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   VGH Hessen, 11.10.2007 - 6 TG 1262/07   

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VGH Hessen, 11.10.2007 - 6 TG 1262/07 (https://dejure.org/2007,19666)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.10.2007 - 6 TG 1262/07 (https://dejure.org/2007,19666)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 6 TG 1262/07 (https://dejure.org/2007,19666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 1 KredWG, § 32 Halbs 1 KredWG, § 37 KredWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegennahme von Fremdgeldern i.R.e. durch die Bestellung einer Schiffshypothek abgesicherten Anlegerdarlehens als erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft; Erstrangige Schiffshypotheken als bankübliche Sicherheiten zur Absicherung von gewöhnlich zur Finanzierung des ...

  • Judicialis

    KWG § 1 Abs. 1 S 2 Nr. 1; ; KWG § 32 Abs. 1 S 1, 1. HS; ; KWG § 37 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 6 TG 1262/07
    Der Gesetzgeber hat im KWG entsprechende Differenzierungen als durch die Praxis der Kreditinstitute vorgegeben vorausgesetzt und hat im Hinblick hierauf auf eine Definition des Einlagengeschäfts verzichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1984 - BVerwG 1 C 125.80 -, NJW 1985, 929 [930]).

    Dass eine als Einlage zu betrachtende Entgegennahme fremder Gelder voraussetzt, dass die darlehensweise oder in ähnlicher Weise entgegengenommenen Gelder ihrer Art nach nicht banküblich besichert sind (bei Vorliegen einer banküblichen Sicherheit ist auch die andere Alternative des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG nicht gegeben, vgl. Fülbier in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 2. Aufl., Rdnr. 42 zu § 1 KWG) wird in Anlehnung an die Begriffsbestimmung der Einlage in der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Regelung in § 11 Nr. 3 der Zinsverordnung vom 5. Februar 1965 (BGBl. I S. 33) angenommen, wonach fremde Gelder, die Kreditinstitute von Nichtkreditinstituten entgegennehmen, dann keine Einlagen im Sinne der Verordnung sind, wenn es sich um Gelder handelt, die als Kredit aufgenommen werden, sofern für den Einzelfall ein schriftlicher Kreditvertrag geschlossen und der Kredit banküblich gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1984, a.a.O.; BGH, Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 55/94 -, NJW 1995, 1494 [1495], jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 01.02.2007 - 6 TE 2258/06

    Streitwertfestsetzung bei mit Grundverfügung verbundener Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 6 TG 1262/07
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2007 - 6 TE 2258/06 -) Nr. 1.6.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 7./8. Juli 2004 zu Grunde, wonach ein in der Grundverfügung zugleich angedrohtes Zwangsgeld für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt.
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 6 TG 1262/07
    Dass eine als Einlage zu betrachtende Entgegennahme fremder Gelder voraussetzt, dass die darlehensweise oder in ähnlicher Weise entgegengenommenen Gelder ihrer Art nach nicht banküblich besichert sind (bei Vorliegen einer banküblichen Sicherheit ist auch die andere Alternative des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG nicht gegeben, vgl. Fülbier in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 2. Aufl., Rdnr. 42 zu § 1 KWG) wird in Anlehnung an die Begriffsbestimmung der Einlage in der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Regelung in § 11 Nr. 3 der Zinsverordnung vom 5. Februar 1965 (BGBl. I S. 33) angenommen, wonach fremde Gelder, die Kreditinstitute von Nichtkreditinstituten entgegennehmen, dann keine Einlagen im Sinne der Verordnung sind, wenn es sich um Gelder handelt, die als Kredit aufgenommen werden, sofern für den Einzelfall ein schriftlicher Kreditvertrag geschlossen und der Kredit banküblich gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1984, a.a.O.; BGH, Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 55/94 -, NJW 1995, 1494 [1495], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 01.07.1987 - 8 U 193/85
    Auszug aus VGH Hessen, 11.10.2007 - 6 TG 1262/07
    Auch Zurückbehaltungsrechte, insbesondere das des Werkunternehmers (§ 369 Abs. 2 HGB) genießen bei der Befriedigung aus dem Erlös der Zwangsversteigerung gegenüber den Schiffshypotheken den Vorzug (vgl. Nöll in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, Rdnr. 53 zu § 8 SchiffRG; OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 1987 - 8 U 193/85 -, MDR 1988, 235).
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