungsamtes verzögert hat (LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -, LAGE § 90 SGB IX Nr. 1).

  • LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung;

    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).

    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18

    Formale Anforderungen an die Stellung eines Gleichstellungsantrags

    Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.3.05 (6 Sa 1938/04, LAGE Nr. 1 zu § 90 SGB IX) angenommen, dass für § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX der Arbeitgeber beweispflichtig sei, allerdings unter Anwendung einer gestuften Darlegungslast.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad der Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso: OVG Koblenz vom 07. März 2006 - 7A 11298/05 - NZA 2006, 1108; ArbG Essen vom 25. Oktober 2005 - 2 Ca 1592/05 - n. v.; KR-Etzel, 8. Aufl., §§ 85-90SGB IX, Rz. 53c; Cramer in NZA 2004, 698, 704; Düwell in BB 2004, 2811, 2812; Grimm/Brock/Windeln in DB 2005, 282, 283; Kuhlmann in Behindertenrecht 2004, 181, zu III; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 90 Rz. 23; Schlewing in NZA 2005, 1218, 1221; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso: BAG vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 - NZA 2007, Heft 6, S. IX [Pressemitteilung]; LAG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - NZA-RR 2006, 186; LAG Baden-Württemberg vom 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - LAGE § 85 SGB IX Nr. 2 = EzA-SD 2006, Nr. 22, S. 8 = ArbuR 2006, 412 m. zust. Anm. Gagel in jurisPR-ArbR 40/2006, Anm. 3; a. A.: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = Behindertenrecht 2005, 198; LAG Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - EzA-SD 2006, Nr. 9, S. 15; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 2006, 2244 [LS] = BB 2006, 2140 [LS]; LAG Köln vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133).

    Jedoch ist sowohl dem Gesetzeswortlaut als auch der vom Bundestagsausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung dafür gegebenen Begründung hinreichend deutlich zu entnehmen, dass nach der ersten Alternative des § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz nur dann besteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch positiv festgestellt wurde; die weitergehende Frage, ob diese Feststellung auch dem Arbeitgeber vorgelegt worden sein muss, ist zu verneinen (so auch: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - a.a.O., zu B II 1b der Gründe; ArbG Bonn vom 25. November 2004 - 7 Ca 2459/04 - NZA-RR 2005, 193; Griebeling in NZA 2005, 494, 496 f.; Grimm/Brock/Windeln, a.a.O., S. 285; Kuhlmann, a.a.O., S. 182; a.A.: Cramer in NZA 2004, 698, 704; Bauer/Powietzka, a.a.O., S. 507).Hierauf kommt es im vorliegenden Fall jedoch nicht entscheidend an, weil im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei der Klägerin ein ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch feststellender Bescheid nicht vorgelegen hat, sondern vielmehr ihr dahingehender Antrag abgelehnt worden war.

  • VG Oldenburg, 16.02.2007 - 13 A 2793/05

    Behinderter Mensch; Behinderung; Feststellung; Fristablauf; Gleichstellung;

    Die Kündigungsschutzklage des Klägers wurde vom Arbeitsgericht Oldenburg zwischenzeitlich durch Urteil vom 22. März 2005 (Az.: 6 Sa 1938/04) rechtskräftig abgewiesen.

    Sie ist daher nicht dahingehend auszulegen, dass das "oder" durch ein "und" zu ersetzen ist und die Vorschrift somit nicht zwei alternative, sondern kumulative Tatbestandsvoraussetzungen regelt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urt. v. 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26. April 2006 - 9 Sa 29/06 -, juris; Kuhlmann, a.a.O., Ziff.38).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes im Schwerbehindertenrecht

    Mithin änderte § 90 Abs. 2a SGB IX diese Rechtslage zum 1. Mai 2004 nur mit Wirkung für die Zukunft, wenn ab diesem Zeitpunkt auch angesichts bereits gestellter, aber noch nicht positiv beschiedener Feststellungsanträge Sonderkündigungsschutz allein noch nach Maßgabe des neu in Kraft getretenen § 90 Abs. 2a SGB IX entstehen konnte (vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - juris.de sowie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 17 Sa 82/05

    Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 90 Abs. 2a

    b) Die zweite Alternative des mit Wirkung vom 01.05.2004 eingeführten § 90 Abs. 2 a) SGB IX betrifft die Fälle, in denen ein Feststellungsverfahren gem. § 69 SGB IX anhängig, eine Feststellung aber noch nicht getroffen wurde (Bauer/Powietzka, NZA - RR, 2004, 505, 507; Schlewing, NZA 2005, 1218, 1221; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005, 6 Sa 1938/04, LAGE Nr. 1 zu § 90 SBG IX).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 12 A 1778/06

    Besonderer Kündigungsschutz - Zur Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX

    - 6 Sa 1938/04 -, Behindertenrecht 2005, 198 ff.
  • ArbG Karlsruhe, 18.07.2006 - 6 Ca 163/06

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung - Kündigung während laufendem

  • ArbG Düsseldorf, 14.04.2005 - 9 Ca 227/05

    Wirksamkeit einer ordentlichen, arbeitgeberseitigen Kündigung und Anspruch auf

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