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   OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00   

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https://dejure.org/2000,4138
OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,4138)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2000 - 6 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,4138)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. August 2000 - 6 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,4138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Kindesunterhalt; Beruf; Unterhaltsbedarf; Nebentätigkeit; Gutachten; Professor; Einkünfte; Schüler; Anrechnung

  • Judicialis

    BGB § 1577

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577
    Berücksichtigung von über einen vollschichtigen Beruf hinaus ausgeübten Tätigkeiten bei der Unterhaltsbemessung; Anrechnung von Schülereinkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollschichtige Tätigkeit reicht - Schülereinkünfte bleiben i.a. außen vor

Verfahrensgang

  • AG Landau/Pfalz - 1 F 105/98
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 25.01.1996 - 14 WF 11/96

    Unterhaltsrecht; Anrechnung von Einkünften aus Schülerarbeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Eine Anrechnung entspricht grundsätzlich nur dann der Billigkeit, wenn der Unterhaltspflichtige dartut und beweist, dass ihn die Unterhaltspflicht hart trifft, ihm unterhaltsbezogene Vorteile (z.B. Kindergeld, Kindergeldanteil im Ortszuschlag) verlorengehen oder sich der Unterhaltszeitraum deshalb verlängert, weil der Berechtigte sich nicht hinreichend der Ausbildung widmet (im Anschluss an OLG Köln FamRZ 1996, 1101, 1102).

    Da I... noch die Schule besucht, sind diese Einkünfte in entsprechender Anwendung von § 1577 Abs. 2 BGB nur nach Billigkeitsgesichtspunkten anrechenbar (vgl. BGH NJW 1995, 1215; OLG Köln, FamRZ 1996, 1101, 1102).

    Demgegenüber erachtet der 14. Zivilsenat des OLG Köln (FamRZ 1996, 1101, 1102) eine Anrechnung von Schülereinkünften grundsätzlich nur dann als der Billigkeit entsprechend, wenn der Unterhaltspflichtige dartut und beweist, dass ihn die Unterhaltspflicht hart trifft, ihm unterhaltsbezogene Vorteile (z. B. Kindergeld, Kindergeldanteil im Ortszuschlag) verloren gehen oder sich der Unterhaltszeitraum deshalb verlängert, weil der Berechtigte sich nicht hinreichend der Ausbildung widmet, z. B. schlechte Schulleistungen erbringt.

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Da I... noch die Schule besucht, sind diese Einkünfte in entsprechender Anwendung von § 1577 Abs. 2 BGB nur nach Billigkeitsgesichtspunkten anrechenbar (vgl. BGH NJW 1995, 1215; OLG Köln, FamRZ 1996, 1101, 1102).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Im Anschluss an die - wenn auch nicht unumstrittene - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1998, 1501, 1503 m.zahlr.w.N.) vertritt auch der Senat die Auffassung, dass der Bedarf stets individuell zu bestimmen ist.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Der Ansicht des Erstrichters, der Kindesunterhalt sei nur der Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen, da es sich insgesamt um einen Mangelfall handele, kann nicht beigepflichtet werden; sie steht auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1997, 806 ff).
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Für die Frage der Bedarfsermittlung kann offenbleiben, ob der Antragsgegner noch über Nebeneinnahmen aus einem Party-Service verfügt, da eine solche Tätigkeit überobligationsmäßig wäre (vgl. BGH FamRZ 1983, 146, 149 f; OLG München FamRZ 1998, 623).
  • OLG Köln, 27.04.1994 - 26 UF 183/93

    Steuererstattungsbeträge; Aufteilung; Erstattungsberechtigung; Bezahlte und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Nach Ansicht des 26. Zivilsenats des OLG Köln (in FamRZ 1995, 55) sollen Einkünfte aus Schülerarbeit anrechnungsfrei bleiben, die ein großzügig bemessenes Taschengeld nicht wesentlich überschreiten oder wenn damit besondere anerkennenswerte Bedürfnisse gedeckt werden sollen, die nicht aus den übrigen dem Kind zur Verfügung stehenden Mitteln bestritten werden können.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1998 - 10 W 82/98

    Haftung der Gläubigerbank für Gebühren der Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Der 13. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 1999, 125) hält im Regelfall eine hälftige Anrechnung der Einkünfte für angemessen.
  • OLG München, 20.10.1997 - 12 UF 1148/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Für die Frage der Bedarfsermittlung kann offenbleiben, ob der Antragsgegner noch über Nebeneinnahmen aus einem Party-Service verfügt, da eine solche Tätigkeit überobligationsmäßig wäre (vgl. BGH FamRZ 1983, 146, 149 f; OLG München FamRZ 1998, 623).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Ein Sonderfall, in dem die Ausübung von Nebentätigkeiten berufsprägend wäre (s. hierzu OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. August 2000 - 6 UF 24/00, OLGR 2001, 157-159; Eschenbruch, aaO., Rz. 1256), liegt hier nicht vor.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn die Nebentätigkeiten zum Berufsbild gehören (OLG Zweibrücken, DAVorm 2000, 914, 916, = FamRZ 2001, 103 (LS)).
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