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   BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72   

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BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72 (https://dejure.org/1973,352)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1973 - VII C 2.72 (https://dejure.org/1973,352)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - VII C 2.72 (https://dejure.org/1973,352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verhinderung eines Preisverfalls bei Schweinefleisch - Besondere Absprachen zwischen dem Staat und einem Exporteur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2172 (Ls.)
  • BB 1974, 763
  • DÖV 1974, 133
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 86.68

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Rechtsweg für die

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    So sind sich die Gerichte darüber einig, daß Ansprüche des Staates gegen den Bürger wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten nicht unter § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO fallen (so BGHZ 43, 269; BVerwGE 37, 231 [236] mit weiteren Hinweisen).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 37, 231 [238]) hat den Rechtsweg zu den Zivilgerichten davon abhängig gemacht, daß ein Sachzusammenhang mit einem Amtshaftungsanspruch besteht und dieser aktuell ist.

  • BGH, 21.12.1964 - III ZR 70/63

    Rechtsweg bei Verletzung öffentlichrechtlicher Verträge

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 43, 34 [40, 41] und 43, 269 [277, 278]) geht von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift aus.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem, den der Bundesgerichtshof (BGHZ 43, 34 [40, 41]) zu entscheiden hatte.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.03.1968 - I A 54/66
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    Ob der Begriff des Sachzusammenhangs dazu führen muß, daß alle Ansprüche auf Schadensersatz wegen Leistungsstörungen bei verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen sind (so OVG Lüneburg, DÖV 1968, 803 [805]; Simons, Leistungsstörungen verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse, 1967 S. 198; Redeker-von Oertzen Komm. zur VwGO 4. Aufl. § 40 Anm. 26; Schmitt, BayVerwBl. 1966, 304 [307]; a.A. Menger - Erichsen, VerwArch. Bd. 56, 278 [284]), kann hier dahinstehen; denn vorliegend wird der Schadensersatz neben einem angeblichen Anspruch aus Vertrag verlangt oder aus einem solchen hergeleitet; hinsichtlich der geltend gemachten Leistungsstörung besteht kein aktueller Sachzusammenhang mit einem Amtshaftungsanspruch.
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    Die im Bereich des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze über die Haftung aus culpa in contrahendo sind auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Bürger und Staat führen sollen (so OVG Münster DÖV 1971, 276; BGHZ 21, 59 [65]; BAG, NJW 1963, 1843).
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    Die im Bereich des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze über die Haftung aus culpa in contrahendo sind auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Bürger und Staat führen sollen (so OVG Münster DÖV 1971, 276; BGHZ 21, 59 [65]; BAG, NJW 1963, 1843).
  • BGH, 25.02.1965 - VII ZR 79/63

    Rechtsweg für Streit über Verwaltung von Umstellungsgrundschulden

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    So sind sich die Gerichte darüber einig, daß Ansprüche des Staates gegen den Bürger wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten nicht unter § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO fallen (so BGHZ 43, 269; BVerwGE 37, 231 [236] mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 126/57
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    In einem Gewährleistungs- oder Garantievertrag verpflichtet sich der Schuldner nämlich für einen Erfolg einzustehen oder die Gewähr für den Ausgleich eines künftigen, noch nicht entstandenen Schadens zu übernehmen (so BGH Urteil vom 23. Mai 1958 - VIII ZR 126/57 - NJW 1958, 1483; vgl. auch Palandt, Komm. zum BGB, 30. Aufl., Einf.
  • BVerwG, 10.07.1970 - IV C 66.68

    Übernahme der Kosten der Einrichtung eines Wanderweges - Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10. Juli 1970 - BVerwG IV C 66.68 - DÖV 1971, 707 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 91) hat z.B. ausgesprochen, daß der Übergang von einem Hauptanspruch zu einem Schadensersatzanspruch nicht einen Wechsel des Rechtswegs zur Folge habe.
  • BSG, 18.11.1969 - 3 RK 33/69
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    Aus diesen Gedankengängen folgert das Bundessozialgericht (Urteil vom 18. November 1969 - 3 RK 33/69 - DVBl. 1970, 293 = NJW 1970, 1254), daß der Rechtsweg zu den Sozialgerichten auf Jeden Fall dann gegeben sei, wenn ein Schadensersatzanspruch aus dem Versicherungsverhältnis, nicht aber gleichzeitig ein Anspruch aus Amtspflichtverletzung geltend gemacht werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1971 - IV A 53/70
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Urteil vom 29. September 1971 (DVBl. 1972, 614) im wesentlichen mit folgender Begründung zurückgewiesen: Soweit die Klägerin ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung, auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzung oder auf eine Subventionszusage stütze, sei der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1970 - III A 782/68
  • RG, 19.01.1934 - VII 276/33

    Zur Haftung für Verschulden beim Vertragsschluß.

  • BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01

    Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat - in Anwendung der vor dem 1. Januar 1977 geltenden Fassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO - den Rechtsweg zu den Zivilgerichten davon abhängig gemacht, dass ein Sachzusammenhang mit einem Amtshaftungsanspruch besteht und dieser aktuell ist (vgl. Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII C 2.72 - (DÖV 1974, 133 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 125).

    Dies gilt auch dann, wenn (erst) die Auslegung des Vertragsinhalts ergibt, dass der Vertrag unwirksam ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII C 2.72 - a.a.O.).

    Erstattungs- oder Bereicherungsansprüche beispielsweise im Zusammenhang mit einem nicht wirksam gewordenen Vertragsverhältnis (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII C 2.72 - a.a.O.) sind hier nicht im Streit.

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts kommt hier als Pflichtverletzung weder die Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo; vgl. zu diesem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 - BGBl I S. 3138 - noch heranzuziehenden Rechtsinstitut: Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 C 2.72 - DÖV 1974, 133 m.w.N.) noch die Verletzung der Fürsorgepflicht in Betracht, die der Dienstherr seinen Beamten schuldet (§ 78 BremBG).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Die im Bereich des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens beim Vertragsschluß sind grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Bürger und Staat führen sollen (BVerwG DÖV 1974, 133; OVG Münster DÖV 1971, 276; Simons Leistungsstörungen verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse, 1967, 172 ff; Meyer NJW 1977, 1705, 1712; Knack VwVerfG § 62 Rdn. 3 zu §§ 275, 280, 323 ff BGB; für nichtsubordinationsrechtliche Verträge der öffentlichen Hand bereits BGHZ 6, 330, 334; 21, 59, 65; vgl. auch BAG NJW 1963, 1843).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

    Die Grundsätze der Haftung aus vorvertraglichem Verschulden waren daher in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und der Verwaltungsgerichte schon immer auch auf vorvertragliche Rechtsbeziehungen des öffentlichen Rechts übertragen worden (BGHZ 71, 386 = MDR 1978, 1002; BGHZ 76, 343, 349; BGH VersR 1990, 269, 271 und OLG Karlsruhe VersR 2006, 1206, 1207; BVerwG DÖV 1974, 133; BVerwG NJW 2002, 2894; Palandt/Heinrichs, aaO, § 311 RdNr 12; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 5. Aufl 2005, § 61 RdNr 4c).
  • OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07

    öffentlich-rechtlicher Vertrag; Rückforderung; culpa in contrahendo;

    Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte besteht bei öffentlich-rechtlichen Verträgen auch dann, wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO), wie aus culpa in contrahendo, und ein Sachzusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen besteht (BVerwG, Urt. v. 29.5.1973, DÖV 1974, 133 [134]; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 40 RdNr. 71 m.w.N.).

    Dabei kann ein Anspruch auf culpa in contrahendo geltend gemacht werden, sowohl wenn die Verhandlungen zu einem Vertrag geführt haben, der ohne das Verschulden der Vertragspartei anders abgeschlossen worden wäre, als auch wenn der Vertrag infolge des Verschuldens bei den Verhandlungen gar nicht oder nicht wirksam vereinbart worden ist (BVerwG, Urt. v. 29.5.1973, DÖV 1974, 133 [134]).

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 B 31.09

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Nebenpflichten; Schriftformerfordernis

    Zum einen geht die Beschwerde selbst unter Hinweis auf von ihr zitierte Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass die nunmehr in § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB kodifizierten Grundsätze über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) auch auf die Anbahnung von öffentlich-rechtlichen Verträgen anwendbar sind (Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 C 2.72 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 125 S. 65), dass dasselbe für das in § 280 BGB kodifizierte Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung gelte (Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 C 22.93 - Buchholz 418.61 TierKBG Nr. 11 S. 12 f.) und dass sich aus einem Verwaltungs(vollstreckungs)rechtsverhältnis als Nebenpflicht eine Mitteilungspflicht der Behörde über eine voraussehbare wesentliche Kostenüberschreitung ergeben kann (Urteil vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 31.81 - Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4 S. 8 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05

    Verweisung zu den ordentlichen Gerichten bei Ansprüchen auf Erfüllung eines

    Nicht einschlägig ist somit in solchen Fällen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach für einen Anspruch aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, wenn er neben einem Erfüllungsanspruch geltend gemacht wird und damit im Sachzusammenhang mit einem Anspruch auf Erfüllung besteht, während der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist, wenn der Anspruch aus "culpa in contrahendo" auf Gründen beruht, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können (BVerwG, Beschl. v. 30.04.2002 - 4 B 72.01 - a.a.O.; Urt. v. 29.05.1973 - VII C 2.72 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 125; Dötsch, Rechtsweg bei Ansprüchen aus öffentlich-rechtlicher culpa in contrahendo, NJW 2003, 1430).
  • OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Bereits für die vor dem 1.1.1977 geltende Fassung der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht eine einschränkende Auslegung dahingehend vertreten, dass Schadensersatzansprüche des Bürgers gegen den Staat wegen Verschuldens bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages jedenfalls dann vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen sind, wenn diese in Sachzusammenhang mit dem Anspruch auf Erfüllung dieses Vertrages und nicht in Sachzusammenhang mit gleichzeitig geltend gemachten Amtshaftungsansprüchen stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.1973 - VII C 2.72 -, DÖV 1974, 133; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.2.1971 - IV C 86.68 -, BVerwGE 37, 231, 238).
  • OVG Bremen, 18.12.2002 - 2 A 260/99

    Gewährung einer beamtenrechtlichen Versorgung aufgrund einer vertraglich

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die im Bereich des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze über die Haftung aus c.i.c. auch auf Verhandlungen anwendbar sind, die zum Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages führen sollen bzw. geführt haben (vgl. BVerwG, Ue. v. 29.05.1973 - VII C 2.72, DÖV 1974, 133 f. m.w.N.; B. v. 30.04.2002 - 4 B 72/01, NJW 2002, 2894; OVG Bremen U. v. 29.09.1987 - 2 BA 8/87; BGH, U. v. 8.6.1978 - III ZR 48/76, BGHZ 71, 386; Palandt-Heinrichs, BGB (62.), § 311 Rnd.
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII A 4.73

    Zuverfügungstellung einer Bundesbehörde - Erledigung von Landesaufgaben -

    Die dritte Alternative des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO, nach der für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten der ordentliche Rechtsweg vorgesehen ist, setzt einen aktuellen sachlichen Zusammenhang mit einem Amtshaftungsanspruch voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 37, 231 [238]; Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII C 2.72 - DÖV 1974, 133 f. = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 125; Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII B 53.73 - vgl. ferner BGHZ 43, 34 [40 f.]; 43, 269 [277 f.]), der ersichtlich nicht gegeben ist.
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09

    Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg:

  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 25.03

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus einem öffentlich- rechtlichen

  • BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für Schadensersatzansprüche aus einem

  • VG Gera, 28.07.1999 - 4 K 377/99

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs im Fall der Geltendmachung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2000 - A 2 S 208/98
  • VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 K 11.323

    Rechtsweg; Kinder- und Jugendhilfe; Kostenzusage; Schriftformerfordernis; culpa

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 180/72
  • BVerwG, 22.04.2003 - 2 A 5.02

    Rechtswegseröffnung für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von

  • BVerwG, 26.10.1973 - VII B 53.73

    Rechtsweg bei einem Schadensersatzansprcuh bei Abschluss eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1976 - IX G 50/75
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