Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 9 GMV
Schutzumfang einer als Marke geschützten Produktaufmachung ("Goldhase") - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzumfang einer Marke bei Wiedergabe einer dem Wettbewerbersverkehr bekannten Produktaufmachung in Form eines Schokoladenhasen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutzumfang einer eine dem Verkehr bekannte Produktaufmachung wiedergebenden Marke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Endloser Schoko-Goldhasen-Streit
- merkur-online.de (Pressebericht, 27.10.2011)
Goldhase gegen Goldhase - Lindt muss neue Niederlage schlucken
- presseportal.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Goldhasen-Rechtsstreit: Confiserie Riegelein gewinnt erneut gegen Lindt
- hessen.de (Pressemitteilung)
"Goldhasen-Streit"
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 255
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Dabei sind insbesondere der Grad der Bekanntheit der Marke im Markt, die gedankliche Verbindung, die das beanstandete Zeichen hervorrufen kann, sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem beanstandeten Zeichen und zwischen den damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen von Bedeutung (EuGH, GRUR 2006, 237, Tz.18 - PICASSO/PICARO; BGH, Goldhase II, Tz. 13). - EuG, 17.12.2010 - T-336/08
Die Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem rotem Band können …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Der Senat unterstellt zu Gunsten der Klägerinnen, dass es nur auf das bundesdeutsche Gebiet ankommt und daher der Entscheidung des EuG vom 17.12.2010, Az. T-336/08, keine Relevanz für den hier zu entscheidenden Fall zukommt. - EuGH, 24.06.2010 - C-51/09
Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der Zeichen ist auf deren Gesamteindruck abzustellen; bei zusammengesetzten Zeichen wie im Streitfall sind dabei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen (EuGH, GRUR 2010, 933, Tz.. 33 - Barbara Becker/Harman International Industries).
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05
Rillenkoffer
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Denn die Frage, ob andere Elemente der angegriffenen Ausführungsform markenmäßig verwendet werden, hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfang Elemente des Klagezeichens, die über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügen, von der Beklagten bei dem beanstandeten Y-Hasen in einer Art und Weise verwendet werden, die den Verkehr gleichfalls auf einen Herkunftshinweis schließen lässt (vgl. BGH GRUR 2008, 793, 795, Tz. 19 - Rillenkoffer; GRUR 2005, 427, 428 f. - Lila-Schokolade). - BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02
Lila-Schokolade
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Denn die Frage, ob andere Elemente der angegriffenen Ausführungsform markenmäßig verwendet werden, hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfang Elemente des Klagezeichens, die über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügen, von der Beklagten bei dem beanstandeten Y-Hasen in einer Art und Weise verwendet werden, die den Verkehr gleichfalls auf einen Herkunftshinweis schließen lässt (vgl. BGH GRUR 2008, 793, 795, Tz. 19 - Rillenkoffer; GRUR 2005, 427, 428 f. - Lila-Schokolade). - BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97
MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Die Kennzeichnungskraft ist nach dem Gesamteindruck der Klagemarke zu bestimmen und hängt davon ab, auf welchen herkunftshinweisenden Gestaltungsmerkmalen ihre Schutzfähigkeit beruht (BGH GRUR 2000, 888, 889 - MAG-LITE). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Eine Verwechslungsgefahr im Sinne von Artikel 9 Abs. 1 Satz 2 lit. b) GMV liegt dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2010, 451, Tz. 38 - BergSpechte; GRUR 1998, 922, Tz. 29 - Canon). - EuGH, 12.04.2011 - C-235/09
Das von einem nationalen Gericht als Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochene …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Es kann dahingestellt bleiben, ob maßgebliches Territorium für die Ermittlung des Verkehrsverständnisses nur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder das der gesamten Union ist (vgl. hierzu die Entscheidung "DHL/Chronopost" des EuGH vom 12.04.2011, Az. C-235/09, Tz. 50). - BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03
Russisches Schaumgebäck
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Auch die besondere Gestaltung der Ware selbst wird danach eher diesem Umstand zugeschrieben werden als der Absicht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (…so der BGH a.a.O. - Pralinenform; WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck). - EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03
Eine Verwechslungsgefahr im Sinne von Artikel 9 Abs. 1 Satz 2 lit. b) GMV liegt dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2010, 451, Tz. 38 - BergSpechte; GRUR 1998, 922, Tz. 29 - Canon).
- OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12
Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht
Für den Schutzumfang des dort angegriffenen "Riegelein-Hasen" hat das Gericht festgestellt, dass der Wortbestandteil "Riegelein" von Haus aus eine herkunftshinweisende Funktion habe, während Form und Farbe der Figur allenfalls schwache Kennzeichnungskraft zukomme (GRUR-RR 2012, 255 [257]). - OLG Hamm, 20.01.2015 - 4 U 124/14
Unterscheidungskraft einer in einer Marke abgebildeten Warenform
Dieser Gesichtspunkt ist indes auch bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr von besonderer Bedeutung und wird vom Senat wegen des insoweit bestehenden engen Zusammenhanges dort erörtert (vgl. zu dieser Vorgehensweise beim Aufbau der rechtlichen Prüfung: OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 255 [Goldhase III]). - LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16
Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung …
Allerdings spielt dabei - ähnlich wie bei der Verwendung von Farben - das Hinzutreten bzw. Fehlen weiterer als Herkunftshinweis in Betracht kommender Zeichen eine nicht unerhebliche Rolle (OLG Köln GRUR-RR 2012, 341 - Ritter-Sport; OLG Frankfurt GRUR-RR 2012, 255 - Goldhase III), so dass im Einzelfall selbst bei Bekanntheit der Beklagtenmarke im Rechtssinne das Hinzutreten anderer Kennzeichen zu einer "Überlagerung" im Gesamteindruck führen kann mit der Folge, dass der Verbraucher im Hinblick auf andere übliche Zeichenformen (Wortmarken etc) die ihm aus einem anderen Zusammenhang bekannte Warenform nicht mehr als Herkunftshinweis ansieht.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 9 Abs 1 S 2b EGV 40/94, Art 9 Abs 2a EGV 40/94, Art 14 Abs 1 S 2 EGV 40/94, § 14 Abs 5 MarkenG
Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei einem Schokoladenhasen - Telemedicus
Goldhase II - Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei einem Schokoladenhasen
- Telemedicus
Goldhase II - Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei einem Schokoladenhasen
- Judicialis
MarkenG § 14
- rechtsportal.de
MarkenG § 14
Bei mangelnder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen, besteht zwischen der Klagemarke, auch wenn sie eine gesteigerte Kennzeichnungskraft hat und Warenidentität besteht, und der angegriffenen Marke - keine Verwechslungsgefahr - Goldhase II - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Prüfung einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr zwischen der Marke und einem Konkurrenzerzeugnis; Pflicht zur Einbeziehung aller Merkmale der sich gegenüberstehenden Aufmachungen; Wirkungen eines Schlusses auf einen bestimmten Hersteller aus einzelnen ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 191
- GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04
Pralinenform
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
Bei der Bestimmung des Schutzumfangs der Klagemarke ist von der Marke auszugehen, wie sie eingetragen ist (BGH WRP 2007, 1090 Rdn. 34 - Pralinenform).Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit durch Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der sich gegenüberstehenden Zeichen ist zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, nur Übereinstimmungen in denjenigen Merkmalen maßgeblich sind, die jeweils herkunftshinweisende Bedeutung haben (BGH WRP 2007, 1090, Rdn. 40 - Pralinenform).
Aus dem Umstand, dass der Verkehr sich bei Schokoladenhasen, die mit der Klagemarke gekennzeichnet sind, daran gewöhnt hat, auch der Form und der Farbe der Ware sowie ihrer ästhetischen Gestaltung eine herkunftshinweisende Bedeutung beizumessen, folgt, dass diese Elemente auch bei dem angegriffenen Zeichen als herkunftshinweisend in die Beurteilung einzubeziehen sind (BGH WRP 2007, 1090 Rdn. 30 - Pralinenform).
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
Bei der Prüfung der Ähnlichkeit zwischen der eingetragenen Marke und dem angegriffenen Zeichen ist auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 29 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND). - EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
Beurteilungskriterien sind insbesondere der Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt, die gedankliche Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen sowie zwischen den damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen (EuGH GRUR 2006, 237 Tz. 18 - PICASSO/PICARO;… BGH WRP 2007, 186 Rdn. 17 - Goldhase).
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04
Goldhase
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
Beurteilungskriterien sind insbesondere der Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt, die gedankliche Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen sowie zwischen den damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen (EuGH GRUR 2006, 237 Tz. 18 - PICASSO/PICARO; BGH WRP 2007, 186 Rdn. 17 - Goldhase). - BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02
Lila-Schokolade
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
Zwar gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher es nicht gewöhnt ist, aus der Farbe oder der Formgestaltung einer Ware in gleicher Weise wie bei Wort- und Bildmarken auf deren Herkunft zu schließen (BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
Bei der Prüfung der Ähnlichkeit zwischen der eingetragenen Marke und dem angegriffenen Zeichen ist auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 29 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND). - BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03
Russisches Schaumgebäck
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
Zwar gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher es nicht gewöhnt ist, aus der Farbe oder der Formgestaltung einer Ware in gleicher Weise wie bei Wort- und Bildmarken auf deren Herkunft zu schließen (BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck).
- BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08
Goldhase II
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerinnen erneut zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 191). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08
Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1
Der sitzende Goldhase ist darüber hinaus als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke geschützt (vgl. BGHZ 169, 295) und gemäß einer Verkehrsbefragung vom Mai 2006 95 v.H. aller Befragten und 97 v.H. der Käufer oder Verwender von Schokoladenwaren bekannt; 71 v.H. aller Befragten und 74 v.H. des engeren Verkehrskreises konnten ihn der Firma L. zuordnen (vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 191 - Juris Rn. 19 -).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 6 U 10/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 9 Abs 1 EGV 40/94, § 3 Abs 1 MarkenG, § 14 MarkenG
Markenzeichenschutz: Schutz einer Warenformmarke; sitzender Schokoladenhase in Goldfolie - Wolters Kluwer
(Markenzeichenschutz: Schutz einer Warenformmarke; sitzender Schokoladenhase in Goldfolie)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GMV Art. 9; MarkenG § 14
Umfang des Schutzes einer Warenformmarke
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 432 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 136
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 6 U 10/03
Es ist bei dreidimensionalen Marken, nicht anders als bei Wort-/Bildzeichen, von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr bei solchen Bezeichnungen sich eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil orientiert, wenn das Bildelement keine ins Gewicht fallende graphische Gestaltung aufweist (BGH GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2000, 506, 509 - Attache/Tisserand). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00
"Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 6 U 10/03
Es ist bei dreidimensionalen Marken, nicht anders als bei Wort-/Bildzeichen, von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr bei solchen Bezeichnungen sich eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil orientiert, wenn das Bildelement keine ins Gewicht fallende graphische Gestaltung aufweist (BGH GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2000, 506, 509 - Attache/Tisserand).
- BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08
Goldhase II
Die Berufung der Klägerinnen ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2004, 136 = WRP 2004, 638). - BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04
Goldhase
Die Berufung der Klägerinnen ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 136 = WRP 2004, 638).