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   LAG Sachsen, 27.07.1998 - 6 Ta 273/97   

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https://dejure.org/1998,16681
LAG Sachsen, 27.07.1998 - 6 Ta 273/97 (https://dejure.org/1998,16681)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27.07.1998 - 6 Ta 273/97 (https://dejure.org/1998,16681)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 6 Ta 273/97 (https://dejure.org/1998,16681)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 266
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 11.01.2022 - 14 Sa 938/21

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen Falschinformation

    bb) Ein Betriebsrat ist nach allgemeiner Auffassung keine zur Erteilung von Rechtsauskünften geeignete Stelle, so dass dessen unrichtige Auskunft die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nicht rechtfertigen kann (vgl. LAG Sachsen, 27. Juli 1998 - 6 Ta 273/97 - juris, Rn. 26; LAG Köln, 13. September 1982 - 1 Ta 111/82 - EzA KSchG § 5 Nr. 16; KR-Kreft, 12. Auflage, 2018, KSchG § 5 Rn. 31; NK-ArbR/Roloff, aaO, Rn. 75; Beck-OK ArbR/Kerwer, 62. Ed., 1. Dezember 2021, KSchG § 5 Rn. 16).

    Teilweise wird weitergehend vertreten, dass die Kündigungsschutzklage in der Regel nachträglich zuzulassen sei, wenn der Arbeitnehmer sich Rat suchend an den Betriebsrat gewandt und eine falsche Auskunft erhalten habe (vgl. LAG Sachsen 27. Juli 1998 - 6 Ta 273/97 - juris, Rn. 26; LAG Baden-Württemberg 3. April 1998 - 9 Ta 39/97 - juris, Rn. 6; KR-Friedrich, 10. Auflage, 2013, § 5 KSchG Rn. 45; HK-ArbR/Schmitt, aaO, Rn. 29).

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