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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 C 1/87   

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https://dejure.org/1987,3513
OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 C 1/87 (https://dejure.org/1987,3513)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.1987 - 7 C 1/87 (https://dejure.org/1987,3513)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 (https://dejure.org/1987,3513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 76
  • DVBl 1987, 1027
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Sachsen, 11.04.2019 - 3 A 505/17

    Bewilligung von Sonntagsarbeit; Callcenter; notwendige Hinzuziehung;

    Dies ist bei der Hinzuziehung Drittbetroffener der Fall (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2000 - 3 C 2.00 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 19. Mai 1987, NVwZ 1988, 76; Ziekow, in: Sodan/Ziekow a. a. O. § 44a Rn. 50; 65; Schmitz, a. a. O. Rn. 46).
  • VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06

    Zugang zu Umweltinformationen

    Wie sich auch aus Satz 2 der Vorschrift ersehen lässt, sollte die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofs weit in das Vorfeld für das Vorhaben erstreckt werden, um eine gespaltene Zuständigkeitszuweisung für die mit einem der aufgezählten Vorhaben zusammenhängenden Fragen zu vermeiden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76, für die Vorgängervorschrift Art. 2 § 9 EntlastG; von Oertzen, DÖV 1985, 750 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

    Zur Vermeidung einer von dem Gesetzgeber nicht gewünschten gespalteten Zuständigkeit zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten wurde die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts "weit in das Vorfeld" des betreffenden Vorhabens erstreckt und nach § 48 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Rechtsstreite um sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse - auch in Bezug auf solche für Nebeneinrichtungen - ausgeweitet, die mit dem Vorhaben in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76).

    Vielmehr wird die Zuständigkeit etwa auch für die sich im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren ergebenden verfahrensrechtlichen Streitigkeiten bejaht (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76, betreffend den Anspruch auf Hinzuziehung zum Genehmigungsverfahren; Hess.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006, am angegebenen Ort, betreffend den Anspruch auf Einsicht in die Verfahrensakte eines Planfeststellungsverfahrens).

  • VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05

    Planfeststellung; Verfahrensakten; Einsicht; Anspruch aus EGRL 4/2003

    Wie sich auch aus Satz 2 der Vorschrift ersehen lässt, sollte die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofs weit in das Vorfeld für das Vorhaben erstreckt werden, um eine gespaltene Zuständigkeitszuweisung für die mit einem der aufgezählten Vorhaben zusammenhängenden Fragen zu vermeiden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.05.1987 - 7 C 1/87 - NVwZ 1988, 76, für die Vorgängervorschrift Art. 2 § 9 EntlastG; von Oertzen, DÖV 1985, 750 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 22 A 19.40029

    Auswirkungen einer atomrechtlichen Änderungsgenehmigung auf das Bauplanungsrecht

    Auch aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 ergebe sich nichts Gegenteiliges.

    Zum anderen können auch spezialgesetzliche Verfahrensrechte die Stellung als Beteiligter im Sinne des § 44a VwGO rechtfertigen (vgl. BVerwG, B.v. 21.3.1997 - 11 VR 2/97 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 18.7.1988 - 22 AE 88.40074, 22 AE 88.40075 - NVwZ 1988, 1054; OVG RhPf, U.v. 19.5.1987 - 7 C 1/87 - NVwZ 1988, 76; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Die hierdurch erfolgte Einbeziehung von Einwendungsberechtigten in das Planfeststellungsverfahren schließt nach Sinn und Zweck der Regelung des § 44 a VwGO eine Qualifizierung dieses Personenkreises als "Nichtbeteiligte" aus (OVG Koblenz, NVwZ 1988, 76; VGH München, NVwZ 1988, 1054 sowie NVwZ 1989, 1179; vgl. auch BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats) NVwZ 1988, 1017; ferner Stelkens in Schoch u.a. (Hrsg.), VwGO, § 44 a Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 22 B 984/23

    Sicherer; Übermittlungsweg; Qualifizierte elektronische Signatur; EGVP;

    Im Ergebnis ebenso OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2023 - 8 D 214/21.AK -, n. v.; ferner OVG Rh.-Pf., Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76 (76), zur Hinzuziehung zu einem Genehmigungsverfahren nach dem AtomG.
  • VG Hannover, 05.07.2019 - 7 B 1508/19

    Drittschutz; Hinzuziehung; Neubescheidung; Sondernutzungserlaubnis; vorläufiger

    Der Auffassung, der Antragsteller sei bereits dann im Sinne des § 44a Satz 2 Alt. 2 VwGO beteiligt, wenn er schriftliche Einwendungen in dem Verfahren erhoben habe (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 19.05.1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76, für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren), folgt das Gericht nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1989 - 7 B II 3/89

    Erörterungstermin zur Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen gegen das

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 - (AS 21, 209/212) ausgeführt, es sei ausgeschlossen, für den Streit um bloße Verfahrensfragen im Rahmen des auf eine Genehmigung für ein Vorhaben nach § 7 AtG gerichteten Verwaltungsverfahrens einen anderen Rechtszug vorzusehen als für den umfassenderen Streit um die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung selbst.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.1995 - 1 L 84/94

    Nachbarklage; Rechtsschutzbedürfnis; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Nachbar

    Würde das Gericht nunmehr die Erledigung feststellen, ließe dies die Rechtshängigkeit des Hauptantrages entfallen und dem klagabweisenden Urteil würde die Grundlage entzogen (vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 24.07.1986 - 4 TG 747 86 -, NVwZ 1987, 235; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.1982 - 3 B 98/82 -, NJW 1983, 902; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.02.1984 - 5 S 38.84 -, NVwZ 1984, 451; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.05.1987 - 7 C 1/87 -, DVBl. 1987, 1027, 1029).
  • VGH Bayern, 21.11.1988 - 22 A 88.40085

    Ausschluß sog. Jedermann-Einwender mit Rechtsbehelfen in bezug auf die Gestaltung

  • VG Aachen, 20.04.2007 - 6 K 172/07
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