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   OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23   

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https://dejure.org/2023,6533
OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23 (https://dejure.org/2023,6533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2023 - 6 W 13/23 (https://dejure.org/2023,6533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2023 - 6 W 13/23 (https://dejure.org/2023,6533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 32 Abs. 2 S. 1 RVG
    Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der Heraufsetzung des festgesetzten Wertes; Beschwer einer Partei bezüglich eines zu gering angesetzten Gebührenstreitwertes bei Abschluss einer Honorarvereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 775
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.10.2009 - III ZB 40/09

    Beschwer einer Partei durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Eine Partei wird - anders als ihr Prozessbevollmächtigter, dem insoweit ein eigenes Beschwerderecht zusteht (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG) - durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts regelmäßig nicht beschwert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.12.2011 - VIII ZB 59/11, vom 29.10.2009 - III ZB 40/09 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, zit. nach juris).

    Wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, kann eine Partei die Streitwertbeschwerde jedenfalls nicht dazu nutzen, durch die Erhöhung des Streitwerts das finanzielle Risiko der Gegenpartei an der Prozessführung zu steigern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.12.2011 und vom 29.10.2009 a.a.O.).

  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Eine Partei wird - anders als ihr Prozessbevollmächtigter, dem insoweit ein eigenes Beschwerderecht zusteht (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG) - durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts regelmäßig nicht beschwert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.12.2011 - VIII ZB 59/11, vom 29.10.2009 - III ZB 40/09 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Andere Gerichte sind der Auffassung, dass die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 W 913/16, zit. jeweils nach juris).
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Eine Partei wird - anders als ihr Prozessbevollmächtigter, dem insoweit ein eigenes Beschwerderecht zusteht (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG) - durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts regelmäßig nicht beschwert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.12.2011 - VIII ZB 59/11, vom 29.10.2009 - III ZB 40/09 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Eine Beschwer der Partei wegen der nach ihrer Ansicht zu niedrigen Streitwertfestsetzung kann ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn die Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 W 182/08; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20; OVG Bautzen, Beschluss vom 01.03.2006 - 2 E 324/05, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Eine Beschwer der Partei wegen der nach ihrer Ansicht zu niedrigen Streitwertfestsetzung kann ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn die Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 W 182/08; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20; OVG Bautzen, Beschluss vom 01.03.2006 - 2 E 324/05, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08

    Beschwer für Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Eine Beschwer der Partei wegen der nach ihrer Ansicht zu niedrigen Streitwertfestsetzung kann ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn die Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 W 182/08; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20; OVG Bautzen, Beschluss vom 01.03.2006 - 2 E 324/05, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 01.03.2006 - 2 E 324/05

    Streitwert, Beschwerde, Erhöhung, Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Eine Beschwer der Partei wegen der nach ihrer Ansicht zu niedrigen Streitwertfestsetzung kann ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn die Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 W 182/08; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20; OVG Bautzen, Beschluss vom 01.03.2006 - 2 E 324/05, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Nürnberg, 30.06.2016 - 12 W 913/16
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
    Andere Gerichte sind der Auffassung, dass die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 W 913/16, zit. jeweils nach juris).
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