Rechtsprechung
LG Aachen, 13.11.2014 - 61 KLs 15/14 |
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.11.2014 - 61 KLs 15/14
- BGH, 03.12.2015 - 2 StR 177/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17
Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen …
Die nach Teilaufhebung und Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof mit der Sache befasste 1. große Strafkammer des Landgerichts Aachen stellte das Verfahren gegen den Beschwerdeführer durch rechtskräftigen Beschluss vom 19.12.2016 - 61 KLs 15/14 - gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses ein, weil aufgrund der nach rechtskräftigem - auch die Wertersatzverfallanordnung anerkennenden - niederländischen Umwandlungsurteil vom 29.11.2013 erfolgten Teilvollstreckung der umgewandelten Freiheitsstrafe in den Niederlanden Strafklageverbrauch eingetreten sei (Bl. 240 d.VH.).Den gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 23.01.2017 hat das Landgericht Aachen durch Beschluss vom 04.04.2017 - 61 KLs 15/14 - als unbegründet zurückgewiesen und die Vollstreckung aus dem gegen den Beschwerdeführer in dem Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.10.2012 - 64 KLs 23/11 - angeordneten Wertersatzverfall in Höhe von 80.000 Euro auch nach dem Einstellungsbeschluss der Kammer vom 19.12.2016 für weiterhin zulässig erklärt (Bl. 258 ff. d.VH.).
- OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18
Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG -VV
Die nach Teilaufhebung und Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof mit der Sache befasste 1. große Strafkammer des Landgerichts Aachen stellte das Verfahren gegen den Beschwerdeführer durch rechtskräftigen Beschluss vom 19.12.2016 (61 KLs 15/14) gemäß § 206a StPO wegen eines vermeintlichen Verfahrenshindernisses ein.Den gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 23.01.2017 hat das Landgericht Aachen durch Beschluss vom 04.04.2017 (61 KLs 15/14) als unbegründet zurückgewiesen und die Vollstreckung aus dem gegen den Beschwerdeführer in dem Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.10.2012 (64 KLs 23/11) angeordneten Wertersatzverfall in Höhe von 80.000 Euro - auch nach dem Einstellungsbeschluss der Kammer vom 19.12.2016 - weiterhin für zulässig erklärt.
- OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Ws 556/18
Reststrafenaussetzung; Erforderlichkeit einer zeitnahen mündlichen Anhörung des …
Durch Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts B vom 13. November 2014 (Az.: 61 KLs 15/14), rechtskräftig seit dem 04. Dezember 2015, wurde der Verurteilte wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Verabredung eines Verbrechens, nämlich des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Jahren verurteilt.