Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18398
LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 (https://dejure.org/2010,18398)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 (https://dejure.org/2010,18398)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. November 2010 - 6 Sa 195/10 (https://dejure.org/2010,18398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch, Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Lübeck - 2 Ca 2726/09
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    a) Eine betriebsbedingte ordentliche Änderungskündigung kann nur dann wirksam sein, wenn dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 26.06.2008 ­ 2 AZR 139/07 ­ NZA 2008, 1182).

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG 26.06.2008 ­ 2 AZR 139/07 ­ a. a. O.).

    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d. h.: Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Vertragsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (BAG 26.06.2008 ­ 2 AZR 139/07 ­ a. a. O.).

    Denn nur dann ist das konkrete Änderungsangebot erforderlich (BAG 22.09.2005 ­ 2 AZR 519/04 ­ BAGE 116, 7; 26.06.2008 ­ 2 AZR 139/07 ­ NZA 2008, 1182).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Der widersprechende Arbeitnehmer, der mit der Ausübung seines Widerspruchsrechts schon ein höheres Kündigungsrisiko eingeht, riskiert damit gleichzeitig also ein Leerlaufen der betrieblichen Mitbestimmung im Fall seiner Kündigung (BAG 21.03.1996 ­ 2 AZR 559/95).

    Dabei kann auch in diesem Fall offen bleiben, ob sich eine derartige Rechtsfolge überhaupt aus dem Gebot von Treu und Glauben herleiten lässt (vgl. BAG 21.03.1996, a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 358/08

    Änderungskündigung, Weiterbeschäftigung, Verhältnismäßigkeit,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Die Berufungskammer hat bereits mit Urteil vom 13.05.2009 ­ 6 Sa 358/08 ­ entschieden, dass grundsätzlich alle Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen einzubeziehen sind.

    Es ist nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung keineswegs unstreitig, dass bei der Beklagten auch nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 13.05.2009 (6 Sa 358/08) freie Arbeitsplätze auf sog. interne Ausschreibungen hin vergeben werden oder im maßgeblichen Zeitraum vergeben worden sind.

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Der Arbeitgeber kann sich vielmehr nur dann nicht auf dringende betriebliche Erfordernisse berufen, die die Kündigung bedingen sollen, wenn tatsächlich ein anderer freier Arbeitsplatz vorhanden war, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer hätte weiterbeschäftigt werden können (BAG vom 18.01.1990 ­ 2 AZR 357/89 ­ zitiert nach JURIS).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Davon ist nicht nur auszugehen, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt hat, sondern auch und vor allem dann, wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder einer sonstigen vertraglichen Absprache ergibt (vgl. BAG vom 23.03.2006 ­ 2 AZR 162/05).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Maßgebend für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung ist die objektive Sachlage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG 13.02.2008 ­ 8 AZR 102/02 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 175).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG führt nicht zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (vgl. BAG 30.09.1993 ­ 2 AZR 283/93 ­ AP KSchG 1969 § 2 Nr. 33; HWK/Molkenbur 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 101).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Dabei wird nicht übersehen, dass das Bundesarbeitsgericht bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern ,,verschärfte Anforderungen" an die Pflicht des Arbeitgebers stellt, mit allen Mitteln, ggf. durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb oder Unternehmen zu versuchen (BAG 06.10.2005 ­ 2 AZR 362/04 ­ AP BAT § 53 Nr. 8).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Auf diesen allgemeinen Vortrag hin war es Sache des Klägers, konkrete Vorstellungen zur Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung zu äußern, ohne allerdings einen konkreten freien Arbeitsplatz benennen zu müssen (BAG 25.02.1988 ­ 2 AZR 500/87 -;15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­ AP BGB § 613 a Nr. 241).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
    Maßgebend für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung ist die objektive Sachlage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG 13.02.2008 ­ 8 AZR 102/02 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 175).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 66/06

    Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08

    Betriebsübergang - Callcenter

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

    Dies hat bereits die 6. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts in einer Parallelsache zutreffend entschieden (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d. h., die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Vertragsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (BAG, Urt. v. 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 -, juris; LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    Der Arbeitgeber kann sich vielmehr nur dann nicht auf dringende betriebliche Erfordernisse berufen, die die Kündigung bedingen sollen, wenn tatsächlich ein anderer freier Arbeitsplatz vorhanden war, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer hätte weiterbeschäftigt werden können (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris; BAG, Urt. v. 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 -, juris).

    Hierzu hat bereits die 6. Kammer in dem Urteil vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 - zutreffend darauf hingewiesen, dass § 26 Abs. 3a MTV dem Kläger einen Schutz gewährt, der über denjenigen nach § 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 KSchG hinausgeht.

    Eine eigenständige Regelung wäre entbehrlich gewesen (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    Dabei wird nicht übersehen, dass das Bundesarbeitsgericht bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Prüfung einer außerordentlichen Kündigung mit notwendig einzuhaltender Auslauffrist "verschärfte Anforderungen" an die Pflicht des Arbeitgebers stellt, mit allen Mitteln, ggf. durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb oder Unternehmen zu versuchen (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris; BAG, Urt. v. 06.10.2005 - 2 AZR 362/04 -, juris; BAG, Urt. v. 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 -, juris).

    Im vorliegenden Fall geht es aber um eine gemäß § 26 Abs. 3a MTV T. tariflich zulässige ordentliche Änderungskündigung (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2013 - 5 Sa 149/13

    Arbeitgeberwechsel, Arbeitsplatz, neuer, Vermittlung, Vertrag (dreiseitig),

    Eine konzernweite Beschäftigungspflicht trifft den Arbeitgeber nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 -, Rn. 20, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, Rn. 108, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung - Sozialauswahl -

    Vielmehr ist es erforderlich, dass ein solcher Arbeitnehmer zusätzlich innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitleistungen erbringt (BAG vom 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 - NZA 1996, Seite 974; LAG Schleswig-Holstein vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 - Juris Rn. 128).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt hat oder wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder einer sonstigen vertraglichen Absprache ergibt (LAG Schleswig-Holstein vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 - Juris; Rn. 108).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht