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   VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06   

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https://dejure.org/2007,7714
VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06 (https://dejure.org/2007,7714)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.05.2007 - 6 UE 42/06 (https://dejure.org/2007,7714)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 6 UE 42/06 (https://dejure.org/2007,7714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 S 2 BImSchG, § 17 Abs 4a BImSchG
    Immissionsschutz: Auferlegung einer Sicherheitsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Auferlegung einer Sicherheitsleistung gegenüber dem Betreiber einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Abfallentsorgungsanlage; Ermessensfehlerhaftigkeit der Auferlegung einer Sicherheitsleistung dem Grunde und der Höhe nach; Nichtigkeit einer ...

  • Judicialis

    BImSchG § 12 Abs. 1; ; BImSchG § 17 Abs. 4a; ; HVwVfG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallbeseitigungsrecht: Auferlegung einer Sicherheitsleistung - Abfallentsorgungsanlage, Betreiber, Ermessen, Ermessensausübung, Sicherheitsleistung, Verwertungsabsicht, Verwertungskonzept, Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85

    Abfallrechtliche Sicherheitsleistung auch bei (legalen) Altanlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06
    Die Behörde stützt sich in diesem Zusammenhang zunächst auf die "einschlägige" Literatur und Rechtsprechung (vgl. etwa Kunig/Paetow/Versteyl, Komm. zum KrW-/AbfG, 3. Auflage 1998, § 32 Rdnr. 80; Hösel von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Komm. zum KrW-/AbfG und Nebengesetzen, Kz. 0132 Rdnr. 60; Jarass, Komm. zum BImSchG, 3. Auflage 2002, § 12 Rdnr. 9a; VGH Kassel, Urt. v. 31.10.1990 - 5 UE 2641/85).

    Der gravierende Unterschied wird gerade auch in der von der Behörde zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Oktober 1990 (5 UE 2641/85) deutlich, in der maßgeblich auf die voraussichtliche Dauer der Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen einer stillgelegten Deponie von 30 Jahren und der damit verbundenen Gefahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Betreibers abgestellt wurde.

  • VGH Bayern, 28.12.1989 - 20 CS 89.3551
    Auszug aus VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06
    Daraus zieht der Kommentator (Paetow) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VGH München in NVwZ 1990, 992 die Schlussfolgerung, dass das vorsorgliche Verlangen nach Sicherheitsleistung im Allgemeinen auch dann nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden könne, wenn (noch) keine konkreten Anhaltspunkte für Liquiditätsschwächen nach Stilllegung der Anlage beständen.
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06
    Eine diesbezügliche Überprüfung setzt voraus, dass die Behörde offenbart, von welchen Gesichtspunkten sie sich bei der Ausübung des Ermessens hat leiten lassen; diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten (vgl. dazu: BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20/05 -, AuAS 2007, 3).
  • VG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 2 E 2225/04

    Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 07.04.2006

    Auszug aus VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06
    Er hält daran fest, dass die angegriffenen Bescheide weder nichtig noch rechtswidrig seien und weist darauf hin, dass zwischenzeitlich auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 31. Mai 2006 (2 E 2225/04) die durch Verwaltungsvorschriften gelenkte rechtmäßige Ermessensausübung bei der Festsetzung der Sicherheitsleistung bestätigt habe.
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06
    Dieser Vorschlag war damit begründet worden, dass den Behörden die Befugnis gegeben werden solle, in den Fällen, in denen besonderer Anlass zu entsprechender Besorgnis bestehe, bei genehmigungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Stilllegungspflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG zu verlangen (BT-Drs. 14/4599, S. 128 f.).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer

    Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2007 (6 UE 42/06; veröffentlicht in ZUR 2007, S. 485) wurden das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 30. September 2005 abgeändert und der Bescheid des Regierungspräsidiums vom 5. August 2002 sowie der Widerspruchsbescheid vom 17. Juli 2003 aufgehoben.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 45.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Er hat ausgeführt, die Anordnung einer Sicherheitsleistung sei hier ermessensfehlerhaft, und zur Begründung insbesondere auf sein Urteil vom 9. Mai 2007 (VGH 6 UE 42/06) Bezug genommen.
  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 A 263/09

    Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage

    Bei einer Abfallentsorgungsanlage im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG kann die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG zur Erfüllung der Pflichten des Anlagenbetreibers nach § 5 Abs. 3 BImSchG für den Fall der Betriebseinstellung wegen der mit hohen Stilllegungs- und Nachsorgerisiken und des allgemein latent vorhandenen Liquiditätsrisikos eine nachträgliche Sicherheitsleistung anordnen (Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - 7 C 45.07 -, BVerwGE 131, 11; an der entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil des Hess. VGH vom 9. Mai 2007 - Az. 6 UE 42/06 -, ESVGH 57, 247, hält der Senat nicht mehr fest).

    Die entgegenstehende Rechtsprechung des 6. Senats im Urteil vom 9. Mai 2007 (Az. 6 UE 42/06, ESVGH 57, 247) ist damit obsolet; der Senat hält an ihr nicht mehr fest.

  • VG Frankfurt/Oder, 17.03.2008 - 5 K 507/04

    Sicherheitsleistung für den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage.

    Solche Einschränkungen lassen sich auch nicht im Wege einer teleologischen Auslegung anhand des im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Willens des Gesetzgebers begründen (so aber VGH Kassel, Urteil 6 UE 42/06 vom 09. Mai 2007, ZUR 2007, 485 f.).
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