Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01   

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https://dejure.org/2002,2943
OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01 (https://dejure.org/2002,2943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2002 - 6 U 256/01 (https://dejure.org/2002,2943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2002 - 6 U 256/01 (https://dejure.org/2002,2943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 57 StBerG, § 57a StBerG, § 14 StBerBerufsO
    Wettbewerbsrecht: Zulässige Werbeanzeige eines Steuerberaters trotz regelmäßiger wöchentlicher Schaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wöchentliches Erscheinen von Werbeanzeigen eines Steuerberaters ohne reklamehafte Elemente als Verbotsgrund; Berufsrechtswidrige Werbung; Voraussetzungen für eine Verletzung des Sachlichkeitsgebots; Bedeutung des Häufigkeitskriteriums; Eng begrenztes Verbreitungsgebiet; ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; StBerG § 57; ; StBerG § 57a; ; BOStG § 14 Abs. 1; ; BOStG § 11 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstoß durch wiederholte Zeitungsanzeigen des Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1354
  • BB 2002, 1832
  • BB 2002, 2216
  • afp 2002, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 292/97

    Steuerberateranzeige; Größe einer Zeitungsanzeige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01
    Dabei ist das Werbeverhalten aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise zu beurteilen (BVerfG, WRP 2001, 1284; BGH, WRP 2000, 1127 f. ­ Steuerberateranzeige).

    In die Prüfung der Frage, ob das Werbeverhalten eines Steuerberaters das Sachlichkeitsgebot verletzt, sind auch die einschlägigen verbandsrechtlichen Vorschriften einzubeziehen, die in den §§ 10 ff. BOStB niedergelegt sind ( vgl. BGH, WRP 2000, 1127 ­ Steuerberateranzeige).

    Eine Werbeanzeige, die sich nicht auf das informationswesentliche Minimum beschränkt, sondern reklamehafte Elemente enthält, welche sich aus dem Inhalt, der Größe, der Aufmachung oder auch aus der Plazierung der Anzeige ergeben können, kann sich ­ je nach den Umständen des Einzelfalles und nach Würdigung aller maßgebenden Gesichtspunkte ­ im Ergebnis gleichwohl noch im Rahmen des Sachlichen halten (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284 ­ Umfassende Rechtsberatung ­ zu einer Anzeige mit positiver Selbstbewertung; BVerfG, WRP 2000, 720 - Sponsering; BGH, WRP 2000, 1127 ­ Steuerberateranzeige ­ zu einer halbseitigen Werbeanzeige; ferner auch OLG München, NJW 2000, 2824, zur Verteilung einer aufwendig gestalteten Broschüre durch eine Anwaltskanzlei an 30.000 Nichtmandanten).

  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01
    Dabei ist das Werbeverhalten aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise zu beurteilen (BVerfG, WRP 2001, 1284; BGH, WRP 2000, 1127 f. ­ Steuerberateranzeige).

    Eine Werbeanzeige, die sich nicht auf das informationswesentliche Minimum beschränkt, sondern reklamehafte Elemente enthält, welche sich aus dem Inhalt, der Größe, der Aufmachung oder auch aus der Plazierung der Anzeige ergeben können, kann sich ­ je nach den Umständen des Einzelfalles und nach Würdigung aller maßgebenden Gesichtspunkte ­ im Ergebnis gleichwohl noch im Rahmen des Sachlichen halten (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284 ­ Umfassende Rechtsberatung ­ zu einer Anzeige mit positiver Selbstbewertung; BVerfG, WRP 2000, 720 - Sponsering; BGH, WRP 2000, 1127 ­ Steuerberateranzeige ­ zu einer halbseitigen Werbeanzeige; ferner auch OLG München, NJW 2000, 2824, zur Verteilung einer aufwendig gestalteten Broschüre durch eine Anwaltskanzlei an 30.000 Nichtmandanten).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01
    Mit dieser zuletzt genannten Bestimmung trägt die Berufsordnung in einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) vereinbaren Weise dem Umstand Rechnung, daß bei der Abgrenzung zwischen einer übertrieben oder marktschreierisch wirkenden Werbung einerseits und einer erlaubten sachlichen Werbung andererseits auch die Häufigkeit der Werbung in die im Einzelfall notwendige Gesamtabwägung einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, NJW 1996, 3067, 3068; WRP 2002, 521, 523).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01
    Eine Werbeanzeige, die sich nicht auf das informationswesentliche Minimum beschränkt, sondern reklamehafte Elemente enthält, welche sich aus dem Inhalt, der Größe, der Aufmachung oder auch aus der Plazierung der Anzeige ergeben können, kann sich ­ je nach den Umständen des Einzelfalles und nach Würdigung aller maßgebenden Gesichtspunkte ­ im Ergebnis gleichwohl noch im Rahmen des Sachlichen halten (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284 ­ Umfassende Rechtsberatung ­ zu einer Anzeige mit positiver Selbstbewertung; BVerfG, WRP 2000, 720 - Sponsering; BGH, WRP 2000, 1127 ­ Steuerberateranzeige ­ zu einer halbseitigen Werbeanzeige; ferner auch OLG München, NJW 2000, 2824, zur Verteilung einer aufwendig gestalteten Broschüre durch eine Anwaltskanzlei an 30.000 Nichtmandanten).
  • BVerfG, 18.02.2002 - 1 BvR 1644/01

    Werberecht - diesmal für Tierärzte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01
    Mit dieser zuletzt genannten Bestimmung trägt die Berufsordnung in einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) vereinbaren Weise dem Umstand Rechnung, daß bei der Abgrenzung zwischen einer übertrieben oder marktschreierisch wirkenden Werbung einerseits und einer erlaubten sachlichen Werbung andererseits auch die Häufigkeit der Werbung in die im Einzelfall notwendige Gesamtabwägung einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, NJW 1996, 3067, 3068; WRP 2002, 521, 523).
  • OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00

    Zulässigkeit einer aufwendigen Kanzleibroschüre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01
    Eine Werbeanzeige, die sich nicht auf das informationswesentliche Minimum beschränkt, sondern reklamehafte Elemente enthält, welche sich aus dem Inhalt, der Größe, der Aufmachung oder auch aus der Plazierung der Anzeige ergeben können, kann sich ­ je nach den Umständen des Einzelfalles und nach Würdigung aller maßgebenden Gesichtspunkte ­ im Ergebnis gleichwohl noch im Rahmen des Sachlichen halten (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284 ­ Umfassende Rechtsberatung ­ zu einer Anzeige mit positiver Selbstbewertung; BVerfG, WRP 2000, 720 - Sponsering; BGH, WRP 2000, 1127 ­ Steuerberateranzeige ­ zu einer halbseitigen Werbeanzeige; ferner auch OLG München, NJW 2000, 2824, zur Verteilung einer aufwendig gestalteten Broschüre durch eine Anwaltskanzlei an 30.000 Nichtmandanten).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 20 U 105/02

    Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts; Untersuchung einer Vielzahl von

    Abgesehen davon, dass nicht nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch Vereine und karitative Organisationen Handzettel - sei es an Passanten, sei es durch Einlegen in den Briefkasten - "massenhaft" verteilen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (E 94, 372, 393; NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung - zur Zulässigkeit u.a. von Radiowerbung; Beschluss vom 19.12.2001 - 1 BvR 1050/01, auszugsweise abgedruckt in Anm. NJW-RR 2002, 1354 - Stadtplanorientierungsanlage) aus der Benutzung einer in der gewerblichen Wirtschaft üblichen Werbeform nicht darauf geschlossen werden, sie dürfe von Angehörigen freier Berufe nicht benutzt werden (s. auch Römermann, a.a.O., Berufsrechts- und Werbe-ABC, Stichwort: Handzettel).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23395
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01 (https://dejure.org/2003,23395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.06.2003 - L 6 U 256/01 (https://dejure.org/2003,23395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - L 6 U 256/01 (https://dejure.org/2003,23395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 56 Abs. 1 SGB VII
    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Lärmschwerhörigkeit; Beschäftigung als Hüttenfacharbeiter bei ständigen Lärmeinwirkung zwischen 91 und 94 dB (A); Ertaubung des linken Ohrs, geringgradige Schwerhörigkeit auf dem rechten Ohr (Asymmetrie der beiderseitigen ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Lärmschwerhörigkeit; Beschäftigung als Hüttenfacharbeiter bei ständigen Lärmeinwirkung zwischen 91 und 94 dB (A); Ertaubung des linken Ohrs, geringgradige Schwerhörigkeit auf dem rechten Ohr (Asymmetrie der beiderseitigen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01
    Die Bewertung von Hörverlusten erfolgt nach dem og "Königsteiner Merkblatt" (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, Seite 41; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 55/81), das in Tabelle 5 (Brusis/Mehrtens) die Berechnung der MdE bei einem Vorschaden des nicht von Berufslärm betroffenen Ohres regelt.
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01
    Bei der Bewertung der MdE sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze, die die Rechtsprechung und das versicherungsrechtliche sowie unfallmedizinische Schrifttum entwickelt haben und die im Einzelfall zwar nicht bindend, aber geeignet sind, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis zu dienen, zu beachten (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27, Seite 91).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01
    Daraus folgt zugleich, dass sich eine schematische Betrachtung verbietet (vgl BSGE 21, 63, 65 f), wie sie das SG Gelsenkirchen mit der Addition von vorschadens- und unfallbedingter MdE vornimmt und die dazu führt, dass in jedem Fall die nach einem Versicherungsfall unter Berücksichtigung eines Vorschadens bestehende MdE insgesamt entschädigt wird.
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 55/81
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01
    Die Bewertung von Hörverlusten erfolgt nach dem og "Königsteiner Merkblatt" (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, Seite 41; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 55/81), das in Tabelle 5 (Brusis/Mehrtens) die Berechnung der MdE bei einem Vorschaden des nicht von Berufslärm betroffenen Ohres regelt.
  • SG Gelsenkirchen, 06.12.1999 - S 10 U 45/99

    Lärmschwerhörigkeit - Vorschaden - MdE - Königsteiner Merkblatt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01
    Dagegen vereinzelt vorgetragene Bedenken (Urteil des SG Gelsenkirchen vom 6. Dezember 1999 - S 10 U 45/99) überzeugen nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1997 - L 17 U 95/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 256/01
    Eine derartige Seitendifferenz durch unterschiedliche Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz ist, wie Prof Dr G. (aaO) ausgeführt hat, "absolut undenkbar" (vgl auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, 7.3.3.2.6; Mehrtens/Perlebach, aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 1997 - L 17 U 95/96: asymmetrisches Auftreten einer Hörstörung widerspricht Annahme einer Lärmschädigung, sofern die Differenz mehr als einen Schwerhörigkeitsgrad beträgt).
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