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   LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24867
LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01 (https://dejure.org/2002,24867)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2002 - 62 S 413/01 (https://dejure.org/2002,24867)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2002 - 62 S 413/01 (https://dejure.org/2002,24867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen für Versicherung, Gartenpflege, Hauswart; Umlageschlüssel bei vermieteten Eigentumswohnungen; Ort der Einsichtnahme in Betriebskostenbelege; Gartenpflege und Erstbeschaffung von Pflanzen; Pauschalkürzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 REMiet 2/97

    Bezugnahme auf die II. Berechnungs-VO im Mietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Es stand ihm frei, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen und gestützt auf die dadurch gewonnenen Erkenntnisse substantiiert vorzutragen (OLG Düsseldorf GE 2000, 888).

    Die Kosten der Erstanschaffung von Pflanzen und Gehölzen sind aber keine Kosten der Gartenpflege i.S.v. § 27 Abs. 1 Anl. 3 Nr. 10 der II. BV (OLG Düsseldorf, GE 2000, 888).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Die auf den erledigten Teil entfallenden Kosten spielen für die Berechnung der Beschwer dabei keine Rolle (BGH NJW 1995, 664, 665; OLG Celle GmbHR 2000, 942).
  • OLG Koblenz, 17.09.1985 - 3 U 1623/83

    Einkauf von Heizöl durch den Vermieter

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Damit ist der Mieter gemäß § 669 BGB vorschusspflichtig (vgl. OLG Koblenz WuM 1986, 282), allerdings nur in Höhe der zu erwartenden Kosten.
  • OLG Hamburg, 02.11.1988 - 4 U 150/88

    Nebenkosten bei gewerblicher Miete; Abrechnungszeitraum; Rückständige

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Vorschüsse für November und Dezember 2000 kann die Klägerin wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Abrechnungsreife nicht mehr verlangen (HansOLG Hamburg ZMR 1989, 18; OLG Düsseldorf GE 2001, 488).
  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 35/84

    Beschwerde - Zulässigkeit - Verfolgung von Sachanträgen - Erledigung in der

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Die Klägerin musste vielmehr auf die zwischenzeitliche eingetretene Abrechnungsreife hinsichtlich eines Teils der Vorschussforderungen prozessual reagieren und durfte nicht an den ursprünglichen Zahlungsanträgen festhalten (BGH FamRZ 1987, 469).
  • OLG Braunschweig, 27.11.1998 - 5 U 85/98

    Zahlung von Betriebskosten beim Mietvertrag; Inhalt einer Nebenkostenabrechnung;

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Di Abrechnung nach Miteigentumsanteilen ist grundsätzlich möglich (OLG Braunschweig WuM 1999, 173).
  • LG Berlin, 10.05.2001 - 67 S 312/00
    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Da nach dem Hauswart-Dienstvertrag dem Hauswart auch Instandhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten obliegen, ist ein Abzug von 20 % vorzunehmen (LG Berlin Urteil vom 10. Mai 2001, At. 67 S 312/00, GE 2001, 923; Urteil vom 29. Juli 1999, Az. 61 S 513/98, GE 1999, 1127).
  • OLG Celle, 13.04.2000 - 11 U 112/99

    Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Prüfung

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Die auf den erledigten Teil entfallenden Kosten spielen für die Berechnung der Beschwer dabei keine Rolle (BGH NJW 1995, 664, 665; OLG Celle GmbHR 2000, 942).
  • OLG Hamburg, 15.07.1997 - 3 U 110/97

    Nachträgliche Beschränkung der Berufung unter die Berufungssumme

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Eine Einschränkung der Rechtsmittelanträge führt aber nur dann zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, wenn der Rechtsmittelkläger, ohne durch eine Veränderung im Beschwerdegegenstand selbst dazu veranlasst zu sein, aus freien Stücken seine Anträge soweit ermäßigt, dass sie die Rechtsmittelgrenze nicht mehr erreichen (RGZ 168, 355, 360, OLG Hamburg, NJW-RR 1998, 356).
  • LG Berlin, 15.06.2000 - 62 S 53/00
    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Fälligkeit der Nebenkostennachforderung ist im Hinblick auf die erforderliche Übersendung an beide Mieter (LG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2000, Az. 62 S 53/00, GE 2000, 1032) und die Prüfungsfrist von 14 Tagen nicht vor dem 4. März 20001 eingetreten, nachdem die Abrechnung beiden Mietern am 16. Februar 2000 zugegangen sein dürfte, wie der Beklagte im Schriftsatz vom 19. März 2001 ausführt.
  • RG, 10.12.1941 - 1/41

    1. Welcher Zeitpunkt ist für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebend? 2.

  • LG Berlin, 14.07.1998 - 64 S 541/97
  • LG Berlin, 29.07.1999 - 61 S 513/98
  • LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    In einem solchen Fall sind die entsprechenden Kosten um 20 % zu kürzen (Kammer, Urteil vom 29. April 2002, Az. 62 S 413/01, GE 2002 860).
  • AG Bremen, 02.04.2004 - 7 C 295/03

    Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zweier Betriebskostenabrechnungen zur

    - LG Berlin vom 14.11.2002 - 62 S 230/02 -, GE 03, 121 - LG Berlin vom 29.04.2002 - 62 S 413/01 -, GE 02, 860.
  • LG Berlin, 16.06.2009 - 65 S 323/08

    Umlagefähigkeit von Gartenpflegekosten i.R.e. Betriebskostenabrechnung bei

    Ohne nähere Erläuterungen kann angesichts des Umstandes, dass Baumaßnahmen stattgefunden haben und sich im Gartenbereich ausweislich der Gartenpflegerechnung Schutt befunden hat, der entfernt und abgefahren wurde, nicht ausgeschlossen werden, dass in dem Betrag von 2.500,00 EUR auch nicht umlagefähige Instandsetzungskosten enthalten sind (vgl. insoweit LG Berlin Urteil v. 29.04.2002 - 62 S 413/01 Rn. 11, zit. nach [...]).
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