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   BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81   

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https://dejure.org/1982,77
BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von Kraftfahrzeugen - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 309
  • DÖV 1982, 410
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Deshalb bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich das Gericht zur Feststellung des Sachverhalts auf Sachverständigengutachten stützt, die die Behörde in das Verfahren eingeführt hat (BVerwGE 18, 216 [218]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - in DVBl. 1980, 593 [594]).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Deshalb bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich das Gericht zur Feststellung des Sachverhalts auf Sachverständigengutachten stützt, die die Behörde in das Verfahren eingeführt hat (BVerwGE 18, 216 [218]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - in DVBl. 1980, 593 [594]).
  • BVerwG, 16.11.1972 - VI B 17.72

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Unterbleiben weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Verfahrensmangel, insbesondere einen Aufklärungsmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Gericht aufdrängen mußte, etwa weil Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder an der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestand (Beschluß vom 16. Dezember 1972 - BVerwG 6 B 17.72 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 97).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Ein Tatsachengericht kann sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 [127]; Urteil vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 48.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).

    Dem setzen die Kläger lediglich eine punktuelle Kritik entgegen, welche die berufungsgerichtliche Beweiswürdigung zu problematisieren sucht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß sich das Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz auf ein Gutachten stützen darf, das die Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeholt und im Prozeß zum Gegenstand ihres Vortrags gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Diese Grundsätze gelten auch für die Verwertung von Gutachten, die wie hier von der zuständigen Behörde im vorausgehenden Verwaltungsverfahren eingeholt worden sind (Urteile vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 45.63 - BVerwGE 18, 216 und vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 ; Beschluss vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).
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