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   BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90   

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https://dejure.org/1990,8371
BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90 (https://dejure.org/1990,8371)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1990 - 7 B 119.90 (https://dejure.org/1990,8371)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1990 - 7 B 119.90 (https://dejure.org/1990,8371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Feststellung der Eigenschaft staatlich anerkannter Ersatzschulen - Finanzierung von Ersatzschulen - Anerkennung einer Schule für nichtärztliche Heilberufe als Ersatzschule ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90

    Gewährung von Finanzhilfe nach § 129 NSchG

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90
    Auch in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1989 - 13 OVG A 54/87 - (= Berufungsentscheidung in dem mit Senatsbeschluß vom 3. April 1990 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren BVerwG 7 B 32.90), auf das sich die Beschwerde bezieht, wird übrigens lediglich ausgeführt, daß die in Rede stehenden Schulen im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG "Ersatz für öffentliche Schulen", nach dieser verfassungsrechtlichen Begriffsbestimmung also Ersatzschulen seien; die Genehmigungsfähigkeit der Schulen wird in diesem Zusammenhang weder geprüft noch erkennbar vorausgesetzt.
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Bei Erfüllung dieser und der weiteren in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 5 GG genannten Genehmigungsvoraussetzungen besteht ein verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. BVerfGE 27, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 10. September 1990 - BVerwG 7 B 119.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 34 S. 27).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

    Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG; vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.1994 - 13 L 4856/93

    Ersatzschule: Genehmigung einer MTA-Lehranstalt; Anerkennung, staatliche;

    Es ist schließlich richtig, daß der Senat - wie die Beklagte geltend macht - angesichts dieser Gesetzes- und Verordnungslage in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Genehmigung von MTA-Schulen in privater Trägerschaft als Ersatzschulen gemäß § 143 Abs. 1 NSchG (= § 123 Abs. 1 NSchG a.F.) als derzeit nicht möglich erachtet hat (vgl. insbesondere den Senatsbeschl. v. 25.6.1990 - 13 A 98/88 - und dazu den die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers zurückweisenden Beschl. des BVerwG v. 10.9.1990 - BVerwG 7 B 119.90 - Buchholz 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG).

    Sind Privatschulen nach den Anforderungen des Bundesverfassungsrechts zu genehmigen, so ist deshalb kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.9.1990, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 1638/08

    Erweiterung der Ersatzschulgenehmigung einer Freien Waldorfschule um das Recht

    Denn die in Art. 7 Abs. 4 GG verbürgte Privatschulfreiheit wird hinreichend dadurch gewährleistet, dass dem freien Schulträger bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Ersatzschule unmittelbar über Art. 7 Abs. 4 Satz 2 und 3 GG eingeräumt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195, 200; BVerwG, Urt. v. 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263, 266; Beschl. v. 10.9.1990 - 7 B 119.90 -, Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 34 S. 27; Badura in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, (Stand Oktober 2008), Art. 7 Rn. 111; Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1 Schulrecht, 4. Aufl. 2006, S. 254 Rn. 952 f.).
  • VG Oldenburg, 19.03.2019 - 7 A 2252/18

    Anerkennung; Ersatzschule; Genehmigung; Physiotherapie; Privatschule

    Ein danach bestehender Ersatzschulstatus kann der Schule vom Landesgesetzgeber nicht aberkannt werden, ebenso wenig wäre bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG Raum für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss v. 10. September 1990, 7 B 119/90, juris).
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