Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 23.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.11.2002 - 6 U 43/02   

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https://dejure.org/2002,7493
OLG Celle, 21.11.2002 - 6 U 43/02 (https://dejure.org/2002,7493)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.11.2002 - 6 U 43/02 (https://dejure.org/2002,7493)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. November 2002 - 6 U 43/02 (https://dejure.org/2002,7493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung: Anspruch des durch Teilungsanordnung bevorzugten Miterben auf Früchte seit dem Erbfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2184 BGB
    Vorausvermächtnis; Teilungsanordnung; Erbrechtliche Einordnung der Früchte seit dem Erbfall bei der Verteilung des Wertzuwachses der Erbmasse; Auslegung eines Erbvertrages unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erblassers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorausvermächtnis; Teilungsanordnung; Erbrechtliche Einordnung der Früchte seit dem Erbfall bei der Verteilung des Wertzuwachses der Erbmasse; Auslegung eines Erbvertrages unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erblassers

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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17

    Übertragung von Unternehmensanteilen unter Miterben

    Diese Regelung ist nach herrschender Meinung bei der Teilungsanordnung entsprechend anzuwenden (OLG Celle Urt. v. 21.11.2002 - 6 U 43/02, BeckRS 2002, 30294749; Trappe in ZEV 2018, 123; Palandt-Weidlich, BGB, 77. Aufl., § 2048 Rn. 4; a.A. Staudinger-Otte, BGB, 2013, § 2184 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.05.2003 - 6 U 43/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,41231
OLG Rostock, 23.05.2003 - 6 U 43/02 (https://dejure.org/2003,41231)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.05.2003 - 6 U 43/02 (https://dejure.org/2003,41231)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Mai 2003 - 6 U 43/02 (https://dejure.org/2003,41231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 24.06.2020 - 19 U 1098/20

    Verlängerung der Stellungnahmefrist zu Hinweisbeschluss nur bei Glaubhaftmachung

    Hinzu tritt, dass der Antrag erst kurz vor Fristablauf gestellt wurde (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 23.5.2003 6 U 43/02, OLG-NL 2004, 228/229 f).
  • OLG München, 24.04.2020 - 19 U 5255/19

    Keine "zweite Berufungsbegründung" im Verfahren nach § 522 Abs.2 ZPO

    Hinzu tritt, dass der Antrag erst am letzten Tag der Frist gestellt wurde (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 23.5.2003 6 U 43/02, OLG-NL 2004, 228/229 f).
  • OLG München, 21.04.2020 - 19 U 6524/19

    Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Hinzu tritt, dass der Antrag erst am letzten Tag vor Fristablauf gestellt wurde (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 23.5.2003 6 U 43/02, OLG-NL 2004, 228/229 f).
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