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   OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98   

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https://dejure.org/1998,1715
OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98 (https://dejure.org/1998,1715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.1998 - 6 U 92/98 (https://dejure.org/1998,1715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 6 U 92/98 (https://dejure.org/1998,1715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht einer Mutter wegen Liegenlassens eines Schälmessers in der Nähe von spielenden Kindern und anschließendem Verlassens der Küche; Anforderungen an die Überwachungspflicht von Kindern im Kindergartenalter

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Aufsichtspflichtverletzung bei einem fünfjährigen Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 § 823 § 832 § 847 § 1634
    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten Kindes, Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1193 (Ls.)
  • MDR 1999, 677
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Die Zurechnung eines eventuellen Mitverschuldens der Mutter gemäß §§ 254, 278 BGB scheitert daran, daß im Augenblick des Unfalls kein Schuldverhältnis oder ein ähnliches Sonderrechtsverhältnis zur Beklagten bestand, was Voraussetzung für eine Zurechnung wäre (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282).

    Gesichtspunkte der Haftungseinheit können deswegen nicht zu einer Zurechnung führen, weil der nicht deliktsfähige Kläger den Unfall nicht zurechenbar mitverursacht hat und deswegen nicht in einer Zurechnungseinheit mit seiner Mutter stehen kann (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300).

    Der Gesichtspunkt des gestörten Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern, der hier im Hinblick auf ein Mitverschulden der Mutter des Klägers wegen der Haftungsprivilegierung gemäß § 1664 I BGB in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu BGH VersR 1988, 632; Senat VersR 1993, 493; Senat r + s 1998, 282), führt ebenfalls nicht zu einer Anspruchskürzung, weil der Mutter des Klägers jedenfalls kein weitergehender Schuldvorwurf zu machen ist als ihrer Schwester, der Beklagten, der nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96

    Schädigung eines Kindes durch Anzünden eines Grillfeuers mit Spiritus L

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Die Zurechnung eines eventuellen Mitverschuldens der Mutter gemäß §§ 254, 278 BGB scheitert daran, daß im Augenblick des Unfalls kein Schuldverhältnis oder ein ähnliches Sonderrechtsverhältnis zur Beklagten bestand, was Voraussetzung für eine Zurechnung wäre (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282).

    Gesichtspunkte der Haftungseinheit können deswegen nicht zu einer Zurechnung führen, weil der nicht deliktsfähige Kläger den Unfall nicht zurechenbar mitverursacht hat und deswegen nicht in einer Zurechnungseinheit mit seiner Mutter stehen kann (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300).

    Der Gesichtspunkt des gestörten Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern, der hier im Hinblick auf ein Mitverschulden der Mutter des Klägers wegen der Haftungsprivilegierung gemäß § 1664 I BGB in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu BGH VersR 1988, 632; Senat VersR 1993, 493; Senat r + s 1998, 282), führt ebenfalls nicht zu einer Anspruchskürzung, weil der Mutter des Klägers jedenfalls kein weitergehender Schuldvorwurf zu machen ist als ihrer Schwester, der Beklagten, der nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 135/67

    Aufsicht über fremde Kinder aus Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Dabei handelte es sich um einen Vorgang außerhalb der rechtsgeschäftlichen Sphäre, der mangels rechtsgeschäftlichen Bindungswillens nicht aus dem Bereich der Gefälligkeit herausragte (vgl. BGH VersR 1968, 1043).
  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 183/91

    Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Der Gesichtspunkt des gestörten Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern, der hier im Hinblick auf ein Mitverschulden der Mutter des Klägers wegen der Haftungsprivilegierung gemäß § 1664 I BGB in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu BGH VersR 1988, 632; Senat VersR 1993, 493; Senat r + s 1998, 282), führt ebenfalls nicht zu einer Anspruchskürzung, weil der Mutter des Klägers jedenfalls kein weitergehender Schuldvorwurf zu machen ist als ihrer Schwester, der Beklagten, der nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Zwar können keine Vorkehrungen für alle abstrakt denkbaren Schadensrisiken getroffen werden; vielmehr darf die Möglichkeit einer Schädigung nicht ganz fernliegen (vgl. BGH VersR 1975, 812).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94

    Aufsichtspflicht im Kindergarten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Zutreffend wird zwar mit der Berufung darauf hingewiesen, daß auch für Kinder im Kindergartenalter eine ständige Überwachung "auf Schritt und Tritt" im Regelfall nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710) und eine jedes Risiko ausschließende Überwachung nicht möglich ist (vgl. Senat, OLGR 1994, 65).
  • OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96

    Beschwer trotz Zuerkennung eines genannten Schmerzensgeldbetrags

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Zum anderen hat er dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes im vorliegenden Fall angesichts der familiären Verbundenheit der Beteiligten weitestgehend zurücktritt (vgl. hierzu OLG Hamm - 13. ZS - r + s 1998, 234 m.Anm. Lemcke; ferner OLG Schleswig VersR 1992, 462 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.03.1998 - 27 U 185/97

    Haftungsverteilung bei Verletzung des Beifahrers infolge Alkoholisierung des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Ob dieser Gesichtspunkt die Schmerzensgeldbemessung beeinflußt, wenn für den Schaden ein Pflichtversicherer einzustehen hat (dagegen OLG Hamm - 27. ZS - r + s 1998, 236), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79

    Gefährdungshaftung; Mitverschulden; Gesetzlicher Vertreter; Haftungseinheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Gesichtspunkte der Haftungseinheit können deswegen nicht zu einer Zurechnung führen, weil der nicht deliktsfähige Kläger den Unfall nicht zurechenbar mitverursacht hat und deswegen nicht in einer Zurechnungseinheit mit seiner Mutter stehen kann (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300).
  • OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Familienrechtlichtliche Beziehung;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
    Zum anderen hat er dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes im vorliegenden Fall angesichts der familiären Verbundenheit der Beteiligten weitestgehend zurücktritt (vgl. hierzu OLG Hamm - 13. ZS - r + s 1998, 234 m.Anm. Lemcke; ferner OLG Schleswig VersR 1992, 462 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 173/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des

  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    So kann eine Aufsichtspflichtverletzung gerade darin bestehen, dass der Aufsichtspflichtige den durch eine konkrete Gefahrenlage gesteigerten Anforderungen nicht mehr genügte (OLG Hamm MDR 1999, 677).

    Nötig ist, dass die Möglichkeit einer Schädigung nicht ganz fernliegend war (OLG Hamm MDR 1999, 677; zum Ganzen: Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 135 - 136).

  • OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98

    Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze auf Grund einer fehelenden Rückübertragung

    Ebenso erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit den Rechtsausführungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLGR 1999, 102 ff) im Rechtsstreit der Kläger gegen die WVP und die GeWoBa.
  • LG Würzburg, 04.12.2012 - 11 O 1744/12

    Aufsichtspflichtverletzung Mutter - Verkehrsunfall durch Öffnen einer Taxitür

    Nötig ist, dass die Möglichkeit einer Schädigung nicht ganz fernliegend war (OLG Hamm MDR 1999 Seite 677).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.06.1999 - 6 U 92/98   

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https://dejure.org/1999,8192
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OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.06.1999 - 6 U 92/98 (https://dejure.org/1999,8192)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 6 U 92/98 (https://dejure.org/1999,8192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Besonderheiten im Falle eines Mietvertrages über eine noch herzustellende Mietsache; Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung eines Mietvertrages wegen Mängel der Mietsache; Voraussetzungen für die Annahme einer Erfüllungsverweigerung seitens des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietverhältnis; herzustellende Mietsache; Schadensersatz; Mietvertragsbeginn; verspätet; Abhilfe; Mangel; Fristsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 538 Abs. 1; BGB § 542 Abs. 1 S. 2
    Zur Anwendung des § 538 Abs. 1 BGB im Falle einer noch herzustellenden Mietsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 381
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01

    (Gewerberaummiete: Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser

    Nicht gerügte Mängel können später die Kündigung nicht rechtfertigen (OLG Naumburg ZMR 2000, 381, 382 m. w. N.; Senat, Urteil vom 6.11.2001 - 9 U 160/01 -).
  • LG Berlin, 17.10.2014 - 63 S 166/14

    Mietvertragskündigung - Ruhestörender Lärm - Abmahnung

    Eine Abmahnung muss hierzu die missbilligten Störungen so greifbar beschreiben, dass diese für den Mieter nachvollziehbar erkennbar werden lassen, welches Verhalten der Vermieter als vertragswidrig ansieht (BGH, Urteil vom 18. November 1999 - III ZR 168/98, WuM 2000, 533; OLG Naumburg, Urteil vom 30. Juni 1999 - 6 U 92/98, WuM 2000, 246).
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