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   VG Oldenburg, 26.02.2020 - 7 B 392/20   

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https://dejure.org/2020,3212
VG Oldenburg, 26.02.2020 - 7 B 392/20 (https://dejure.org/2020,3212)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.02.2020 - 7 B 392/20 (https://dejure.org/2020,3212)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 7 B 392/20 (https://dejure.org/2020,3212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    MPU-Gutachten bei Cannabis-Konsum: Fragestellung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2020 - 7 B 392/20
    Dies ergibt sich wahrscheinlich schon daraus, dass sich bei der hier gegebenen Konstellation zum damaligen Zeitpunkt, zu welchem nämlich der gelegentliche Konsum des Antragstellers bereits feststand (so schon: Beschluss des Gerichts vom 29. Mai 2019 im vorangegangenen Eilverfahren 7 B 1291/19), eine weitere Nachfrage nach seinem Cannabiskonsum von vornherein verboten hätte und - insbesondere angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13/17 u.a. -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 17. September 2019 - 12 ME 100/19 -, juris) aus dem vergangenen Jahr zum Trennungsgebot /-vermögen - danach nach Meinung des beschließenden Gerichts allein nur noch zu fragen gewesen wäre, ob zu erwarten stünde, dass er auch in Zukunft erneut ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss des Aktivwirkstoffes THC von Cannabis im Straßenverkehr führen werde (Frage nur nach dem Trennungsvermögen), nachdem er zuvor/früher nur einmal (insoweit unzureichend erst ein einziges Mal) dabei angetroffen worden war.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19

    Cannabiskonsum, gelegentlicher; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2020 - 7 B 392/20
    Dies ergibt sich wahrscheinlich schon daraus, dass sich bei der hier gegebenen Konstellation zum damaligen Zeitpunkt, zu welchem nämlich der gelegentliche Konsum des Antragstellers bereits feststand (so schon: Beschluss des Gerichts vom 29. Mai 2019 im vorangegangenen Eilverfahren 7 B 1291/19), eine weitere Nachfrage nach seinem Cannabiskonsum von vornherein verboten hätte und - insbesondere angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13/17 u.a. -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 17. September 2019 - 12 ME 100/19 -, juris) aus dem vergangenen Jahr zum Trennungsgebot /-vermögen - danach nach Meinung des beschließenden Gerichts allein nur noch zu fragen gewesen wäre, ob zu erwarten stünde, dass er auch in Zukunft erneut ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss des Aktivwirkstoffes THC von Cannabis im Straßenverkehr führen werde (Frage nur nach dem Trennungsvermögen), nachdem er zuvor/früher nur einmal (insoweit unzureichend erst ein einziges Mal) dabei angetroffen worden war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 16 B 1271/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Ungeeignetheit

    Beide Fragen sind miteinander verknüpft, was indes in den von dem Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Oldenburg (Beschluss vom 26. Februar 2020 - 7 B 392/20 -, juris) und Schleswig-Holstein (Beschluss vom 28. Februar 2022 - 3 B 11/22 -) - soweit überhaupt eine identische oder doch zumindest vergleichbare Fragestellung vorliegen sollte - keine Berücksichtigung gefunden hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2022 - 5 MB 22/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Aufforderung zur Beibringung eines

    Die Verwendung des Ausdrucks sicher führen (kann) in der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht zu beanstanden (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 4. Juni 2020 16 B 672/20 , juris Rn. 10; entgegen VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Februar 2020 7 B 392/20 , juris Rn. 4 ff.).

    Die erste der beiden Fragen stellt zutreffend den Anlass für die Begutachtung heraus und verknüpft ihn mit der Aufforderung, die daraus resultierenden behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu klären (vgl. zu dieser Art der Fragestellung im Ergebnis auch OVG Münster, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 -, juris Rn. 10; a.A. VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 7 B 392/20 -, juris Rn. 4 ff.).

  • VG Schwerin, 08.06.2021 - 6 A 596/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Dabei kann dahinstehen, ob schon die Fragestellung in Satz 1 "Kann Herr ... trotz des Nachweises von Cannabiskonsum und zusätzlicher Zweifel an seiner Kraftfahreignung (Führen eines Kfz unter der Wirkung von Cannabis) ein Kraftfahrzeug der Klassen AM, Bund L sicher führen" in Bezug auf das "sichere führen" zu weitgehend ist (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 7 B 392/20 -, zitiert nach juris Rn. 5).
  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Aus der hier gestellten Frage ergibt sich aber weder für den Gutachter noch den Antragsteller hinreichend klar, dass allein die Fähigkeit geklärt werden soll, zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und dem Cannabiskonsum zu trennen (so auch VG Schleswig-Holstein, B.v. 28.2.2022 - 3 B 11/22 - n.v. S. 8; VG Oldenburg, B.v. 26.2.2020 - 7 B 392/20 - juris Rn. 4).
  • VG Köln, 23.11.2022 - 6 L 1743/22
    vgl. dazu folgende Entscheidungen, auf die der Antragsteller den Antragsgegner bereits mit Schreiben vom 02.03.2022 hingewiesen hatte: VG Oldenburg (Oldb.), Beschluss vom 26.02.2020 - 7 B 392/20 -, juris, Rn. 4; VG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2022 - 3 B 11/22 -, BA S. 8.
  • VG Bremen, 07.09.2023 - 5 V 1782/23

    Fahrerlaubnisentziehung - Nichtvorlage medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 04.05.2023 - 16 B 1271/22 -, juris Rn. 11 ff.; vgl. auch: OVG SH, Beschl. v. 26.10.2022 - 5 MB 22/22 -, juris Rn. 25 ff.; a.A. die von dem Antragsteller zitierten und im Verwaltungsverfahren vorgelegten Entscheidungen des VG Freiburg, Beschl. v. 27.03.2023 - 2 K 2933/22 - VG Köln, Beschl. v. 23.11.2022 - 6 L 1743/22 - sowie auch: VG Oldenburg, Beschl. v. 26.02.2020 - 7 B 392/20 -, juris Rn. 4) zu einer identischen Fragestellung an.
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