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   OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - VI-6 U 1/23 (Kart)   

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https://dejure.org/2023,20722
OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - VI-6 U 1/23 (Kart) (https://dejure.org/2023,20722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2023 - VI-6 U 1/23 (Kart) (https://dejure.org/2023,20722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2023 - VI-6 U 1/23 (Kart) (https://dejure.org/2023,20722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Lebenslanges Fahrverbot" auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist unverhältnismäßig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    OWi: Handynutzung durch einen Busfahrer - "Lebenslange Sperre" ist unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Busfahrer nutzt Handy: "Lebenslanges Fahrverbot" auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist unverhältnismäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Busfahrer - und sein Handy

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ein besonderer Fall: Kartellsenat hebt lebenslange Fahrsperre auf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Busfahrer nutzt Handy: "Lebenslanges Fahrverbot" ist unverhältnismäßig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Busfahrer nutzt Handy am Steuer: Lebenslanges Fahrverbot auf allen Linien einer Verkehrsgesellschaft marktmissbräuchlich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Lebenslanges Fahrverbot auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist unverhältnismäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Die Unternehmenseigenschaft wird durch jede selbständige Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr begründet, die auf den Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gerichtet ist und sich nicht auf die Deckung des privaten Lebensbedarfs beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.1.2008, KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 21; BGH, Urteil vom 6.11.2013, KZR 58/11, NZKart 2014, 31 Rn. 43).

    Nur auf rein hoheitliches Handeln ist die Norm nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 6.11.2013, KZR 58/11, NZKart 2014, 31 Rn. 43).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst danach nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, APNews 2013, 53 ff.; LAG Köln, Urteil vom 19.6.2020, 4 Sa 655/19, BeckRS 2020, 200021 Rn. 44-48).

    Das zeigt ein Vergleich mit den oben genannten Entscheidungen (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, APNews 2013, 53ff.; LAG Köln, Urteil vom 19.6.2020, 4 Sa 655/19, BeckRS 2020, 200021 Rn. 44-48).

  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19

    Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst danach nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, APNews 2013, 53 ff.; LAG Köln, Urteil vom 19.6.2020, 4 Sa 655/19, BeckRS 2020, 200021 Rn. 44-48).

    Das zeigt ein Vergleich mit den oben genannten Entscheidungen (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, APNews 2013, 53ff.; LAG Köln, Urteil vom 19.6.2020, 4 Sa 655/19, BeckRS 2020, 200021 Rn. 44-48).

  • LG Köln, 27.10.2022 - 33 O 209/22
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.10.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (33 O 209/22) teilweise abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass die Beklagte verurteilt wird, gegenüber der C. mitzuteilen, dass die unter dem 7.7.2021 ausgesprochene Sperre des Klägers für den Einsatz auf REVG-Linien aufgehoben ist.Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.10.2022 (33 O 209/22) teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, gegenüber der C. mitzuteilen, dass die unter dem 7.7.2021 ausgesprochene Sperre des Klägers für den Einsatz auf REVG-Linien aufgehoben werde.

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Die Unternehmenseigenschaft wird durch jede selbständige Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr begründet, die auf den Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gerichtet ist und sich nicht auf die Deckung des privaten Lebensbedarfs beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.1.2008, KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 21; BGH, Urteil vom 6.11.2013, KZR 58/11, NZKart 2014, 31 Rn. 43).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 47/14

    VBL-Gegenwert II - Kartellrechtsverstoß: Beschränkung von Verhaltensspielräumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Die Marktabgrenzung dient dem Ziel, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen die beteiligten Unternehmen in dem für die kartellrechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitraum ausgesetzt sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.2017, KZR 47/14, NZKart 2017, 242 Rn. 25).
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Der Kläger fällt als Privatperson / Endverbraucher in den Schutzbereich der Generalklausel (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010, KZR 5/10, NJW-RR 2011, 774; Bechtold/Bosch, GWB, 10. Aufl. 2021, § 19 Rn. 5).
  • BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Danach sind einem Markt alle Produkte zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 5.10.2004, KVR 14/03, GRUR 2004, 1045, 1046; Bechtold/Bosch, GWB, 10. Aufl. 2021, § 18 Rn. 8; MüKoWettbR/Wolf, GWB, 4. Aufl. 2022, § 18 Rn. 6).
  • BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15

    Zulassung eines Autohauses als Vertragswerkstatt für Fahrzeuge der Marken Jaguar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Ob eine Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2018, KZR 48/15, BeckRS 2018, 2279 Rn. 34).
  • BayObLG, 13.12.2022 - 202 ObOWi 1458/22

    Notwendigkeit der Darstellung aussagekräftiger Vorahndungen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
    Seine anfängliche Weigerung, sein Fehlverhalten gegenüber seiner Arbeitgeberin einzuräumen, stellt in diesem Zusammenhang ein grundsätzlich nach § 55 StPO iVm § 46 Abs. 1 OWiG zulässiges Verteidigungsverhalten dar, das ihm nicht angelastet werden darf, da ihn keine Verpflichtung trifft, an seiner Überführung mitzuwirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 13.12.2022, 202 ObOWi 1458/22, NStZ-RR 2023, 88; ergänzend Bücherl, in: BeckOK-OWiG, 38. Edition, Stand: 1.4.2023, § 46 OWiG Rn. 8f.).
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