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LG Berlin, 15.03.2002 - 63 S 54/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Mietmängel
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Mietmängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wann ist ein Mangel ein Mangel? - Dachausbau und Minderung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlenden Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmenden Haustürschloss, Dachausbau und vielen andern Mietmängeln - Nicht jede Beeinträchtigung stellt einen Mietmangel dar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1 a.F.
Mietminderung bei Mängeln von Hausflur und Treppenhaus, fehlendem Schloss am Müllplatz, klemmendem Haustürschloss, Ausfall der Hausnummernbeleuchtung, Regenwasserpfützen im Kellergang, losen Stäben, Fugen und Höhenunterschieden im Parkett; Bleigehalt unter den ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 26.03.1993 - 21 U 6002/92
Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück - Mietminderung
Auszug aus LG Berlin, 15.03.2002 - 63 S 54/00
Es handelt sich hierbei um einen so genannten Anlagenfall, bei dem auf Grund der vorhandenen Lage des Hauses an Autobahn und Bahnlinie mit Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm zu rechnen war (OLG München NJW-RR 1994, 654). - OLG Frankfurt, 18.12.1989 - 20 W 478/89
Auszug aus LG Berlin, 15.03.2002 - 63 S 54/00
Zahlt er gleichwohl die Miete ohne Vorbehalt hinsichtlich der bislang verlorenen Minderungsansprüche weiter, kann er sich hierauf später auch weiterhin nicht mehr berufen (LG Hamburg WM 1990, 148). - BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus LG Berlin, 15.03.2002 - 63 S 54/00
Dieses besteht neben den Minderungsansprüchen und auch insoweit, als Gewährleistungsansprüche nach § 539 BGB ausgeschlossen sind (OLG Naumburg WM 00, 242), und beläuft sich in der Höhe auf den fünffachen Betrag einer fiktiven Minderungsquote wegen des zu beseitigenden Mangels.