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   BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79   

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https://dejure.org/1981,21445
BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 (https://dejure.org/1981,21445)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 (https://dejure.org/1981,21445)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1981 - 7 AZR 463/79 (https://dejure.org/1981,21445)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79
    Bei einem solchen Fall der Störung des Vertrauensverhältnisses war, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, eine der Kündigung vorausgehende Abmahnung nicht erforderlich (BAG 26, 116 [129] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat [zu V 2 der Gründe]; BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO [zu II der Gründe]).
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79
    Bei einem solchen Fall der Störung des Vertrauensverhältnisses war, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, eine der Kündigung vorausgehende Abmahnung nicht erforderlich (BAG 26, 116 [129] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat [zu V 2 der Gründe]; BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO [zu II der Gründe]).
  • LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09

    Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 25.11.1981 (7 AZR 463/79), in der es nur über eine ordentliche Kündigung zu urteilen hatte, ausgeführt, dass der Missbrauch einer EDV-Anlage durch einen Arbeitnehmer einen verhaltensbedingten Grund für eine ordentliche Kündigung darstellt, ohne dass es eine Abmahnung bedarf (in diesem Fall ging es nicht um einen Administrator).
  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

    Die aus eigennützigen Motiven gezielte Nutzung personenbezogener Daten über einen längeren Zeitraum stellt insbesondere in dieser Vertrauensposition eine wiederholt begangene grobe Pflichtverletzung dar und begründet einen wichtigen Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. BAG, U.v. 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - juris Rn. 10).
  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen

    Insbesondere die missbräuchliche Nutzung von Zugriffs- und Kontrollrechten durch EDV-Mitarbeiter kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - AuA 2006, 745; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG München 08.07.2009 - AuA 2009, 611 = CR 2010, 269; LAG Köln 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - NZA-RR 2010, 579; KR/Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 496; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100 m.w.N.).
  • ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators

    Nach herrschender Auffassung rechtfertigt der Missbrauch von Zugriffsrechten regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (BAG Urteil vom 25.11.1981 - 7 AZR 463/79).
  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12

    Außerordentliche Kündigung eines IT-Administrators - Nutzung behördlicher Daten

    In dem Zusammenhang entspricht es zutreffender Rechtsprechung, dass der Missbrauch von anvertrauten Daten durch einen Arbeitnehmer geeignet ist, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen ( BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - AuA 2006, 745; LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - NZA-RR 2010, 579; LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - CR 2010, 269; ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - MMR 2006, 702 ).
  • ArbG Hannover, 10.01.2002 - 10 Ca 250/01

    Anfechtung einer Ausscheidungsvereinbarung; Anfechtung eines Aufhebungsvertrages;

    Datenmissbrauch wird in der Regel als eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung angesehen, die die außerordentliche und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (s. die Übersicht bei Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 3. Aufl. 2001, Anm. 428, 429, 464 und 465, jeweils mit Nachweisen, s. z.B. ArbG Braunschweig, 22.01.99, RDV 99, 274 - fristlose Kündigung des Leiters eines Kindergartens wegen Speichems von Kinderpornographie aus dem Internet; ArbG Berlin, 27.03.80, BB 80, 1105 - Datenmissbrauch durch unbefugtes Eindringen in Dateien, Verdachtskündigung; LAG Schleswig-Holstein, 15.11.89, DB 90, 635 - unbefugter Zugriff einer Sekretärin auf im Informationssystem gespeicherte Daten ihres Chefs; BAG, 25.11.91 - 7 AZR 463/79 -- unveröff, Kündigung wegen unerlaubten Zugriffs auf das EDV-System ohne vorherige Abmahnung; LAG Baden-Württemberg, 11.01.94, RDV 95, 81 - außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei unbefugtem Eindringen in Dateien des Arbeitgebers; LAG Chemnitz, 14.07.99, RDV 2000, 177 - fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen unbefugten Kopierens gespeicherter Daten des Arbeitgebers auf einem privaten Datenträger; VG Frankfurt a.M., 28.08.2000, RDV 2000, 279 - außerordentliche Verdachtskündigung bei unbefugtem Ausspähen von Daten).
  • LAG Nürnberg, 24.01.2014 - 3 Sa 357/13

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubten Zugriffs auf das Computersystem des

    3 Sa 357/13 - 15 Das unbefugte Abfragen eines Computers oder ein sonstiger unerlaubter Zugriff auf das EDV-System des Arbeitgebers können nach der Rechtsprechung des BAG in schwerwiegenden Fällen auch ohne Abmahnung einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen (vgl. BAG 25.11.1981 - 7 AZR 463/79).
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