Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.04.1999 - 6 UF 3/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BeamtVG § 22 Abs. 2
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 829
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 02.10.2006 - 11 WF 871/06
Rechte der geschiedenen Ehefrau eines ausgleichspflichtigen Beamten nach dessen …
Es ist allgemein anerkannt, dass der Anspruch auf diesen Unterhaltsbeitrag einem Anspruch auf verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 3 a Abs. 1 VAHRG gleichwertig i.S. des § 3 a Abs. 2 Nr. 2 VAHRG ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 829 , Borth, aaO., Rn. 703, Johannsen/Henrich/Hahne, aaO., Rn. 7 zu § 3 a VAHRG , Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG , Erläuterung 5 zu § 3 a VAHRG ).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 09.12.1999 - 6 UF 3/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 182 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04
Elterliche Sorge: Alleinsorge des betreuenden Elternteils bei offensichtlichem …
Ein Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355;… BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63). - OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein
Ein Vorrang der gemeinsamen vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355;… BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63). - OLG Zweibrücken, 30.03.2000 - 6 UF 151/99
Gemeinsames elterliches Sorgerecht trotz KindRG nicht die Regel!
Diese enthält nämlich kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehen und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als sogenannte ultima ratio in Betracht kommen sollte (vgl. BTDrucks.13/4899 S. 63, 99;… Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 3.. Aufl., Rdnr. 34 zu § 1671 BGB; BGH FamRZ 1999, 1646 f; Beschluss des Senats vom 9. Dezember 1999, Az.: 6 UF 3/99).