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   LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15   

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https://dejure.org/2016,28742
LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15 (https://dejure.org/2016,28742)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.03.2016 - 65 S 314/15 (https://dejure.org/2016,28742)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. März 2016 - 65 S 314/15 (https://dejure.org/2016,28742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Bonität: Vermieter darf Mieterwechsel in WG ablehnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zustimmung zur Auswechselung einzelner Mieter bei Wohngemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf neuen zahlungsunfähigen WG-Mitbewohner ablehnen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Wechsel in der Wohngemeinschaft - Austausch WG-Mitglieder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohngemeinschaft hat grundsätzlich Anspruch auf Auswechselung einzelner Mieter - Vermieter kann nur aus wichtigem Grund neuen Mieter ablehnen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92

    Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92 Rn. 8ff., zit. nach juris; BGH Urteil v. 15.07.2009 - VIII ZR 307/08, in Grundeigentum 2009, 1309f.) sind dieser Wertung gefolgt.

    Diese Auffassung - die im hiesigen Rechtstreit auch vom Beklagten vertreten wird - ist überholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat die - auch von der ZK 61 zitierte - gegenteilige Auffassung des LG Karlsruhe ausdrücklich gebilligt (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93; BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, jew. zit. nach juris).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92 Rn. 8ff., zit. nach juris; BGH Urteil v. 15.07.2009 - VIII ZR 307/08, in Grundeigentum 2009, 1309f.) sind dieser Wertung gefolgt.
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    Der Beklagte hat ferner vor dem Vertragsschluss Auskünfte über die Kläger eingeholt und erhalten, aus denen sowohl der Familienstand als auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ersichtlich waren.  Für den Beklagten als seinerzeitigem Geschäftsführer der Vorvermieterin war aufgrund dieser konkreten persönlichen Verhältnisse der Kläger zu 1) bis 3) sowie des aus den vorstehend genannten Gründen bekannten Wohnprojektes kein Anhaltspunkt dafür gegeben, dass es sich bei der Wohnnutzung um eine auf dauerhaftes Zusammenleben beruhende Lebensbeziehung handele, wie dies bei Familienangehörigen oder nichtehelichen Lebenspartnern der Fall ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 4.3.2015 - VIII ZR 166/14 - zitiert nach juris, dort Rn 24 ff), sondern vielmehr um eine Gemeinschaft, die lebensphasenabhängig begründet und beendet wird.
  • KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92

    Streitwert bei auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Klage im Rahmen der

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    In rechtlicher Hinsicht wird ein solcher Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Wohngemeinschaft bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft angesehen (vgl. KG Beschluss v. 30.03.1992 - 2 W 1331/92, zit. nach juris).
  • LG Göttingen, 11.11.1992 - 5 S 123/92

    Zustimmung des Vermieters bei Mieterwechsel in Studentenwohngemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    12 Nach wohl überwiegender Ansicht, der die Kammer- auch für das hiesige Verfahren -  folgt, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst , a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz , a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jew. zit. nach juris).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91

    Vermietung an eine studentische Wohngemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    Diese Auffassung - die im hiesigen Rechtstreit auch vom Beklagten vertreten wird - ist überholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat die - auch von der ZK 61 zitierte - gegenteilige Auffassung des LG Karlsruhe ausdrücklich gebilligt (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93; BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, jew. zit. nach juris).
  • LG Karlsruhe, 10.05.1991 - 9 S 588/90
    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    12 Nach wohl überwiegender Ansicht, der die Kammer- auch für das hiesige Verfahren -  folgt, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst , a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz , a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jew. zit. nach juris).
  • LG Berlin, 18.08.1994 - 61 S 372/93
    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    Diese Auffassung - die im hiesigen Rechtstreit auch vom Beklagten vertreten wird - ist überholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat die - auch von der ZK 61 zitierte - gegenteilige Auffassung des LG Karlsruhe ausdrücklich gebilligt (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93; BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, jew. zit. nach juris).
  • LG Karlsruhe, 14.08.1992 - 9 S 102/92
    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15
    12 Nach wohl überwiegender Ansicht, der die Kammer- auch für das hiesige Verfahren -  folgt, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst , a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz , a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden

    (2) Teilweise wird ein Anspruch auf Zustimmung oder - weitergehend - eine antizipierte Einwilligung bereits dann bejaht, wenn das Mietverhältnis mit mehreren Personen abgeschlossen wurde, die eine Wohngemeinschaft bilden, wobei häufig - rechtlich ungenau - von einem "Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft" gesprochen wird (vgl. [teilweise unter Berücksichtigung zusätzlicher einzelfallbezogener Umstände]: LG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2017 - 65 S 375/16, juris Rn. 7 ff.; LG Berlin, WuM 2016, 553, 554; LG Berlin, Beschluss vom 19. April 2013 - 65 S 377/12, juris; LG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2010 - 65 S 475/07, juris Rn. 14; LG Hamburg, NJW-RR 1996, 842 [für das Zusammenziehen von drei Personen mit Anfang 20, die bislang noch nicht zusammengelebt hatten]; LG München I, WuM 1982, 189; BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. Februar 2022, § 535 Rn. 312; jurisPK-BGB/Schur, 9. Aufl., § 553 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Flatow, Mietrecht, 15. Aufl., § 540 Rn. 19; Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht/Hannemann, 5. Aufl., § 10 Rn. 132 f. [nur bei einem Mietvertrag mit einer WG, nicht jedoch bei einem Vertrag mit namentlich feststehenden Mitgliedern einer WG]).
  • LG Berlin, 18.04.2018 - 65 S 16/18

    Wohnraummietvertrag: Kündigung bei dauerhafter Wohnungsüberlassung an volljährige

    Ein Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu einem Austausch der Mieter kann bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung zwar in Betracht kommen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 23.03.2016 - 65 S 314/15, WuM 2016, 553, nach juris Rn. 12ff., mwN); dafür ergibt sich hier indes schon aus dem Mietvertrag nichts.
  • LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20

    Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Auswechslung einzelner WG-Mitglieder

    Wo ein solcher Anspruch der eine Wohnung als WG nutzenden Mieter auf Änderung des Mietvertrages durch Berufungsgerichte erkannt wurde, kam häufig noch hinzu, dass die Mieter vor Vertragsschluss ihr Bedürfnis nach einer späteren Aufnahme weiterer oder neuer WG-Mitglieder ausdrücklich formuliert hatten (vgl. LG Karlsruhe, WuM 1992, 45 f. und BVerfG, ebendort; LG Berlin - 65 S 314/15 -, Urt. v. 23.03.2016, WuM 2016, 553 ff.; beide zitiert nach juris) oder dass der Vermieter im Verlaufe des teils langjährigen Mietverhältnisses bereits mehrfach durch Zustimmung zu Vertragsänderungen die Auswechslung einzelner WG-Mitglieder ermöglicht, ein solches Bedürfnis und einen darauf bezogenen Anspruch der jeweiligen Mieter also zumindest faktisch anerkannt hatte (vgl. LG Göttingen, NJW-RR 1993, 783 f. und BVerfG, GE 1993, 358; LG Frankfurt/M., WuM 2012, 192 ff.; LG Berlin - 65 S 375/16 -, Urt. v. 11.01.2017; alle zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

    7 Ergibt sich aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit mehreren Einzelmietern, sondern einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d.h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Kammerurteile vom 23.03.2016, 65 S 314/15, und vom 09.02.2010, 65 S 475/07; Horst, MDR 1999, 266, 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz in Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).
  • AG Gießen, 23.11.2020 - 47 C 19/20

    Auswechseln einer Person einer Wohngemeinschaft ohne Zustimmung des Vermieters

    Gleichfalls stehen die Bedenken des Beklagten im Hinblick auf die Einschränkung der Privatautonomie einer solchen Auslegung des Vertrages nicht entgegen, da der Beklagte in das Mietverhältnis durch den Erwerb der Immobilie eingetreten ist und die vorherige Vermieterin ihre Entscheidungsfreiheit hinsichtlich ihres Eigentums selbst gebunden hat, in dem sie an eine Wohngemeinschaft vermietet hat (vergl. hierzu AG Greifswald, a.a.O.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92; LG Berlin, Urteil vom 23.03.2016, Az. 65 S 314/15 = WuM 2016, 553-555 Rnr. 13- zitiert nach Juris).

    Demnach hat der Beklagte - da er in das Mietverhältnis zwischen der Klägerin und den beiden weiteren Mieterinnen sowie der Zeugin "..." durch den Erwerb der Immobilie eingetreten ist - bereits konkludent die Zustimmung zu einem künftigen Wechsel der Mieter erteilt, so dass es nur noch einer Anzeige an den Vermieter bedarf, um diesem zu ermöglichen, zu widersprechen, wenn ein wichtiger Grund in der Person des neuen Mieters vorliegt (so auch LG Berlin, Urteil vom 23.03.2016, Az. 65 S 314/15 = WuM 2016, 553-555 Rnr. 15).

  • LG Berlin, 27.07.2016 - 65 S 172/16

    Untermieterlaubnis: Alle Mitmieter müssen einbezogen werden!

    In jedem Fall bedurfte dies einer dreiseitigen Vereinbarung, wobei hier offen bleiben kann, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf deren Abschluss besteht (vgl. LG Berlin, Urt. v. 23.03.2016 - 65 S 314/15, zur Veröffentl vorgesehen; ; Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl., § 540 BGB, Rn. 19, m. w. N.).
  • LG Berlin, 24.05.2019 - 66 S 66/19
    Ergibt sich aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit mehreren Einzelmietern, sondern einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d.h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. LG Berlin, Urteil vom 23.03.2016, 65 S 314/15, Urteil vom 09.02.2010, 65 S 475/07; Urteil vom 11.01.2017, 65 S 375/16; Horst, MDR 1999, 266, 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz in Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe, Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen, Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).
  • LG München I, 17.02.2022 - 14 S 15283/21

    Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel bei einer WG

    "Wird eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, können einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft ausgewechselt werden, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Gesamtzahl der Bewohner nicht überschritten wird und gegen den neuen Mieter keine sachlich begründeten Einwände bestehen (LG München I, WuM 1982, 189; siehe auch AG Neukölln, Urt. v. 02.03.2017 - 14 C 102/16, LG Karlsruhe, WuM 1997, 429-430; LG Berlin, WuM 2016, 553-555; LG Heidelberg, WuM 2001, 358).".

    Der Vermieter hat jedoch grundsätzlich das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des potentiellen Mieters (z.B. bei unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit) die Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds einer WG aus dem Mietvertrag und die Aufnahme eines neuen Mieters an dessen Stelle in den Vertrag (Auswechslung eines Mieters) abzulehnen (siehe hierzu neben den erstgerichtlich zitierten Entscheidungen namentlich BVerfG, Beschl. v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, BeckRS 1993, 1461; LG Berlin, Urt. v. 24.05.2019 - 66/19, juris; LG Berlin, Urt. v. 23.03.2016 - 65 S 314/15, WuM 2016, 553; LG Berlin, Urt. v. 09.01.2017 - 18 S 112/16, GE 2017, 421; LG Karlsruhe, Urt. v. 10.05.1991 - 9 S 588/90, BeckRS 2013, 12287; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.08.1992 - 9 S 102/92, BeckRS 1992, 6920; LG Göttingen, Urt. v. 11.11.1992 - 5 S 123/92, NJW-RR 1993, 783).

  • LG Berlin, 13.10.2022 - 65 S 151/21

    Anspruch einer Wohngemeinschaft auf Zustimmung des Vermieters zu Mieterwechseln

    Dieser Umstand allein erlaubt jedoch keinen tragfähigen Rückschluss auf ein zwischen den Parteien vereinbartes Recht zum Mieterwechsel (BGH, Urt. v. 27.4.2022 - VIII ZR 304/21, nach juris Rn. 39; Kammer, Urt. v. 27.06.2019 - 65 S 9/19, n.v.; Beschl. v. 17.10.2016 - 65 T 158/16, juris Rn. 4; Urt. v. 23.03.2016 - 65 S 314/15, juris Rn. 8ff.).

    Sichergestellt sein muss, dass der (oder die) neu eintretende(n) Mieter in gleicher Weise wie der oder die ausscheidenden in der Lage ist (sind), der Hauptleistungspflicht nach § 535 Abs. 2 BGB nachzukommen und auch sonst kein Grund in ihrer Person vorliegt, der ihrer Aufnahme in den Mietvertrag entgegensteht (vgl. Kammer, Urt. v. 23.03.2016 - 65 S 314/15, WuM 2016, 553, juris; Jacobs, NZM 2008, 111, [115]).

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.04.2018 - 7 C 348/17

    Anspruch auf Zustimmung des Vermieters auf Mieterwechsel in Wohngemeinschaft

    16 Um prüfen zu können, ob ein wichtiger Grund entgegen steht, kann ein Vermieter auch bei einer antizipierten Zustimmung grundsätzlich die für eine Bonitätsprüfung erforderlichen Auskünfte verlangen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 23. März 2016 - 65 S 314/15 -, Rn. 20, juris).

    (LG Berlin, Urteil vom 23. März 2016 - 65 S 314/15 -, Rn. 20, juris).".

  • LG Berlin, 07.11.2016 - 18 S 112/16

    Wohnraumvermietung an eine Wohngemeinschaft: Ablehnung eines Ersatzmieters

  • LG Berlin, 15.11.2018 - 65 S 85/18

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung

  • LG Berlin, 17.10.2016 - 65 T 158/16
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