Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12531
LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06 (https://dejure.org/2006,12531)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2006 - 6 Ta 288/06 (https://dejure.org/2006,12531)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 6 Ta 288/06 (https://dejure.org/2006,12531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 33 Abs. 3 Satz 1, 23 Abs. 3 Satz 2 RVG
    Streitwertgrundsätze im Beschlussverfahren bei Anträgen gem. §§ 99, 100, 101 BetrVG (Leiharbeitnehmer)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Einstellung in mehreren Fällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 14.09.2004 - 17 Ta 445/04

    Beschwerde wegen fehlerhafter Streitwertfestsetzung; Zustimmungsersetzung für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist bei Verfahren nach den §§ 99 bis 101 BetrVG die Wertfestsetzung nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG unter Berücksichtigung der Wertmaßstäbe des § 42 Abs. 4 GKG als geeignetem Anknüpfungspunkt zu bestimmen (LAG Düsseldorf vom 14.09.2004 17 Ta 445/04 vom 27.09.2005 17 Ta 538/05 vom 20.03.2006 6 Ta 126/06 - vgl. auch GK-ArbGG/Wenzel Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 481 ff.).

    Für den neben dem Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 gestellten Antrag auf Feststellung, dass die vorläufige Durchführung der streitigen Einstellungen aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist zusätzlich 50 % der Summe der Ausgangswerte hinzuzurechnen (vgl. LAG Düsseldorf vom 14.09.2004 17 Ta 445/04 und vom 18.04.2006 6 Ta 211/06 -).

  • LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 538/05

    Streitwert für Beschlussverfahren um Aufhebung einer Versetzung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist bei Verfahren nach den §§ 99 bis 101 BetrVG die Wertfestsetzung nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG unter Berücksichtigung der Wertmaßstäbe des § 42 Abs. 4 GKG als geeignetem Anknüpfungspunkt zu bestimmen (LAG Düsseldorf vom 14.09.2004 17 Ta 445/04 vom 27.09.2005 17 Ta 538/05 vom 20.03.2006 6 Ta 126/06 - vgl. auch GK-ArbGG/Wenzel Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 481 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 24.10.2005 - 17 Ta 607/05

    Wertfestsetzung in Einstellungsersetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06
    Betrifft der Antrag der Arbeitgeberin auf Zustimmungsersetzung mehrere Mitarbeiter, so sind aufgrund des in der Regel identischen Streitgegenstandes und des damit einhergehenden geringeren Arbeitsaufwandes lediglich drei Zehntel des Ausgangswertes in Ansatz zu bringen (LAG Düsseldorf vom 02.07.2004 17 Ta 390/04 -, Beschluss vom 24.10.2005 17 Ta 607/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2004 - 17 Ta 390/04

    Wertfestsetzung Zustimmungsersetzungsverfahren zur Versetzung; Parallelverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06
    Betrifft der Antrag der Arbeitgeberin auf Zustimmungsersetzung mehrere Mitarbeiter, so sind aufgrund des in der Regel identischen Streitgegenstandes und des damit einhergehenden geringeren Arbeitsaufwandes lediglich drei Zehntel des Ausgangswertes in Ansatz zu bringen (LAG Düsseldorf vom 02.07.2004 17 Ta 390/04 -, Beschluss vom 24.10.2005 17 Ta 607/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2006 - 6 Ta 211/06

    Streitwertbestimmung bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur geplanten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06
    Für den neben dem Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 gestellten Antrag auf Feststellung, dass die vorläufige Durchführung der streitigen Einstellungen aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist zusätzlich 50 % der Summe der Ausgangswerte hinzuzurechnen (vgl. LAG Düsseldorf vom 14.09.2004 17 Ta 445/04 und vom 18.04.2006 6 Ta 211/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 20.03.2006 - 6 Ta 126/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist bei Verfahren nach den §§ 99 bis 101 BetrVG die Wertfestsetzung nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG unter Berücksichtigung der Wertmaßstäbe des § 42 Abs. 4 GKG als geeignetem Anknüpfungspunkt zu bestimmen (LAG Düsseldorf vom 14.09.2004 17 Ta 445/04 vom 27.09.2005 17 Ta 538/05 vom 20.03.2006 6 Ta 126/06 - vgl. auch GK-ArbGG/Wenzel Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 481 ff.).
  • LAG Köln, 11.07.2012 - 12 Ta 78/12

    Gegenstandswert bei Streit um Beteiligungsrechte gemäß §§ 99 , 100 BetrVG

    Die Auffassung, § 42 Abs. 3 S. 1 GKG (n.F.) (= § 42 Abs. 4 S. 1 GKG (a.F.)) könne analog angewandt oder sonst zur Ermessenskonkretisierung herangezogen werden (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008, 6 Ta 324/08 und vom 16.06.2006, 6 Ta 288/06 m.w.N.; LAG Hamm, Beschluss vom 30.11.2009, 10 Ta 601/09; LAG Hamburg, Beschluss vom 26.07.2010, 7 Ta 13/10 und vom 19.07.2010, 4 Ta 11/10), überzeugt nicht.

    Zwar weist die Beschwerdeführerin zutreffend darauf hin, in der Rechtsprechung werde vertreten, dass bei Verfahren nach den §§ 99 bis 101 BetrVG die Wertfestsetzung nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG unter Berücksichtigung der Wertmaßstäbe des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG (a.F.) als geeignetem Anknüpfungspunkt zu bestimmen sei (so ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer des LAG Düsseldorf vgl. Beschluss vom 13.08.2008, 6 Ta 324/08 und vom 16.06.2006, 6 Ta 288/06 m.w.N.; LAG Hamm, Beschluss vom 30.11.2009, 10 Ta 601/09; LAG Hamburg, Beschluss vom 26.07.2010, 7 Ta 13/10 und vom 19.07.2010, 4 Ta 11/10).

  • LAG Düsseldorf, 13.08.2008 - 6 Ta 324/08

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im

    Dies führt nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern zu einer Kürzung der Parallelsachen auf jeweils 1/3 des Ausgangswertes von drei Bruttomonatsbezügen bei einer Einstellung (vergl. Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 16.05.2006 - 6 Ta 250/06 - und 16.06.2006 - 6 Ta 288/06 - ).
  • LAG Düsseldorf, 28.11.2006 - 6 Ta 614/06

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Aufhebung der Einstellung mehrerer

    Dieser Rechtsprechung ist auch die nunmehr zuständige Beschwerdekammer im Beschluss vom 16.06.2006 6 Ta 288/06 gefolgt, hat allerdings durch Beschluss vom 18.07.2006 6 Ta 386/06 unter Klarstellung der Rechtsprechung und unter Aufgabe etwaiger anderer Entscheidungen in der Beschwerderechtsprechung zukünftig für Parallelverfahren bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG grundsätzlich ausschließlich ein Drittel des jeweiligen Ausgangswerts zugrunde gelegt.
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2008 - 6 Ta 200/08

    Streitwert bei Aufhebungsantrag des Betriebsrates hinsichtlich personeller

    Dies führt nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern zu einer Kürzung der Parallelsachen auf jeweils 1/3 des Ausgangswertes von drei Bruttomonatsbezügen bei einer Einstellung (vergl. Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 16.05.2006 - 6 Ta 250/06 - und 16.06.2006 - 6 Ta 288/06 - ).
  • ArbG Saarlouis, 09.03.2009 - 1 BV 21/08
    Ein geringerer Wert wird jedoch dann angesetzt, wenn die vorgesehene Beschäftigungsdauer einen kürzeren Zeitraum betrifft (vgl. z. B. GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rz. 485 und Bertelsmann, a.a.O. S. 73: voller Wert erst bei Einstellung für mehr als 6 Monate; GMPM-Germelmann, ArbGG, 5. Auflage, § 12 Rz. 135: "...in der Regel wird hier der volle Streitwertrahmen nicht ausgeschöpft werden können ..."; vgl. auch LAG Hamm, 18.01.2008, 13 Ta 736/07, 25.09.2006, 10 Ta 495/06; LAG Düsseldorf, 28.11.2006, 6 Ta 614/06; 16.06.2006, 6 Ta 288/06, alle veröffentlicht bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht