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   OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06   

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https://dejure.org/2006,2208
OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06 (https://dejure.org/2006,2208)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.10.2006 - 6 U 175/06 (https://dejure.org/2006,2208)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 6 U 175/06 (https://dejure.org/2006,2208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers aus unerlaubter Handlung; Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Hinauszögern eines Insolvenzantrags; Vertrauen auf eine positive Fortbestehensprognose; Beachtlichkeit von Reserveursachen

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Zur Inanspruchnahme eines Geschäftsführers einer GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nach § 826 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätete Insolvenzantragsstellung: Geschäftsführer-Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers - Schadenersatz wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverschleppung: GmbH-Geschäftsführer haftet der Agentur für Arbeit persönlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei verspäteter Insolvenzantragsstellung ist der Geschäftsführer zur Zahlung des Insolvenzausfallgeldes verpflichtet - Verpflichtung aufgrund sittenwidriger Schädigung der Bundesagentur für Arbeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GmbH-Geschäftsführer: Verspätete Insolvenzantragstellung kann teuer werden! (IBR 2007, 27)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 120
  • NZI 2007, 113
  • DB 2007, 219
  • NZA-RR 2007, 90
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Das Auftreten der hier klärungsbedürftigen Frage nach der Einbeziehung sogenannter Reserveursachen innerhalb der Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft nach § 826 BGB für gezahltes Insolvenzausfallgeld ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten (vgl. u. a. BGH NJW 2002, 2957).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Ob dabei die Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führen kann, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet wird (BGHZ 29, 207 (215); BGHZ 104, 355 (359)).
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57

    Rücktritt von Enteignungsunternehmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Ob dabei die Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führen kann, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet wird (BGHZ 29, 207 (215); BGHZ 104, 355 (359)).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Schutzzweck der vom Gesetz geforderten rechtzeitigen Insolvenzantragsstellung durch den Geschäftsführer ist es insbesondere auch, insolvenzreife Gesellschaften vom Geschäftsverkehr fernzuhalten, um zu verhindern, dass andere Gläubiger dadurch geschädigt werden (BGH NJW 1994, 2220 (2223)).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte letztlich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.4.2005 - Az.: II ZR 61/05 - (NJW 2005, 2546 ff).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden durch einen anderen Umstand - die sogenannte Reserveursache - ebenfalls herbeigeführt worden wäre, kann an der Kausalität der realen Ursache nichts ändern (vgl. zuletzt BGH WM 2006, 1742).
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Ausschlaggebend für die Berücksichtigung hypothetischer Geschehensabläufe ist dabei der jeweilige Schutzzweck der vom Schuldner verletzten Rechtsnorm (vgl. BVerwG VIZ 1996, 640 - dort zur Frage der Nichtberücksichtigung hypothetischer Geschehensabläufe im Rahmen des Vermögensgesetzes), mithin also die Frage nach der rechtlichen Beurteilung des Schutzzwecks der jeweils zugrunde liegenden Haftungsnorm (BGH NJW 2000, 661 (663); 1993, 520 (521); Palandt/Heinrichs, a.a.o. vor 249 Rdn. 106).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Tatsachen (BGH NJW 1996, 117).
  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Ein Verstoß gegen die guten Sitten könnte bei dieser Lage nur dann verneint werden, wenn der Beklagte die rechtzeitige Beantragung der Insolvenzeröfffnung ausschließlich deswegen unterlassen hätte, weil er die Krise seines Unternehmens als überwindbar und seine Bemühungen um eine Sanierung als lohnend und erfolgversprechend ansehen durfte (BGHZ 108, 144; BGH NJW-RR 1991, 1312(1315)).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
    Ausschlaggebend für die Berücksichtigung hypothetischer Geschehensabläufe ist dabei der jeweilige Schutzzweck der vom Schuldner verletzten Rechtsnorm (vgl. BVerwG VIZ 1996, 640 - dort zur Frage der Nichtberücksichtigung hypothetischer Geschehensabläufe im Rahmen des Vermögensgesetzes), mithin also die Frage nach der rechtlichen Beurteilung des Schutzzwecks der jeweils zugrunde liegenden Haftungsnorm (BGH NJW 2000, 661 (663); 1993, 520 (521); Palandt/Heinrichs, a.a.o. vor 249 Rdn. 106).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

  • BGH, 17.10.2002 - IX ZR 3/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter wegen eines Brandschadens;

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

  • BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97

    Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen bei deliktischer

  • BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89

    Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90

    Kenntnisstand eines Betrugsopfers

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 11.95

    Offene Vermögensfragen: Ausschluß der Einbeziehung sogenannter Reserveursachen

  • OLG Stuttgart, 08.05.2002 - 3 U 146/01

    Sittenwidrige Schädigung des GmbH-Geschäftsführers durch Konkursverschleppung:

  • OLG Frankfurt, 26.02.1999 - 24 U 112/97
  • RG, 29.04.1942 - VIII 12/42

    Zur Frage des Schadensersatzes bei Unfällen von Personen, deren Erwerbsfähigkeit

  • RG, 13.07.1933 - VIII 106/33

    Kann der zum Ersatz veruntreuter Gelder Verpflichtete einwenden, daß der

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06

    Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung: Zur Beweislast bei Bestreiten

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZInsO 2007, 162 veröffentlicht ist (dazu Blank, ZInsO 2007, 188), bejaht einen Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB.
  • OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 12 U 2/12

    Schadensersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter

    Sie setzen sich mit der genannten Problematik entweder nicht auseinander, betreffen andere Sachverhalte (vgl. Anlage R 5, Beschluss des OLG Hamm, der eine Schadensersatzklage wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen betrifft), oder wurden vom Bundesgerichtshof nicht bestätigt (vgl. Anlage K 5, Urteil des OLG Koblenz vom 26.10.2006 - 6 U 175/06, das von BGHZ 175, 58 aufgehoben wurde).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs fällt auch die Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger der Verpflichtung zur Zahlung von Konkursausfallgeld in den Schutzbereich des § 826 BGB (BGHZ 108, 134; ebenso OLG Saarbrücken ZIP 2007, 328; OLG Koblenz ZIP 2007, 120; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 826 Rdnr. 44).
  • LG Stuttgart, 13.06.2008 - 15 O 228/07

    Sittenwidrige Schädigung: Anspruch gegen den Geschäftsführer einer GmbH auf

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Koblenz, 6 U 175/06, NZI 2007, 113, trägt die Klägerin vor, dass der Einwand des Beklagten nichts daran ändere, dass feststehe, dass für den konkret streitgegenständlichen Zeitraum, also die konkreten Monatszeiträume, Zahlungen geleistet wurden.
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