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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04 (https://dejure.org/2006,3878)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.03.2006 - 7 A 3414/04 (https://dejure.org/2006,3878)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2006 - 7 A 3414/04 (https://dejure.org/2006,3878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windenergieanlagen: Überplanung einer Konzentrationszone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überplanung einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone für Windenergieanlagen durch einen Bebauungsplan; Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage; Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen zur Verhinderung einer ...

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 4 K 1776/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1029
  • ZfBR 2006, 681
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3415/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    Diese sollen auf den im Eigentum des Klägers stehenden Grundstücken Gemarkung C. , Flur 9, Flurstücke 39 und 36 errichtet werden, und zwar eine Anlage - die im vorliegenden Verfahren strittige Anlage 1 - auf dem Flurstück 39 und die andere Anlage - die im Verfahren 7 A 3415/04 strittige Anlage 2 - auf dem Flurstück 36.

    Dieses Verfahren ist beim Senat unter dem Aktenzeichen 7 A 3415/04 anhängig.

    Eine Windfarm käme in Betracht, wenn die im vorliegenden Verfahren strittige Anlage und die vom Kläger im Verfahren 7 A 3415/04 zur Genehmigung gestellte zweite Anlage sowie zumindest eine weitere dritte Anlage räumlich einander so zugeordnet wären, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 918/02

    Gemeinden dürfen die Zulässigkeit von Windenergieanlagen restriktiv steuern

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    Ein Begehren des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Zurückstellung hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg; VG Arnsberg, Beschluss vom 24. April 2002 - 4 L 483/02 - und OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 - .

    Demgegenüber hatte der Rat der Stadt T. im vorliegenden Fall schon auf Grund der Ausführungen des Senats in seinem im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich des Zurückstellungsbescheids ergangenen Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 - Anlass, sich im Planaufstellungsverfahren dezidiert mit den wirtschaftlichen Folgen einer die Höhe von Windenergieanlagen begrenzenden Bebauungsplanung zu befassen.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    Zu dieser Voraussetzung für das Vorliegen einer Windfarm vgl.: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 - BRS 67 Nr. 165.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 - BRS 67 Nr. 165.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    Wenn der Windenergie nach der einschlägigen Rechtsprechung durch die kommunale Bauleitplanung "an geeigneten Standorten eine Chance" zu geben ist - vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BRS 65 Nr. 95 (S. 458) - , bedeutet dies nicht, dass die Gemeinden eine wirtschaftliche Ertragsoptimierung zu gewährleisten haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02

    Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    vgl.: OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 2004 - 7 A 3368/02 - S. 5 des Urteilsabdrucks.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    Dies ist dadurch geschehen, dass in der geänderten Fassung klargestellt wurde, dass die Baugrenzen sich im Sinne der zwischenzeitlich ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung - vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 - BRS 67 Nr. 82 - nur auf den Turm einschließlich der Fundamente der Windenergieanlagen beziehen und nicht auch auf die Rotoren.
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 - BRS 66 Nr. 115.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - 7a D 55/03

    Windenergieanlage: Beseitigung nach Nutzungsende?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    vgl.: OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2004 - 7a D 55/03.NE - BRS 67 Nr. 10.
  • VG Arnsberg, 24.04.2002 - 4 L 483/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04
    Ein Begehren des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Zurückstellung hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg; VG Arnsberg, Beschluss vom 24. April 2002 - 4 L 483/02 - und OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3415/04
    Diese sollen auf den im Eigentum des Klägers stehenden Grundstücken Gemarkung C. , Flur 9, Flurstücke 39 und 36 errichtet werden, und zwar eine Anlage - die im Verfahren 7 A 3414/04 strittige Anlage 1 - auf dem Flurstück 39 und die andere Anlage - die im vorliegenden Verfahren strittige Anlage 2 - auf dem Flurstück 36.

    Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren bezüglich der hier strittigen Anlage 2 auf dem Flurstück 36 vom Verfahren 4 K 1776/03 (= 7 A 3414/04) abgetrennt.

    Eine Windfarm käme in Betracht, wenn die im vorliegenden Verfahren strittige Anlage und die vom Kläger im Verfahren 7 A 3414/04 zur Genehmigung gestellte zweite Anlage sowie zumindest eine weitere dritte Anlage räumlich einander so zugeordnet wären, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren.

    Dort findet sich für den westlichen Bereich der Konzentrationszone "F. ", in dem die im Verfahren 7 A 3414/04 strittige Anlage 1 errichtet werden soll, die Eintragung der Windklasse "5,1 bis 5, 4 m/s", an die sich nach Osten die Eintragung der Windklasse "5,5 bis 5, 8 m/s" anschließt.

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

    Überwiegend wird angenommen, dass ein Überschneiden oder Berühren der Einwirkungsbereiche in der Regel nicht mehr gegeben sei, wenn zwischen zwei Anlagen eine Entfernung von mehr als dem 10-fachen des Rotordurchmessers liegt (vgl. OVG RhPf vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 1208; OVG Berlin-Brandenburg vom 9.9.2005 Az. 11 S 14.05 - juris; OVG NRW vom 13.3.2006 ZfBR 2006, 681; VG Saarland vom 26.5.2006 Az. 1 F 16/05 - juris).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Hier muss festgehalten werden, dass nicht entscheidend ist, ob die drei Windenergieanlagen letztlich gemeinsam optisch wahrnehmbar oder auch nur hörbar sind (OVG Münster, Urt. v. 13.3.2006, 7 A 3414/04 - Rz. 42), weil Windenergieanlagen natürlich für sich das Landschaftsbild beeinträchtigen und Immissionen hervorrufen können, sondern entscheidend wird, dass bei einer Windfarm die Massierung und Kumulierung der negativen Umweltfolgen einen speziellen Prüfungsbedarf auslöst.

    "Im vorliegenden Fall müssten mithin eine der Anlagen (...) ein- und demselben maßgeblichen Immissionspunkt jeweils Beurteilungspegel von mindestens 35 dB(A) in der Nacht hervorrufen" (OVG Münster, Urt. v. 13.03.2006, 7 A 3414/04 - juris Rz. 47).

  • OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06

    Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen als Voraussetzung

    Es bedarf hingegen keiner Wirtschaftlichkeitsanalyse durch den Antragsgegner innerhalb der von ihm ausgewiesenen Standorte (vgl. OVG NW, Urt. v. 13.3.2006, ZfBR 2006, 681).
  • OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel,

    Es bedarf hingegen keiner Wirtschaftlichkeitsanalyse durch den Antragsgegner innerhalb der von ihm ausgewiesenen Standorte (vgl. OVG NW, Urt. v. 13.3.2006, ZfBR 2006, 681).
  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Nach diesen Maßstäben ist ein gewisser Bezug zur Einspeisemöglichkeit im Rahmen einer Standortbewertung ein grundsätzlich zulässiges Kriterium (BayVGH, U.v. 17.11.2011 - 2 BV 10.2295 - VGHE 64, 217 - juris Rn. 26; OVG NW, U.v. 13.3.2006 - 7 A 3414/04 - ZfBR 2006, 681 - juris Rn. 73).
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3388

    Klage auf Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen für Windkraftanlagen;

    Überwiegend wird angenommen, dass ein Überschneiden oder Berühren der Einwirkungsbereiche in der Regel nicht mehr gegeben sei, wenn zwischen zwei Anlagen eine Entfernung von mehr als dem 10-fachen des Rotordurchmessers liegt (vgl. OVG RhPf vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 1208; OVG Berlin-Brandenburg vom 9.9.2005 Az. 11 S 14.05 - juris; OVG NRW vom 13.3.2006 ZfBR 2006, 681; VG Saarland vom 26.5.2006 Az. 1 F 16/05 - juris).
  • VG Minden, 26.04.2010 - 11 K 732/09

    Windräder in Preußisch Oldendorf sind bauplanungsrechtlich zulässig

    vgl. VGH München, Urteil vom 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u.a. -, NVwZ 2007, 1213 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Urteil vom 13.3.2006 - 7 A 3414/04 -, ZfBR 2006, 681; OVG Koblenz, Urteil vom 25.1.2005 - 7 E 12117/04 -, NVwZ 2005, 1208; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.9.2005 - 11 S 14.05 -, juris; hierzu auch Nr. 4.1.2.
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3389

    Klage auf Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen für Windkraftanlagen;

    Überwiegend wird angenommen, dass ein Überschneiden oder Berühren der Einwirkungsbereiche in der Regel nicht mehr gegeben sei, wenn zwischen zwei Anlagen eine Entfernung von mehr als dem 10-fachen des Rotordurchmessers liegt (vgl. OVG RhPf vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 1208; OVG Berlin-Brandenburg vom 9.9.2005 Az. 11 S 14.05 - juris; OVG NRW vom 13.3.2006 ZfBR 2006, 681; VG Saarland vom 26.5.2006 Az. 1 F 16/05 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 7 D 68/06

    Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Auch wenn dem Antragsteller darin zuzustimmen ist, dass die Frage abwägungsrelevant ist, ob in einem Bebauungsplangebiet Windenergieanlagen überhaupt wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können, vgl. Urteile des Senats vom 27.5.2004 - 7a D 55/03.NE -, BRS 67 Nr. 10; vom 13.3.2006 - 7 A 3414/04 -, ZNER 2006, 173 mit Anmerkung von Lahme, ZNER 2006, 176; vgl. ferner: BVerwG, Beschluss vom 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, aaO., wonach der Ausschluss von Windenergieanlagen durch Flächennutzungsplan auf Teilen des Plangebiets sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen lässt, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen, die negative und positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingten einander, in der Regel dürfte zu erwarten sein, dass gerade auf diesen Flächen (den Konzentrationszonen) Windenergieanlagen errichtet werden, hat der Rat der Antragsgegnerin die maßgebende, den Bebauungsplan, dessen Sicherung die Veränderungssperre dient, tragende Abwägung gerade noch nicht vorgenommen.
  • VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 2538/05

    Konzentration von Windenergieanlagen im Außenbereich und entgegenstehender

  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

  • VG Düsseldorf, 29.05.2008 - 11 K 5104/05

    WKA Bebauungsplan Eingriff naturschutzrechtlich

  • VG Minden, 30.08.2011 - 11 K 450/11

    Verstoß gegen das Entwicklungsgebot bei reduzierter Festsetzung von potenziellen

  • VG Minden, 22.10.2008 - 11 K 2288/06
  • VG Würzburg, 08.08.2017 - W 4 K 14.1310

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von zehn

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