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LAG München, 11.10.2005 - 6 TaBV 65/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung von Aushilfskräften; Verpflichtung zur tarifvertraglichen Eingruppierung der Aushilfsmitarbeiter
- Judicialis
BetrVG § 99
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99
Mitbestimmung bei Einstellung von Aushilfskräften in der papierverarbeitenden Industrie - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.09.2004 - 32 BV 436/03
- LAG München, 11.10.2005 - 6 TaBV 65/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung
Auszug aus LAG München, 11.10.2005 - 6 TaBV 65/04
Der Betriebsrat hält an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. November 1993 - Az: 1 ABR 34/93 fest und leitet daraus ab, dass diese innerbetriebliche Vergütungsordnung auch für Neueinstellungen gelte, und zwar so lange, bis sie unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts beseitigt wird.Die angefochtene Entscheidung ist rechtlich nicht zu beanstanden, der vom Erstgericht gegebenen Begründung sowie dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 23. November 1993 - Az: 1 ABR 34/93 (AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972) schließt sich die Beschwerdekammer zunächst einmal an.