Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12969
OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02 (https://dejure.org/2003,12969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2003 - 6 U 18/02 (https://dejure.org/2003,12969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 6 U 18/02 (https://dejure.org/2003,12969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Leitsatz)

    Arzneimittelrecht - Beweis für gesundheitsbezogenen Werbeaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286; UWG § 1; HNWG § 3
    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen beworbener Arzneimittel

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 6 U 6/14

    Heilmittelwerbung: Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie;

    Vielmehr ist es die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substanziiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (OLG Frankfurt, Urt. v. 20.02.2003 - 6 U 18/02, GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).
  • OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13

    Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel

    Soweit in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.02.2003, GRUR-RR 2003, 295 -R. G., ein substantiierter Vortrag des Klägers zum Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage verlangt wird, um die Darlegungs- und Beweislast der Beklagten zu begründen, ist in Abgrenzung zum vorliegenden Themenkomplex der diätetischen Lebensmittel bzw. der Nahrungsergänzungsmittel zu berücksichtigen, dass sich die genannte Entscheidung auf die gesundheitsbezogene Werbung für ein nach dem Arzneimittelgesetz bereits zugelassenes Arzneimittel bezogen hat.
  • OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 254/07

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für MBST-Kernspinresonanztherapie mit der

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substanziiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (Senat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 254/07

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung mit der

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substanziiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (Senat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19

    BEFORE-Studie - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Gesundheitswerbung:

    Trägt der Kläger in einem Streit über die tatsächlichen Wirkungen beworbener Arzneimittel das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage substantiiert vor, so ist es jedoch Aufgabe des Beklagten, die wissenschaftliche Absicherung einer gesundheitsbezogenen Werbeangabe zu beweisen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.12.2003 (Az. I ZR 159/03) zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 169/07

    Gesundheitsbezogene Werbung

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substanziiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (Senat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 3 O 643/06

    Irreführende Heilmittelwerbung: Beweislast für die Wirkungsbehauptungen bezüglich

    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall die Verantwortung für die uneingeschränkte Richtigkeit der getroffenen Aussage, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH vom 7.3.1991, GRUR 1991, 848/849 - Rheumalind II.; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng und dessen bereits zitiertes Urteil vom 22.06.2006 - 6 U 4/06 - im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substantiiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (OLG Frankfurt, 6. Zivilsenat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 169/07

    Gesundheitsbezogene Werbung

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substanziiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (Senat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • LG Dortmund, 17.05.2016 - 25 O 154/16

    Zertifizierung des Medizinprodukts belegt nicht behauptete Heilwirkungen

    In diesem Fall ist nicht die Unrichtigkeit der Werbeaussage irreführend, sondern der Umstand, dass sie jeder Grundlage entbehrt, während der Verkehr annimmt, niemand werde ohne qualifizierte Grundlage eine derartige Behauptung aufstellen (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 88 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 f.; LG Berlin, Urteil vom 20.01.2009 - 15 O 969/07).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05

    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von

    Trägt aber der Kläger das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbesaussage substantiiert vor, so ist es die Aufgabe des Beklagten, die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeangabe zu beweisen (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; Urteil des Senats, GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng; Baumbach/Hefermehl - Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 5 UWG Rdnr. 3.26 und § 12 Rdnr. 2.95; Doepner, HWG, 2. Auflage, § 3 Rdnr. 71; Gröning, Heilmittelwerberecht, § 3 HWG, Rdnr. 17).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 6 U 4/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für die MBST-KernspinResonanzTherapie

  • OLG München, 19.04.2012 - 6 U 2576/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Ultraschall-Behandlung zur Körperformung

  • OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 6 U 5/06

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Bewerbung der MBST-KernspinResonanzTherapie

  • LG Cottbus, 23.02.2010 - 11 O 48/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines Geräts mit der behaupteten

  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Bewerbung eines Mittels zur Behandlung von

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2009 - 3 O 334/08

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung für eine kosmetische Behandlung: Werbung für

  • LG Braunschweig, 03.08.2005 - 22 O 1542/05

    Apothekenbetreiber; Arbeitskreis; Aussagekraft; außerhalb der Fachkreise;

  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 145/03

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Bewerbung von Ginseng-Präparaten mit

  • LG Berlin, 20.01.2009 - 15 O 969/07

    Bewerbung der wissenschaftlich noch umstrittenen gesundheitsfördernden Wirkung

  • LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16

    Medizinprodukt zur Gewichtsreduktion - Irreführende Werbung: Medizinprodukt für

  • LG Frankfurt/Main, 08.07.2010 - 3 O 48/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2003 - L 6 U 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21571
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2003 - L 6 U 18/02 (https://dejure.org/2003,21571)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.02.2003 - L 6 U 18/02 (https://dejure.org/2003,21571)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - L 6 U 18/02 (https://dejure.org/2003,21571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente bei Abbruch des Griffelfortsatzes der Speiche rechts an der Hand durch Arbeitsunfall über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus; Frage des Voliegens der Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 v.H. auch noch nach der 26. ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente bei Abbruch des Griffelfortsatzes der Speiche rechts an der Hand durch Arbeitsunfall über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus; Frage des Voliegens der Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 v.H. auch noch nach der 26. ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2003 - L 6 U 18/02
    Mit einem solchen Wert wird nach den - auch vom erkennenden Senat zu beachtenden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27, S. 91) - allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen der Gesetzlichen Unfallversicherung ein Speichenbruch mit erheblicher Achsenabknickung und erheblicher Einschränkung der Handgelenksbewegungen bewertet (s. z.B. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 6. Aufl. 1998, 8.7.8.2.3, S. 583).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht