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   VGH Hessen, 01.06.2004 - 6 TJ 831/04   

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https://dejure.org/2004,11537
VGH Hessen, 01.06.2004 - 6 TJ 831/04 (https://dejure.org/2004,11537)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.06.2004 - 6 TJ 831/04 (https://dejure.org/2004,11537)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 6 TJ 831/04 (https://dejure.org/2004,11537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 S 1 BRAGebO, § 6 Abs 1 S 2 BRAGebO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslösen einer Erhöhungsgebühr wegen Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Verwaltungsprozess; Beteiligtenfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1; ; VwGO § 61 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1; VwGO § 61 Nr. 2
    Abfallrecht - Erhöhungsgebühr, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Rechtsanwalt, Verwaltungsprozess

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretung einer BGB-Gesellschaft im Verwaltungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1719
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2004 - 6 TJ 831/04
    Da der Erinnerungsführer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum damaligen Zeitpunkt bereits aufgrund der Vorschrift des § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig war, kommt es - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (- 2 ZR 331/00 -, BGHZ 146, 341) zur beschränkten Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Frage der Beteiligungsfähigkeit im Verwaltungsprozess nicht an.
  • VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95

    Mitbenutzungsentgelt für Abfallentsorgungsanlage - Betriebskostenanteil

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2004 - 6 TJ 831/04
    In dem zugrunde liegenden Verwaltungsstreitverfahren 6 UE 887/95 hat der Senat mit Beschluss vom 19. Januar 2001 das A. - Erinnerungsführer - beigeladen.
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