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   LG Berlin, 14.02.1994 - 67 S 297/93   

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LG Berlin, 14.02.1994 - 67 S 297/93 (https://dejure.org/1994,12485)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.02.1994 - 67 S 297/93 (https://dejure.org/1994,12485)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 67 S 297/93 (https://dejure.org/1994,12485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1289
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    bb) Im Gegensatz dazu halten ein Teil der Instanzgerichte und des Schrifttums eine großzügigere Betrachtungsweise für geboten (LG Hamburg, WuM 1994, 535; NJW-RR 2000, 602 f.; ZMR 2001, 973 f.; LG Berlin, GE 1993, 653; NJW-RR 1994, 1289; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.

    Nach dieser Ansicht soll eine Anwendung des § 553 Abs. 1 BGB nur dann ausscheiden, wenn der Mieter der Sache nach die Wohnung zu Gunsten eines anderen vollständig aufgibt, also die Sachherrschaft endgültig und vollständig verliert (LG Hamburg, NJW-RR 2000, 602; WuM 1994, 535; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; Staudinger/Emmerich, aaO; Hinz, aaO, 2. Aufl., § 553 Rn. 8).

    Daher sei die genannte Vorschrift anzuwenden, wenn der Mieter weiterhin Mitgewahrsam ausübe, etwa indem er ein Zimmer für sich belege, persönliche Gegenstände in der Wohnung belasse oder im Besitz von Schlüsseln sei (LG Berlin, GE 1993, 653; NJW-RR 1994, 1289; LG Hamburg, WuM 1994, 535; Erman/Lützenkirchen, aaO; aA LG Berlin, GE 1982, 947).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05

    Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung

    Das Berufungsgericht hat den von den Klägern vorgetragenen Wunsch nach einer Entlastung von den Reise- und Wohnungskosten, die ihnen aus beruflichen Gründen entstehen, zutreffend als berechtigtes Interesse zur Untervermietung eines Teils der Wohnung angesehen (vgl. auch LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; LG Hamburg, WuM 1994, 535; Blank, aaO, Rdnr. 5 m.w.Nachw.).
  • AG Berlin-Mitte, 26.11.2020 - 25 C 16/20

    Berechtigtes Interesse zur Untervermietung einer Einzimmerwohnung für den Fall

    Eine Anwendung des § 553 Abs. 1 BGB scheidet nur dann aus, wenn die Mietpartei der Sache nach die Wohnung zu Gunsten einer anderen Person vollständig aufgibt, also die Sachherrschaft endgültig und vollständig verliert (vgl. BGH, aaO, LG Hamburg, NJW-RR 2000, 602; WuM 1994, 535; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289).
  • AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16

    Wohnung komplett untervermietet: Fristlose Kündigung möglich!

    Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter die Wohnung an Familienangehörige oder Lebenspartner überlässt (Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, § 540 Rn. 43 f.; LG Hamburg, NZM 2000, 379; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; AG Neukölln GE 1996, 1433).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.09.2011 - 14 C 212/11

    Überlassung einer Mietwohnung an Dritte: Berechtigtes Interesse des Mieters an

    Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn dem Mieter vernünftige Gründe zur Seite stehen, die sein Verlangen als nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Rechtsentscheid vom 03.10.1984, VIII ARZ 2/84, zitiert nach juris; LG Berlin, Beschluss vom 14.02.1994, 67 S 297/93, zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Neukölln, 02.03.2017 - 14 C 102/16

    Wohngemeinschaft - Untervermietungserlaubnis für ein Zimmer

    Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Mieter durch die Untervermietung seine Wohnkosten reduzieren will (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2005, VIII ZR 4/05 = NJW 2006, 1200; LG Berlin, Beschluss vom 14.02.1994, 67 S 297/93 = NJW-RR 1994, 1289).
  • LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02

    Gerichtsstand bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt; Klage auf Räumung einer

    Der Beklagte zu 1. hat ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der von ihm gemieteten Wohnung dargetan, das darin bestand, die Räumlichkeiten nebst Möblierung während eines längeren Auslandsaufenthaltes aus beruflichen Gründen bis zu seiner Rückkehr betreuen zu lassen (vgl. LG Berlin [ZK 63], NJW-RR 1994, 1289).
  • AG Berlin-Wedding, 25.07.2023 - 16 C 315/22

    Untervermietung auch bei einer Ein-Zimmer-Wohnung?

    Soweit z.B. das Landgericht Berlin (Beschluss vom 14.2.1994, 67 S 297/93) ausführt, dass es vernünftig und nachvollziehbar ist, wenn ein Mieter für die Dauer einer berufsbedingten Abwesenheit einen Teil (!) der Wohnung vermieten will, weil ihm nicht zugemutet werden kann, die Wohnung zu kündigen, ist dies zwar der Intention nach nachvollziehbar.
  • LG Mannheim, 30.04.1997 - 4 S 142/96

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung

    Soweit demgegenüber das Landgericht Berlin (67. Zivilkammer in NJW-RR 1994, 1289) im Falle eines längeren beruflichen Auslandsaufenthalts allein den Wunsch nach Betreuung der Wohnung durch einen Untermieter ausreichen lässt (so der Leitsatz; in den Entscheidungsgründen wird allerdings auch auf die Ersparnis der Kosten einer doppelten Haushaltsführung abgestellt), so vermag die Kammer dem nicht zuzustimmen.
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