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   LAG Hamm, 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84   

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https://dejure.org/1985,5933
LAG Hamm, 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84 (https://dejure.org/1985,5933)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84 (https://dejure.org/1985,5933)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 7 (5) Sa 1430/84 (https://dejure.org/1985,5933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung; Kündigung wegen Aktivitäten des Arbeitnehmers im Rahmen der Betriebsratswahl; Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot; Verstoß gegen das Maßregelungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislast; Benachteiligung wegen der Wahrnehmung gesetzlicher Rechte; Wahrnehmung gesetzlicher Rechte; Beweislasterleichterung; Anscheinsbeweis

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Zu den wegen einer gesetzwidrigen Maßregelung nichtigen Maßnahmen kann auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gehören (KR-Friedrich, aaO; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., Ergänzungsband, § 612 a Rz 8; Schleicher, aaO; LAG Hamm Urteil vom 15. Januar 1985 - 7 (5) Sa 1430/84 - LAGE § 20 BetrVG 1972 Nr. 5).

    Das wird zwar im Schrifttum überwiegend angenommen (vgl. Knigge, BB 1980, 1272, 1276; MünchKomm-Schaub, aaO; Schleicher, aaO), aber es ist im einzelnen noch ungeklärt, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen diese Beweiserleichterung dem Arbeitnehmer zugute kommen kann (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 15. Januar 1985, aaO).

  • LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07

    Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamem Antrag nach § 17

    Es wird deshalb nur eine Kündigung erfasst, die anlässlich einer Betätigung für die Betriebsratswahl oder im Zusammenhang mit ihr gerade deswegen ausgesprochen wird, um die Betriebsratswahl oder die Wahl dieses Arbeitnehmers zu verhindern bzw. um den Arbeitnehmer wegen seines Einsatzes bei der Betriebsratswahl zu maßregeln (BAG vom 13.10.1977, a.a.O., LAG Hamm vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84, LAGE § 20 BetrVG, Nr. 5).

    Die beweispflichtige Partei muss dann den vollen strengen Beweis für ihre Behauptung erbringen (LAG Hamm vom 15.01.1985, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1

    (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.07.1989, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84, LAGE § 20 BetrVG 1972 Nr. 5).
  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

    Zu den wegen einer gesetzwidrigen Maßregelung nach § 612 a BGB i.V.m. § 134 BGB nichtigen Maßnahmen kann auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gehören (LAG Hamm, Urteil vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84 -, LAGE, § 20 BetrVG 1972, Nr. 5; KR-Friedrich, aaO.; MünchKomm/Schaub, BGB , 2. Aufl., Ergänzungsband, § 612 a, Rdn. 8, Schleicher, aaO.).

    Dabei wird jedoch im Schrifttum überwiegend angenommen, dass zugunsten des Arbeitnehmers der Beweis des ersten Anscheins eingreifen kann (Knigge, BB 1980, 1272, 1276; MünchKomm/Schaub, aaO.; Schleicher, aaO.; LAG Hamm, Urteil vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84 -, aaO.).

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

    Den klagenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er wegen seiner Rechtsausübung von dem verklagten Arbeitgeber durch den Ausspruch der Kündigung benachteiligt worden ist (BAGE 55, 190, 198 = AP, aaO, zu II 1 d, cc der Gründe; BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 527/87 -, aaO, zu II 2 c, bb der Gründe; LAG Hamm Urteile vom 18. Dezember 1987 - 17 Sa 1225/87 - LAGE Nr. 1 zu § 612 a BGB und vom 15. Januar 1985 - 7 (5) Sa 1430/84 - LAGE Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972; Lorenz, DB 1980, 1745, 1747; Knigge, BB 1980, 1272, 1276; Schleicher, ARBlattei, (D) Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, II D VIII 3; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 612 a Rz 11; Soergel/Kraft, BGB, 11. Aufl., Nachträge, § 612 a Rz 6; Erman/Küchenhoff, BGB, 7. Aufl., § 612 a Rz 2); er hat den Kausalzusammenhang zwischen Rechtsausübung und Kündigung darzulegen.
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