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   BVerwG, 20.10.1976 - VII B 57.75   

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BVerwG, 20.10.1976 - VII B 57.75 (https://dejure.org/1976,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1976 - VII B 57.75 (https://dejure.org/1976,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - VII B 57.75 (https://dejure.org/1976,1434)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinweispflicht des Vorsitzenden - Anregung sachdienlicher Anträge - Klageänderung

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1976 - 7 B 57.75
    Er darf dabei auch einen Antrag anregen, der nur im Wege der Klageänderung in den Rechtsstreit eingeführt werden kann (Anschluß an BVerwG 14.05.1963 VII C 40.63 = BVerwGE 16, 94, 99) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63].
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Zwar gehört es zu den Pflichten des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO, den Kläger - selbst wenn er anwaltlich vertreten ist - auf ein offenkundiges Versehen bei der Formulierung des Klageantrags hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18 und Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG 2 C 196.62 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Es gehört zwar zu den Pflichten des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO, den Kläger oder Beklagten - selbst wenn er anwaltlich vertreten ist - auf ein offenkundiges Versehen hinzuweisen (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 1976 - 7 B 57.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Prognoseentscheidung bei der Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts; Antrag

    Er darf dabei sogar einen Antrag anregen, der nur im Wege der Klageänderung in den Rechtsstreit eingeführt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1976 - VII B 57.75, juris, Leitsatz und Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13

    Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer

    Die Hinweispflicht umfasst je nach der Lage des Einzelfalles auch den Hinweis auf solche als sachdienlich angesehenen Anträge, die nur im Rahmen der Klageänderung in den anhängigen Rechtsstreit eingeführt werden können (Beschluss vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18 S. 2).

    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 12.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

    Die Hinweispflicht umfasst je nach der Lage des Einzelfalles auch den Hinweis auf solche als sachdienlich angesehenen Anträge, die nur im Rahmen der Klageänderung in den anhängigen Rechtsstreit eingeführt werden können (Beschluss vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18 S. 2).

    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

    Die Hinweispflicht umfasst je nach der Lage des Einzelfalles auch den Hinweis auf solche als sachdienlich angesehenen Anträge, die nur im Rahmen der Klageänderung in den anhängigen Rechtsstreit eingeführt werden können (Beschluss vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18 S. 2).

    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).

  • BVerwG, 21.02.1977 - 4 B 23.77

    Grundsätze einer objektiven und sachlichen Prozessleitung - Ablehnung wegen

    Daß insoweit zwischen den Pflichten und den Befugnissen des Vorsitzenden bzw. des Gerichts eine erhebliche Spanne besteht, ist in ständiger Gerichtspraxis sowie in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. das Urteil vom 10. Juni 1965 - a.a.O. - mit dem Stichwort "nobile officium" sowie den Beschluß des VII. Senats vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VII B 57.75 -, der diese Befugnis auch bei anwaltlicher Vertretung der Partei anerkennt).

    Zudem hätte der Beklagte eine durch die Verhandlungsführung etwa begründete Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden in dem hierfür vorgesehenen Ablehnungsverfahren geltend machen können (vgl. auch hierzu den Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VII B 57.75 -).

  • BVerwG, 17.12.2014 - 3 B 13.14

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Arzneimittelmerkmale; Änderung eines

    In jedem Fall durfte das Oberverwaltungsgericht über dieses erkennbare weitere Klageziel nicht ohne Erörterung und den Hinweis auf eine sachgerechte Antragstellung hinweggehen (Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 4 C 27.67 - BVerwGE 29, 261 ; Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18 S. 2 und vom 14. Juni 2004 - BVerwG 4 B 24.04 - ).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

    Ist der Kläger - wie hier - anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]; 29, 261 [268]; Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18]).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 B 17.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge einer Verletzung der

    Eines besonderen Hinweises des Gerichts auf diesen Umstand bedurfte es nicht, zumal in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt ist, daß die Hinweispflichten des Vorsitzenden aus § 86 Abs. 3 VwGO bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten geringer sind als bei einer Partei ohne Rechtsanwalt (BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62]; Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - ).
  • BVerwG, 08.09.1981 - 6 B 4.81

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision - Entlassung eines Soldaten auf

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