Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.2011 - II-6 UF 47/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11123
OLG Hamm, 09.06.2011 - II-6 UF 47/11 (https://dejure.org/2011,11123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2011 - II-6 UF 47/11 (https://dejure.org/2011,11123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - II-6 UF 47/11 (https://dejure.org/2011,11123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Kostenersparnis durch das Zusammenleben eines getrennt lebenden Ehepartners mit einem volljährigen Kind bei der Ermittlung der Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Berücksichtigung der Kostenersparnis durch das Zusammenleben eines getrennt lebenden Ehepartners mit einem volljährigen Kind bei der Ermittlung der Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Söhne wie Lebenspartner

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Volljähriges Kind mindert als leistungsfähiger Partner die Bedürftigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verminderter Trennungsunterhalt bei Zusammenleben mit volljährigem Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenleben spart Wohnkosten

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Ersparte Aufwendungen beim Zusammenleben mit volljährigem Sohn

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt: Zusammenleben mit volljährigem Kind kann Anspruch mindern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Synergieeffekt bei Zusammenleben mit volljährigen Kindern

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zusammenleben mit volljährigem Sohn kann Unterhaltsanspruch mindern!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3310
  • FamRZ 2012, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 9 UF 162/06

    Trennungsunterhalt: Eheprägende Einkünfte; Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 6 UF 47/11
    Auch der Trennungsunterhalt ist von dem Gedanken der Eigenverantwortung geprägt, so dass auch hier - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - ein Ausschluss der Zahlung geringfügiger Unterhaltsbeträge in Betracht kommt (OLG Brandenburg, Urteil vom 14.6.2007 - 9 UF 162/06).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2015 - 10 UF 210/14

    Trennungsunterhalt: Minderung der Bedürftigkeit bei Zusammenleben mit einem neuen

    Das OLG Hamm hat in vergleichbaren Konstellationen angenommen, dass das Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft unter dem Gesichtspunkt ersparter Wohn- und Haushaltskosten nach den Umständen des Einzelfalls auch die Bedürftigkeit mindern kann (OLG Hamm, NJW 2011, 3310 unter Bezugnahme auf Nr. 6.2 der Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm, die bis einschließlich 2013 eine solche Passage enthielten; anders die Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm, Stand 1.1.2015 und 1.8.2015, Nr. 6.2).
  • OLG Hamm, 10.12.2018 - 9 WF 218/18

    Zahlung nachehelichen Unterhalts

    Solche "beengten Verhältnisse" wurden bei einem - teilweise fiktiven - Einkommen der Bedürftigen von 995, 00 EUR bejaht (OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1068), bei einem verbleibenden bereinigten Einkommen von 1.150,00 EUR hingegen verneint (OLG Hamm NJW 2011, 3310).
  • AG Nürnberg, 23.10.2018 - IK 329/15

    Berücksichtigungsfähiger Mehrbedarf bei einem vom Vollstreckungsschutz erfassten

    Zu würdigen ist nach zutreffender Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters die Tatsache, dass ersparte Wohnkosten den tatsächlichen Bedarf des Schuldners an dieser Stelle mindern (vgl. Hamm, NJW 2011, 3310; Zöller-ZPO, § 850f Rn. 2a ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht