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   OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03   

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https://dejure.org/2003,5342
OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03 (https://dejure.org/2003,5342)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2003 - 6 U 2393/03 (https://dejure.org/2003,5342)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 6 U 2393/03 (https://dejure.org/2003,5342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Auskunft über Inhalt und Umfang der Verwertung eines gemeinschaftlichen Patents im Wege der Stufenklage; Vorliegen einer Bruchteilsgemeinschaft mangels entgegenstehender Vereinbarung; Anspruch auf anteilige Früchte und Gebrauchsvorteile ; Gleichartiges Gebrauchsrecht am ...

  • Judicialis

    BGB §§ 741 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - Auskunftsanspruch über Inhalt und Umfang der Nutzung eines gemeinschaftlichen Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 323
  • GRUR-RR 2004, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03
    Die Beklagte zitiere die Entscheidung des BGH's in NJW 1966, 1707 verfehlt.

    Die BGH-Entscheidung in NJW 1966, 1707 befasse sich nicht mit der gewerblichen Nutzung eines in Gemeinschaft stehenden Patents, sondern lediglich mit der Eigennutzung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücks und sei daher nicht einschlägig.

    (Palandt-Sprau, BGB, Kommentar, 62. Aufl., § 743 Rn. 3; BGH NJW 1966, 1707 f.).

    Nur eine solche Einbeziehung der Gebrauchsvorteile in den §§ 743 Abs. 1 BGB wird dem Wesen der Gemeinschaft sowie dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung gerecht, die ersichtlich das Ziel verfolgt, die erlangten Vorteile der gemeinschaftlichen Sache den einzelnen Teilhabern jeweils in dem Verhältnis zugute kommen zu lassen, in dem sie in der Gemeinschaft beteiligt sind (BGH, NJW 1966, 1707 f.).

    Der Senat ist von der Rechtsprechung des BGH in der Entscheidung NJW 1966, 1707 f. im vorliegenden Verfahren abgewichen.

  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    Die von der Beklagten hiergegen eingelegte Berufung ist erfolglos geblieben (Urt. abgedr. u.a. GRUR 2004, 323).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04

    Zur Behandlung einer Gemeinschaft nach Bruchteilen zwischen mehreren Inhabern

    Er durfte sich jedoch nicht darauf verlassen, das der Bundesgerichtshof sich der in der Vorinstanz vom OLG München (GRUR 2004, 323 - Dentalabdruckmasse) wie auch im patentrechtlichen Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht (Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 6 Rn. 40; Benkard/Bruchhausen, PatG, 9. Aufl., § 6 Rn. 35; Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl., § 6 Rn. 22; Fischer, GRUR 1977, 313, 316, Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 5. Aufl., S. 354; Storch, Festschrift Albert Preu 1988, S. 39, 46 f.; Chakraborty/Tilmann, Festschrift Reimar König, 2003, S. 63 ff. 68 f.; vgl. a. RG GRUR 1937, 37, 38 und 1941, 152, 153 a.A. Gennen, Festschrift Kurt Bartenbach 2005, S. 335, 343 ff.; Heide, Mitteilungen 2004, 499, 502) anschließen und einen Anspruch auf Miterfinderausgleich auch ohne dahingehende Vereinbarung grundsätzlich anerkennen würde.
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 54/02

    Patentrecht: Anspruch auf Zahlung eines Miterfinderausgleichs

    Er durfte sich jedoch nicht darauf verlassen, das der Bundesgerichtshof sich der in der Vorinstanz vom OLG N (GRUR 2004, 323 - Dentalabdruckmasse) wie auch im patentrechtlichen Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht (Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 6 Rn. 40; Benkard/C2, PatG, 9. Aufl., § 6 Rn. 35; Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl., § 6 Rn. 22; Fischer, GRUR 1977, 313, 316, Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 5. Aufl., S. 354; Storch, Festschrift Albert Preu 1988, S. 39, 46 f.; D/U, Festschrift Reimar König, 2003, S. 63 ff. 68 f.; vgl. a. RG GRUR 1937, 37, 38 und 1941, 152, 153 a.A. H, Festschrift Kurt Bartenbach 2005, S. 335, 343 ff.; Heide, Mitteilungen 2004, 499, 502) anschließen und einen Anspruch auf Miterfinderausgleich auch ohne dahingehende Vereinbarung grundsätzlich anerkennen würde.
  • LG Düsseldorf, 25.03.2004 - 4a O 331/02

    Nutzung eines Patents über eine Gummimischung für dynamisch und thermisch hoch

    Da der eine Teilnehmer regelmäßig nicht X, ob und, wenn ja, in welchem Umfang die anderen Teilnehmer die geschützte Erfindung benutzt haben, steht jedem Teilhaber zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung über die von den anderen Teilhabern vorgenommene Benutzung der Erfindung zu (OLG München, Urt. v. 23.10.2003, Az. 6 U 2393/03, Umdruck, Seite 14 f., Anlage L 13; Benkard/Bruchhausen, PatG, 9. Aufl., § 6 PatG, Rn. 35; Bernhardt/Kraßer, Patentrecht, 4. Aufl., S. 208; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 6 PatG, Rn. 40).
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