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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03.OVG   

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https://dejure.org/2004,14835
OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03.OVG (https://dejure.org/2004,14835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2004 - 7 A 10146/03.OVG (https://dejure.org/2004,14835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2004 - 7 A 10146/03.OVG (https://dejure.org/2004,14835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiladung von Behörden einer Körperschaft bei deren Außenrechtsstreitigkeiten; Beiladung der Personalvertretung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung bei Rechtsstreitigkeiten mit der Stiftungsaufsichtsbehörde; Beteiligungsfähigkeit des Personalrates im Innenrechtsstreit; ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VwGO § 65 Abs. 1; ; BPersVG § 83 Abs. 1; ; BPersVG § 84; ; StiftG § 41 Abs. 1 F: 1966; ; StiftG § 47 Abs. 1; ; StiftG § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • tu-dresden.de PDF, S. 134 (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Einordnung einer Stiftung als kirchliche Stiftung

  • tu-dresden.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Einordnung einer Stiftung als kirchliche Stiftung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03
    Das Ausmaß der notwendigen institutionellen Verbindungen sei nach gefestigter Rechtsprechung (BVerfGE 24, 236, 246 ff.; 46, 73, 87; 53, 366, 392) im Rahmen einer Gesamtwürdigung in die Betrachtung einzubeziehen.

    Wegen der spezifischen Wirkungen auf die innere Ordnung der Religionsgesellschaft sind die Personalvertretungsregelungen insoweit nicht allgemeine verfassungsrechtlich zulässige Begrenzungen der Kirchenautonomie (vgl. BVerfGE 46, 73, 94 f.).

    Die Rücksichtnahme gilt dann nicht nur der organisierten Kirche und deren rechtlich selbständigen Teilen, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, soweit sie der Erfüllung dieses kirchlichen Auftrags dienen (BVerfGE 46, 73, 85; 53, 366, 391).

    In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch dahin erkannt, dass eine Stiftung als Rechtsträgerin eines Krankenhauses eine kirchliche Einrichtung sein kann (Goch-Entscheidung, BVerfGE 46, 73 f.), und dabei maßgeblich auf die Umstände der Errichtung der Stiftung, den Stifterwillen und insbesondere die nach dem historischen Milieu zu beurteilende Absicht abgestellt, die Einrichtung in den spezifischen Zweckzusammenhang mit der Erfüllung religiös motivierter Aufgaben zu stellen.

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03
    Das Ausmaß der notwendigen institutionellen Verbindungen sei nach gefestigter Rechtsprechung (BVerfGE 24, 236, 246 ff.; 46, 73, 87; 53, 366, 392) im Rahmen einer Gesamtwürdigung in die Betrachtung einzubeziehen.

    Die Rücksichtnahme gilt dann nicht nur der organisierten Kirche und deren rechtlich selbständigen Teilen, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, soweit sie der Erfüllung dieses kirchlichen Auftrags dienen (BVerfGE 46, 73, 85; 53, 366, 391).

    Zweck der Einrichtung muss die Pflege und Förderung des religiösen Bekenntnisses oder die Verkündigung des Glaubens der Mitglieder sein (BVerfGE 53, 366, 392).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03
    Das Ausmaß der notwendigen institutionellen Verbindungen sei nach gefestigter Rechtsprechung (BVerfGE 24, 236, 246 ff.; 46, 73, 87; 53, 366, 392) im Rahmen einer Gesamtwürdigung in die Betrachtung einzubeziehen.
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03
    Ist eine Körperschaft bereits auf der Kläger- oder der Beklagtenseite am Prozess beteiligt, können ihre Behörden grundsätzlich nicht beigeladen werden, da ihnen die Eigenschaft als "andere" fehlt (BVerwGE 51, 310, 311 f.; BVerwGE 72, 165, 167; Schoch, VwGO, § 65 Rdnr. 10).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03
    Ist eine Körperschaft bereits auf der Kläger- oder der Beklagtenseite am Prozess beteiligt, können ihre Behörden grundsätzlich nicht beigeladen werden, da ihnen die Eigenschaft als "andere" fehlt (BVerwGE 51, 310, 311 f.; BVerwGE 72, 165, 167; Schoch, VwGO, § 65 Rdnr. 10).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 7 C 32.91

    Atomrecht - Klagebefugnis Betriebsrat Forschungszentrum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 7 A 10146/03
    An diesem Rechtsverhältnis ist der Personalrat nicht beteiligt (vgl. BVerwGE 90, 304, 305).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2006 - 2 A 11376/05

    Vereinigte Hospitien keine kirchliche Stiftung - Schriftliche Urteilsgründe

    Der Senat macht sich zur Begründung seiner Entscheidung zunächst die eingehenden und überzeugenden Ausführungen des früher zuständigen 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts in dem vom Bundesverwaltungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers aufgehobenen Urteil vom 16. November 2006 (7 A 10146/03.OVG) zur Bewertung der historischen Vorgänge im Zusammenhang mit der Entstehung sowie Entwicklung der Klägerin zu Eigen.
  • VG München, 23.01.2013 - M 7 K 11.5908

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung der Stiftungsaufsichtsbehörde

    Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG - ebenso BayVGH, B. v. 19. Januar 2010 - 5 ZB 09.504 - u. VGH BW, U. v. 31. März 2006 - 1 S 2115/05 - Rz 56; aA OVG Berlin, B. v. 1. November 2002 - 2 S 29.02 - u. OVG RP, U. v. 16. November 2004 - 7 A 10146/03 - Rz 87).
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