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VGH Hessen, 16.10.2007 - 6 UZ 855/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
Art 110 Abs 1 EG, § 14 Abs 1 BBankG
Als Dekorations- oder Sammlerstück in Acrylblock eingegossene Euro-Banknote ist kein amtliches Zahlungsmittel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festlegung der Stoffeigenschaften für Euro-Banknoten, deren äußere Erscheinung und Vorgaben für deren Produktionsprozeess durch Entscheidungen der Europäischen Zentralbank; Umfang der Geheimhaltung sämtlicher Spezifikationen des Materials, des Herstellungsprozesses und ...
- Judicialis
EZB/2001/15 Art. 3 Abs. 1; ; EZB/2001/15 Art. 3 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.03.2007 - 1 E 2589/06
- VGH Hessen, 16.10.2007 - 6 UZ 855/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Hessen, 16.10.2007 - 6 UZ 855/07
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830.00 -, DVBl. 2000, 1458) vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass eine Änderung der Entscheidung zumindest möglich erscheint.Auch aus dem vom Kläger angeführten (Kammer-) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 (1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163) folgt nichts anderes.