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   VGH Hessen, 17.11.2010 - 7 A 2970/09.Z   

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https://dejure.org/2010,18131
VGH Hessen, 17.11.2010 - 7 A 2970/09.Z (https://dejure.org/2010,18131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.11.2010 - 7 A 2970/09.Z (https://dejure.org/2010,18131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. November 2010 - 7 A 2970/09.Z (https://dejure.org/2010,18131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 3 Abs 3 S 2 LRRFöV HE
    Nachteilsausgleich bei Legasthenie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachteilsausgleich in Form von Schreibzeitverlängerungen bei Klausuren in der Sekundarstufe II bei Vorliegen einer Legasthenie; Spezifische Diagnostik einer Legasthenie und ihres Ausmaßes durch eine fachlich qualifizierte Stelle als Voraussetzung für eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 3 Abs. 3 S. 2 VOLR/R; GG Art. 3 Abs. 1
    Anspruch auf Nachteilsausgleich in Form von Schreibzeitverlängerungen bei Klausuren in der Sekundarstufe II bei Vorliegen einer Legasthenie; Spezifische Diagnostik einer Legasthenie und ihres Ausmaßes durch eine fachlich qualifizierte Stelle als Voraussetzung für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2010 - 7 A 2970/09
    Darüber hinaus verlangt die Chancengleichheit der anderen Prüflinge oder Kandidaten aus Art. 3 Abs. 1 GG bei Einschränkungen, deren Überwindung durch Anstrengungen des Betroffenen nicht ausgeschlossen ist, zur Vermeidung einer Überkompensation, dass sich der Betroffene kontinuierlich um eine Überwindung seiner Einschränkungen bemüht hat (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschluss vom 5. Februar 2010 - 7 A 2406/09.Z - NVwZ-RR 2010, 767; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 2 ME 309/08 - NVwZ-RR 2009, 68; VG Saarlouis, Urteil vom 5. März 2009 - 1 K 643/08 - juris; Langenfeld, RdJB 2007, 211, 220).
  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 7 A 2406/09

    Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2010 - 7 A 2970/09
    Darüber hinaus verlangt die Chancengleichheit der anderen Prüflinge oder Kandidaten aus Art. 3 Abs. 1 GG bei Einschränkungen, deren Überwindung durch Anstrengungen des Betroffenen nicht ausgeschlossen ist, zur Vermeidung einer Überkompensation, dass sich der Betroffene kontinuierlich um eine Überwindung seiner Einschränkungen bemüht hat (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschluss vom 5. Februar 2010 - 7 A 2406/09.Z - NVwZ-RR 2010, 767; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 2 ME 309/08 - NVwZ-RR 2009, 68; VG Saarlouis, Urteil vom 5. März 2009 - 1 K 643/08 - juris; Langenfeld, RdJB 2007, 211, 220).
  • VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08

    Für den Prüfungsteil "Texterstellung" der Prüfung zur Fachkauffrau für

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2010 - 7 A 2970/09
    Darüber hinaus verlangt die Chancengleichheit der anderen Prüflinge oder Kandidaten aus Art. 3 Abs. 1 GG bei Einschränkungen, deren Überwindung durch Anstrengungen des Betroffenen nicht ausgeschlossen ist, zur Vermeidung einer Überkompensation, dass sich der Betroffene kontinuierlich um eine Überwindung seiner Einschränkungen bemüht hat (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschluss vom 5. Februar 2010 - 7 A 2406/09.Z - NVwZ-RR 2010, 767; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 2 ME 309/08 - NVwZ-RR 2009, 68; VG Saarlouis, Urteil vom 5. März 2009 - 1 K 643/08 - juris; Langenfeld, RdJB 2007, 211, 220).
  • VGH Hessen, 08.12.2011 - 7 A 2621/10

    Antrag auf Zusage der Nichtberücksichtigung von Rechtschreibleistungen im

    Ob damit die vom Senat durch Auslegung des Begriffs entwickelten Anforderungen für die Annahme eines besonderen Ausnahmefalles im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 und § 8 Abs. 1 Satz 1 VOLRR erfüllt sind (vgl. Beschluss vom 17.11.2010 - 7 A 2970/09.Z - NVwZ-RR 2011, 235), erscheint allerdings insoweit fraglich, als ohne weitere Sachaufklärung nicht festgestellt werden kann, ob die Therapie bei Frau E... sowohl inhaltlich als auch vom zeitlichen Umfang einem schulischen Förderangebot zumindest gleichzusetzen ist.
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