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   OLG Hamm, 03.04.2014 - II-6 WF 241/13   

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https://dejure.org/2014,9925
OLG Hamm, 03.04.2014 - II-6 WF 241/13 (https://dejure.org/2014,9925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2014 - II-6 WF 241/13 (https://dejure.org/2014,9925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2014 - II-6 WF 241/13 (https://dejure.org/2014,9925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine über Pauschalvergütung hinausgehende Dolmetscherkostenerstattung für Verfahrensbeistand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Keine über Pauschalvergütung hinausgehende Dolmetscherkostenerstattung für Verfahrensbeistand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Dolmetscherkosten des Verfahrensbeistandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 2024
  • Rpfleger 2014, 597
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Parallele Bestellung in

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    Da es sich um Pauschalgebühren handelt, kommt es auf die Frage, welchen Aufwand der Verfahrensbeistand bei seiner Tätigkeit hatte, nicht an (BGH FamRZ 2011, 467).

    Zwar ist bei der Auslegung des § 158 FamFG das verfassungsrechtliche Gebot zu beachten, eine auskömmliche Vergütung des Verfahrensbeistandes sicherzustellen (BGH FamRZ 2011, 467).

    Zudem kann er in den Fällen, in denen sich das Verfahren bereits nach kurzer Verfahrensdauer erledigt, die volle Vergütung - selbst die erhöhte Vergütung nach § 158 Abs. 7 Satz 4 FamFG - beanspruchen, sofern er nur in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, da allein die Aufgabenübertragung nach § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG den Anspruch auf die erhöhte Pauschale begründet (BGH FamRZ 2011, 467).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    So kann der Verfahrensbeistand die Pauschale für jedes Kind und auch für jeden Gegenstand gesondert geltend machen, auch wenn insoweit nur ein Verfahren anhängig ist (BGH FamRZ 2010, 1891 und FamRZ 2010, 1896).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    So kann der Verfahrensbeistand die Pauschale für jedes Kind und auch für jeden Gegenstand gesondert geltend machen, auch wenn insoweit nur ein Verfahren anhängig ist (BGH FamRZ 2010, 1891 und FamRZ 2010, 1896).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10

    Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    Auch ist er in den Fällen, in denen einem einstweiligen Anordnungsverfahren ein Hauptsacheverfahren folgt, berechtigt, für jedes Verfahren eine gesonderte Vergütung zu beanspruchen (BGH FamRZ 2011, 199).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 612/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltungsumfang der gesetzlich vorgesehenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    Das ist jedoch nach der ausdrücklichen Wertung des Gesetzgebers gegen ein aufwandsbezogenes Vergütungssystem und die dieser zugrunde liegenden Zielvorstellung hinzunehmen (so BGH FamRZ 2014, 191 bei erheblichen Fahrtkosten des Verfahrensbeistandes).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2013 - 5 WF 249/13

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Dolmetscher im Sorgerechtsverfahren, der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    Soweit das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 17.10.2013 (5 WF 249/13 zitiert nach juris) die gesonderte Erstattungsfähigkeit der Dolmetscherkosten bejaht hat, folgt der Senat dieser Entscheidung nicht.
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    Für die Erstattung von Dolmetscherkosten gilt keine Ausnahme (so auch OLG Schleswig FamRZ 2009, 1180).
  • AG Dortmund, 18.07.2013 - 118 F 1716/12
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 05.08.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 18.07.2013 (AZ: 118 F 1716/12) wird zurückgewiesen.
  • OLG Braunschweig, 20.06.2023 - 1 WF 61/23

    Dolmetscherkosten; Hinzuziehung; Verfahrensbeistand; Benachteiligung;

    Auch Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistands mit einem nicht deutschsprachigen Verfahrensbeteiligten entstehen, fallen unter den Begriff "Aufwendungen" und sind daher nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes mit der Pauschalvergütung abgegolten (vgl. OLG München, a.a.O., juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2014 - 6 WF 241/13 , juris Rn. 6; Toussaint /Felix , Kostenrecht, 53. Auflage 2023, § 158 c FamFG Rn. 36; Staudinger /Dürbeck , BGB, Neubearb. 2019, Stand 06.03.2022, § 1684 Rn. 426).

    In beiden Fällen muss es den betroffenen Verfahrensbeteiligten zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens ermöglicht werden, sich in adäquater Weise verständlich zu machen (OLG Frankfurt, a.a.O.; Menne, FamRB 2014, 294 ).

    Vor diesem Hintergrund ist hier nicht abschließend zu entscheiden, ob einen solche Vorgehensweise aus rechtsstaatlichen Gründen zulässig wäre (so OLG Frankfurt, a.a.O.; Zöller /Lorenz , ZPO, 34. Auflage 2022, § 158c FamFG Rn. 1; Keuter, FamRZ 2018, 14, 16 ; Menne, FamRB 2014, 294 ) oder ob es dafür an einer Rechtsgrundlage fehlen würde (so OLG Hamm Beschluss vom 14.04.2023 - 6 WF 15/23 , juris Rn. 14; Staudinger /Dürbeck , a.a.O. Rn. 426).

  • OLG Hamm, 14.04.2023 - 6 WF 15/23

    Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten

    Das schließt auch Kosten für einen vom Verfahrensbeistand hinzugezogenen Dolmetscher ein, was auf der dem Pauschalvergütungssystem zugrunde liegenden Mischkalkulation beruht (so der Senat bereits im Beschluss vom 03.04.2014, 6 WF 241/13, FamRZ 2014, 2024, Rn. 5; auch OLG München, Beschluss vom 28.10.2015, 11 WF 136/15, FamRZ 2016, 571, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 26.03.2014, XII ZB 346/13, FamRZ 2014, 1013 für die Vergütung des Berufsbetreuers; Felix, in Toussaint, Kostenrecht, 52. Auflage 2022, § 158c FamFG, Rn. 36).

    Diese Auffassung verkennt, dass die Gespräche des Verfahrensbeistands mit den Verfahrensbeteiligten ureigenste Aufgabe des Verfahrensbeistands ist und die damit einhergehenden Aufwendungen durch die Fallpauschale abgedeckt sind (Senat, Beschluss vom 03.04.2014, 6 WF 241/13, FamRZ 2014, 2024, Rn. 7; vgl. auch Felix, in Toussaint, Kostenrecht, 52. Auflage 2022, § 158c FamFG, Rn. 36).

    Die Einbeziehung der Dolmetscherkosten in die Fallpauschale verhindert nicht eine insgesamt für Verfahrensbeistände auskömmliche Mischkalkulation (Senat, Beschluss vom 03.04.2014, 6 WF 241/13, FamRZ 2014, 2024, Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 28.10.2015, 11 WF 136/15, FamRZ 2016, 571; BGH, Beschluss vom 26.03.2014, XII ZB 346/13, FamRZ 2014, 1013 für die Vergütung des Berufsbetreuers).

  • OLG München, 28.10.2015 - 11 WF 1365/15

    Vergütung des Verfahrensbeistandes - Dolmetscherkosten sind mit

    Auch sie fallen eindeutig unter den Begriff "Aufwendungen" (OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2014 - II-6 WF 241/13, 6 WF 241/13 = FamRZ 2014, 2024).

    Soweit für die gegenteilige Auffassung (vgl. etwa Musielak/Borth, FamFG, 5. Auflage, § 158 Rn. 22; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Auflage, § 158 FamFG Rn. 28; Keuter FamRZ 2014, 1971; Menne, FamRB 2014, 294) der Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.10.2013 - 5 WF 249/13 (= FamRZ 2014, 1135) herangezogen wird, kann der dort zu behandelnde Sachverhalt nicht mit der hier gegebenen Fallkonstellation verglichen werden.

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