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   LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98   

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LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98 (https://dejure.org/1999,7375)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 08.12.1999 - 6 Sa 609/98 (https://dejure.org/1999,7375)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 6 Sa 609/98 (https://dejure.org/1999,7375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beabsichtigte Umsetzung als Form einer unmittelbaren Vertretung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung; Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des sachlichen Grundes, der die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtfertigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 21 Abs. 1; BGB § 620
    Arbeitsverhältnis: Befristung - Mittelbare Vertretung - Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    Die Grundsätze des Großen Senats des BAG (Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 - 129, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) über den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gelten entsprechend auch dann, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung oder auflösenden Bedingung gestritten wird (BAG Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    Nach der älteren Rechtsprechung des BAG (Großer Senat Beschluss vom 12.10.1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65, AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat zwar grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen eines die Befristung rechtfertigenden sachlichen Grundes.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    Die Grundsätze des Großen Senats des BAG (Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 - 129, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) über den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gelten entsprechend auch dann, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung oder auflösenden Bedingung gestritten wird (BAG Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    So geht das BAG z. B. beim Sachgrund eines vorübergehenden Mehrbedarfes von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast aus (BAG Urteil vom 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 - AP Nr. 182 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    Teilweise wird sogar verlangt, daß sich der Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt des befristeten Vertragsschlusses gegenüber dem auf unbestimmte Zeit einzustellenden Arbeitnehmer vertraglich gebunden hat (BAG Urteil vom 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 - AP Nr. 188 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m. w. N.).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    Auch beim Sachgrund der Vertretung verlangt das BAG eine Prognose des Arbeitgebers zum Wegfall des Vertretungsbedarfs (BAG Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 431/90 - AP Nr. 141 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    Diese Prognose hat sich darauf zu beziehen, ob im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit den Vertretungskräften zu erwarten ist, daß die zu vertretenden Mitarbeiter ihre Arbeit wieder aufnehmen bzw. ihren Dienst wieder antreten (BAG Urteil vom 22.11.1995 - 7 AZR 252/95 - AP Nr. 178 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    Das BAG vertritt in seinen jüngeren Entscheidungen sogar die Auffassung, der Arbeitgeber trage von vornherein die Darlegungs- und Beweislast und zwar in den Fällen, in denen ein Tarifvertrag sachliche Gründe zur Wirksamkeitsvoraussetzung der Befristung erhebt (BAG Urteil vom 11.08.1988 - 2 AZR 95/88 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie) und in denen der Arbeitgeber die Befristung auf einen sozialen Auslauftatbestand stützen will (BAG Urteil vom 03.10.1984 - 7 AZR 132/83 - AP Nr. 88 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag); darüber hinaus auch in den Fällen, in denen die Dauer der Befristung streitig ist.
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    So setzt das BAG z. B. zur sachlichen Rechtfertigung einer befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein Auszubildender seine Berufsausbildung beendet, voraus, daß der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zugesagt hat (BAG Urteil vom 21.04.1993 - 7 AZR 388/92 - AP Nr. 148 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag zu II. 4 a der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
    So hat das BAG in seinem Urteil vom 12.10.1994 ( 7 AZR 745/93 - AP Nr. 165 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) den für den Streit über die Vereinbarung einer Befristung entwickelten Beweisgrundsatz, es handele sich bei der Berufung auf den Fristablauf um eine rechtsvernichtende Einwendung gegenüber dem Recht der anderen Vertragspartei auf Fortdauer des Arbeitsverhältnisses mit der Folge, daß dann die Partei das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen darzulegen und im Bestreitensfall unter Beweis zu stellen hat, die sich auf die für sie günstigere Rechtsfolge des Erlöschens der Vertragspflicht beruft, auch auf letztgenannte Fälle erstreckt.
  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88

    Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen

  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 04.02.1971 - 2 AZR 144/70

    Befristung

  • BAG, 13.06.1990 - 7 AZR 309/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Vertretung wegen Erziehungsurlaubs

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    7 AZR 107/00 6 Sa 609/98.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 1999 - 6 Sa 609/98 - aufgehoben.

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