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LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 6 Ta 12/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 17 Berufsbildungsgesetz (BBeG) auf Grund zweistündiger Weiterarbeit nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; Fehlende Kenntnis des Arbeitgebers von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Judicialis
ZPO § 114; ; BBeG § 17; ; BBeG § 24
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 Satz 1; BBiG § 17
Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nur bei Kenntnis des Arbeitgebers vom Abschluss der Berufsausbildung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.12.2005 - 2 Ca 2069/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 6 Ta 12/06
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 2 Sa 2032/16
Vergütungsansprüche eines Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit
Arbeitet der Auszubildende ohne Kenntnis des Ausbilders (Arbeitgebers) oder seines einstellungsberechtigten Vertreters weiter, wird er nicht im Sinne von § 24 BBiG beschäftigt, sondern er beschäftigt sich nur selbst (ganz herrschende Meinung, vgl. nur LAG Hamburg 12.09.1980 EzB § 17 BBiG Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 18.01.2006 - 6 Ta 12/06 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 20.04.2007 - 13 Sa 330/07 - EzB BBiG § 24 Nr. 27;… KR-Fischermeier, 11. Aufl., § 24 BBiG Rz. 5-6 m.w.N. aus dem Schrifttum;… auch das BAG geht von dieser Darlegungs- und Beweislast des Auszubildenden aus, vgl. BAG 16.06.2005 - 6 AZR 411/04 - EzA § 14 BBiG Nr. 13, Rz. 20).