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   LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99   

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LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99 (https://dejure.org/2000,3934)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2000 - 6 Sa 943/99 (https://dejure.org/2000,3934)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 6 Sa 943/99 (https://dejure.org/2000,3934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit der Mitteilung der sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung; Wiedereinstellungsanspruch unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3
    Kündigung: Wirksamkeit trotz Unterlassen der Mitteilung der sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers an den Betriebsrat; Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Wiedereinstellung nach wirksamer Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1944
  • NZA-RR 2001, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Im Streitfall ist -- anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (vgl. BAG, Urteil v. 27.02.1997 -- 2 AZR 160/96 -- AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, Urteil v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95 -- AP Nr. 169 zu § 613 a BGB und BAG, Urteil v. 04.12.1997 -- 2 AZR 140/97 -- AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) -- nämlich durch die Reduzierung der Mittelkürzung nicht der Kündigungsgrund für die betriebsbedingte Kündigung der Klägerin entfallen.

    Auch soweit der Beklagte einzelne Kündigungen der nach dem Arbeitsumfang mit der Klägerin vergleichbaren geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer zurückgenommen hat, ist nicht ersichtlich, dass die vom Arbeitgeber insoweit getroffene Auswahl zu beanstanden wäre (vgl. zur Beachtung sozialer Gesichtspunkte bei der Wiedereinstellung BAG-Urteil v. 04.12.1997 -- 2 AZR 140/97 -- a.a.O.).

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat ist aber auf die Tatsachen beschränkt, die er zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat (vgl. BAG, Urteil v. 22.01.1998 -- 8 AZR 243/95 -- AP Nr. 173 zu § 613 a BGB [B I 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen]).

    Darüber hinaus ist zwar grundsätzlich auch richtig, dass das Bundesarbeitsgericht auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung im Regelfall die Mitteilung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers für unverzichtbar hält (vgl. BAG, Urteil v. 22.01.1998 -- 8 AZR 243/95 -- a.a.O. u. BAG, Urteil v. 15.12.1994 -- 2 AZR 327/94 -- Anwendung kommen müsse (vgl. BAG, Beschluss vom 27.01.1987 in NZA -- AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [B I 3 b (2) der Gründe]).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Darüber hinaus ist zwar grundsätzlich auch richtig, dass das Bundesarbeitsgericht auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung im Regelfall die Mitteilung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers für unverzichtbar hält (vgl. BAG, Urteil v. 22.01.1998 -- 8 AZR 243/95 -- a.a.O. u. BAG, Urteil v. 15.12.1994 -- 2 AZR 327/94 -- Anwendung kommen müsse (vgl. BAG, Beschluss vom 27.01.1987 in NZA -- AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [B I 3 b (2) der Gründe]).

    Aus dem Zweck des § 102 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BetrVG , dem Betriebsrat ein Bild von den Kündigungsumständen zu vermitteln, damit dieser sachgemäß Stellung nehmen kann, ergibt sich, dass im Allgemeinen das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit sowie ein eventueller Sonderkündigungsschutz für die Beurteilung durch den Betriebsrat unverzichtbare Daten sind (vgl. BAG, Urteil v. 15.12.1994 -- 2 AZR 327/94 -- a.a.O.).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Eine solche Unternehmerentscheidung wäre im Rahmen der Überprüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" von dem Beklagten zu verdeutlichen gewesen, damit das Gericht unter anderem prüfen kann, ob sie -- im Sinne der Rechtsprechung zur betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG -- nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urteile v. 17.06.1999 -- 2 AZR 522/98 -- und -- 2 AZR 141/99 -- in NZA 1999, 1095 ff. u. 1099 ff.).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Eine solche Unternehmerentscheidung wäre im Rahmen der Überprüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" von dem Beklagten zu verdeutlichen gewesen, damit das Gericht unter anderem prüfen kann, ob sie -- im Sinne der Rechtsprechung zur betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG -- nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urteile v. 17.06.1999 -- 2 AZR 522/98 -- und -- 2 AZR 141/99 -- in NZA 1999, 1095 ff. u. 1099 ff.).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Im Streitfall ist -- anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (vgl. BAG, Urteil v. 27.02.1997 -- 2 AZR 160/96 -- AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, Urteil v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95 -- AP Nr. 169 zu § 613 a BGB und BAG, Urteil v. 04.12.1997 -- 2 AZR 140/97 -- AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) -- nämlich durch die Reduzierung der Mittelkürzung nicht der Kündigungsgrund für die betriebsbedingte Kündigung der Klägerin entfallen.
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Im Streitfall ist -- anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (vgl. BAG, Urteil v. 27.02.1997 -- 2 AZR 160/96 -- AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, Urteil v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95 -- AP Nr. 169 zu § 613 a BGB und BAG, Urteil v. 04.12.1997 -- 2 AZR 140/97 -- AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) -- nämlich durch die Reduzierung der Mittelkürzung nicht der Kündigungsgrund für die betriebsbedingte Kündigung der Klägerin entfallen.
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (zuletzt grundlegend Urteil v. 16. September 1993 -- 2 AZR 267/92 -- AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972 [II 2 b cc (1) der Gründe]) ist eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, dass es gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt (BAG, Urteil v. 02.11.1983 -- 7 AZR 65/82 -- BAG 44, 201 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972 [I 2 b der Gründe]).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
    Verfügt der Betriebsrat bereits über den erforderlichen Kenntnisstand, um eine Stellungnahme abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber, oder kann es jedenfalls nach den gegebenen Umständen als sicher annehmen, so wäre es reine Förmelei, dem Arbeitgeber gleichwohl noch eine detaillierte Begründung abzuverlangen (vgl. BAG, Urteil v. 27.06.1985 -- 2 AZR 412/82 -- BAG 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen

    Entbehrlich ist die Information auch dann, wenn und soweit sie für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers völlig unmaßgeblich ist und dem Personalrat die ungefähren Daten des Arbeitnehmers bekannt sind (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.1995 - 2 AZR 974/94 - NZA 1996, 419; LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.1993 - 3 Sa 1592/92 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 35; LAG Köln, Urteil vom 05.10.1994 - 8 Sa 221/94 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 44; Hessisches LAG, Urteil vom 24.01.2000 - 6 Sa 943/99 - NZA - RR 2001, 34; LAG Hamm, Urteil vom 09.11.2006 - 17 Sa 1037/06 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 1 Sa 524/03

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei vorhandenem Betriebsrat

    Die Kammer hält deshalb die von der Gemeinschuldnerin vorgenommene Unterrichtung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls für unzureichend (ebenso etwa: BAG, 15.12.1994, NZA 1995, 521 [522 f.]; 24.2.2000 [2. Senat], NZA 2000, 764 f.; 24.2.2000 [8. Senat], NZA 2000, 785 [789]; ferner auch: LAG Hessen, 24.1.2000, NZA-RR 2001, 34 [35]).
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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2000 - 6 Sa 943/99   

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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2000 - 6 Sa 943/99 (https://dejure.org/2000,57880)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2000 - 6 Sa 943/99 (https://dejure.org/2000,57880)
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Volltextveröffentlichung

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