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   BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99   

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BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99 (https://dejure.org/2000,1855)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 7 C 20.99 (https://dejure.org/2000,1855)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 7 C 20.99 (https://dejure.org/2000,1855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. c, § 7 Abs. 1, § 16 Abs. 2 Satz 1; BGB § 917
    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene Grundstückssituation; vorhandene Grundstückszufahrt; Benutzung der vorhandenen Zufahrt durch den Eigentümer des zurückgegebenen Nachbargrundstücks; Übergang des Benutzungsrechts nach § 16 Abs. ...

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksrückübertragung - Unmöglichkeit der Rückgabe - Notwegrecht - Übernommene Grundstückssituation - Vorhandene Grundstückszufahrt - Benutzung der vorhandenen Zufahrt durch den Eigentümer des zurückgegebenen Nachbargrundstücks - Übergang des Benutzungsrechts nach § ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Natur der Sache; Zufahrt über Nachbargrundstück; Mitbenutzung von Teilbereichen im komplexen Wohnungsbau; Umgebungsbebauung; Erschließungsfunktion für Garagen

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c; ; VermG § 7 Abs. 1; ; VermG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 917

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene Grundstückssituation; vorhandene Grundstückszufahrt; Benutzung der vorhandenen Zufahrt durch den Eigentümer des zurückgegebenen Nachbargrundstücks; Übergang des Benutzungsrechts nach § 16 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 51 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Buchst. c, 7 Abs. 1, 16 Abs. 1 Satz 2 VermG; § 917 BGB
    Restitution/Unmöglichkeit der Rückgabe »von der Natur der Sache her«/Verwendung im komplexen Wohnungsbau als Rückgabehindernis

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 51 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Buchst. c, 7 Abs. 1, 16 Abs. 1 Satz 2 VermG; § 917 BGB
    Restitution/Unmöglichkeit der Rückgabe »von der Natur der Sache her«/Verwendung im komplexen Wohnungsbau als Rückgabehindernis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 662
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Rückgabe eines Grundstücks von der Natur der Sache her unmöglich, falls sie zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde (Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35; Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - ZOV 1999, 455).

    Dabei ist es im Sinne der gebotenen konfliktverhindernden Handhabung von Restitutionsvorschriften (vgl. Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - a.a.O.) angezeigt, den Übergang dieser mit dem zurückzugebenden Eigentum verbundenen Berechtigung im Restitutionsbescheid ausdrücklich auszusprechen.

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Restitutionsausschlußgrund auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ; Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - a.a.O.).

    Obwohl feststeht, daß die Klägerin einen Anspruch auf Rückübertragung des ehemaligen Flurstücks 424/2 hat, ist der Senat gehindert, eine abschließende Sachentscheidung zu treffen; denn die Rückübertragung darf grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Entscheidung über den Wertausgleich nach § 7 Abs. 1 VermG ausgesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - a.a.O., S. 203).

  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die zurückzugebende Fläche ohne Inanspruchnahme eines Notwegrechts nach § 917 BGB nicht nutzbar wäre; denn das ist eine Belastung, die der an dem zu regelnden Rechtsverhältnis nicht beteiligte Eigentümer des benachbarten Grundstücks nicht ohne weiteres hinzunehmen braucht (Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 47).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Restitutionsausschlußgrund auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ; Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Das gilt zum einen für das frühere zwischenzeitlich als Wäscherei genutzte Villennebengebäude, für dessen planerische und bauliche Einbeziehung in die Umgebungsbebauung (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288) das Verwaltungsgericht keine Anhaltspunkte hatte und das überdies inzwischen leer steht und deswegen auch in seiner Nutzung keinen Zusammenhang mehr mit dem benachbarten Wohngebiet aufweist (vgl. Urteil des Senats vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Restitutionsausschlußgrund auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ; Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Obwohl feststeht, daß die Klägerin einen Anspruch auf Rückübertragung des ehemaligen Flurstücks 424/2 hat, ist der Senat gehindert, eine abschließende Sachentscheidung zu treffen; denn die Rückübertragung darf grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Entscheidung über den Wertausgleich nach § 7 Abs. 1 VermG ausgesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - a.a.O., S. 203).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Verwendung im komplexen

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Das gilt zum einen für das frühere zwischenzeitlich als Wäscherei genutzte Villennebengebäude, für dessen planerische und bauliche Einbeziehung in die Umgebungsbebauung (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288) das Verwaltungsgericht keine Anhaltspunkte hatte und das überdies inzwischen leer steht und deswegen auch in seiner Nutzung keinen Zusammenhang mehr mit dem benachbarten Wohngebiet aufweist (vgl. Urteil des Senats vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Zwar ist es richtig, daß die Rückgabeausschlußgründe des § 5 Abs. 1 VermG grundsätzlich nicht eingreifen, wenn die Veränderung der Nutzungsverhältnisse schon vor der Schädigung eingetreten war, weil der Geschädigte in diesem Fall lediglich die Wiederherstellung derselben Eigentumsverhältnisse anstrebt, die bereits früher zusammen mit den gegenwärtigen Nutzungsverhältnissen bestanden haben (Urteil des Senats vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - VIZ 2000, 345 ).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 B 279.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Rückgabe eines Grundstücks von der Natur der Sache her unmöglich, falls sie zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde (Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35; Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - ZOV 1999, 455).
  • VG Dresden, 28.10.1998 - 12 K 784/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines ehemaligen Flurstücks ; Zweck des

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99
    BVerwG 7 C 20.99 VG 12 K 784/96.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 25.01

    Rückgabe eines teilweise zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudegrundstücks;

    a) Für die Rückgabe von Grundstücken ist entschieden, dass sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken kann (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).

    Dies setzt die Teilbarkeit der Fläche in einen von der restitutionsausschließenden Verwendung betroffenen und einen der herkömmlichen Grundstücksnutzung dienenden Bereich voraus (Urteil vom 15. Juni 2000, a.a.O.).

    Sind Gebäudeteile rechtlich und tatsächlich teilbar und bezieht sich die mit erheblichem Bauaufwand verwirklichte Umnutzung nur auf einen derartigen Gebäudeteil, so ist die Rückübertragung des anderen Gebäudeteils, der dem durch § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG geschützten öffentlichen Interesse nicht dient, also von der geänderten Nutzung nicht erfasst oder nicht für sie benötigt wird, nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27 - unter Hinweis auf die Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 3 und vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1 sowie vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5).

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).

    Maßgeblich ist insoweit die Prägung des Grundstücks (Urteil vom 15. Juni 2000, a.a.O.).

  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden

    Für den Grundstückserwerb im Wege der vermögensrechtlichen Restitution gilt nichts anderes, zumal § 16 Abs. 2 S. 1 VermG ausdrücklich anordnet, dass der Restitutionsberechtigte mit der Rückübertragung in alle in Bezug auf den jeweiligen Vermögenswert bestehenden Rechtsverhältnisse eintritt (KG KGR 2004, 429, 432; ferner BVerwG VIZ 2000, 667, 668).
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09

    Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes auf ein durch

    Der Restitutionsausschluss gilt auch dann, wenn nur eine Teilfläche des Grundstücks dem Gemeingebrauch gewidmet worden ist; in diesem Fall beschränkt er sich auf den öffentlich genutzten Grundstücksteil, sofern das Grundstück - wie hier - in einen von der restitutionsausschließenden Verwendung betroffenen und einen der herkömmlichen Grundstücksnutzung dienenden Bereich geteilt werden kann (BVerwG ZOV 2000, 417, 419 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00

    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der

    Ein solcher Zustand tritt unter anderem dann ein, wenn die zurückzugebende Fläche für den Alteigentümer ohne Inanspruchnahme eines Notwegrechts nach § 917 BGB nicht nutzbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47; Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 -).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 10.10

    Zur fehlerhaften Anwendung abstrakter Rechtssätze des BVerwG; rechtliches Gehör

    Die Klägerin hat den von ihr bezeichneten abstrakten Rechtssätzen aus den angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 9.06 -, wonach das "Einbeziehen der nach § 1 Abs. 6 VermG Berechtigten in das Vermögensgesetz diese Berechtigten nicht besser- oder schlechterstellt als dies nach der alliierten Rückerstattungsverordnung der Fall ist, was im Umkehrschluss auch für die Rückerstattungspflichten gilt", und vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 -, wonach "von der Natur der Sache her die Rückgabe eines Grundstücks unmöglich ist, falls sie zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde", keinen nach ihrer Auffassung in Anwendung derselben Rechtsvorschrift jeweils davon abweichenden abstrakten Rechtssatz im angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts entgegengestellt.
  • VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98

    Ausschluss der Restitution wegen der Entstehung eines Notwegerechts bei bereits

    Infolge der mit der Restitution hervorgerufenen divergierenden Eigentumsverhältnisse entsteht lediglich erstmals das Bedürfnis, die bisher in der Rechtswirklichkeit unproblematische Benutzbarkeit der Zufahrt für den neuen Eigentümer zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 7 C 20/99 - VIZ 2000, 667 und BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 7 B 50/01 ).

    Dies oder eine gleichwertige Zufahrt hat der Beklagte zu gewährleisten, was sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 16 Abs. 2 S. 1 VermG ergibt und hier zu tenorieren war (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 7 C 20.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.08.2009 - 8 B 16.09

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung für die

    Die Voraussetzungen eines solchen Ausschlusses im Zusammenhang mit der Erforderlichkeit eines Notwegerechts nach § 917 BGB sind in der Rechtsprechung bereits geklärt (Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 3 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - a.a.O. Nr. 5; Beschlüsse vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47, vom 11. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 231.98 - a.a.O. Nr. 62 und vom 21. Januar 2003 - BVerwG 8 B 128.02 - VIZ 2003, 230 f.).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Eine die Rückgabe ausschließende Konfliktsituation kann unter anderem vorliegen, wenn die Rückübertragung des Grundstücks zur Folge hätte, dass dieses für den Alteigentümer/Berechtigten nur unter Inanspruchnahme eines Notwegerechts über das Grundstück eines anderen Eigentümers nach § 917 BGB an einen öffentlichen Weg angeschlossen werden könnte (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2001 - 7 C 11.00 -, juris [Rn. 22], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 1998 - 7 B 231.98 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 62; BVerwG, Beschl. v. 22. September 1997 - 7 B 157.97 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47), es sei denn die Belastung des Nachbargrundstücks mit einem Notwegerecht hat bereits vor der Inanspruchnahme bestanden (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2000 - 7 C 20.99 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 3; BVerwG, Beschl. v. 22. Oktober 2001 - 7 B 50.01 -, juris [Rn. 7 f.]).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 8 B 40.09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Ein solcher Zustand tritt u.a. dann ein, wenn die zurückzugebende Fläche für den Alteigentümer ohne Inanspruchnahme eines Notwegerechts nach § 917 BGB nicht nutzbar wäre (Beschluss vom 22. September 1997 BVerwG 7 B 157.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47; Urteil vom 15. Juni 2000 BVerwG 7 C 20.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 22.10.2001 - 7 B 50.01

    Streit über die Rückübertragung eines Grundstücks, welches der Klägerin durch

  • BVerwG, 07.02.2003 - 7 PKH 7.02

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.06.2001 - 7 B 18.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Rückübertragung eines Flurstücks -

  • BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1c VermG (Vermögensgesetz) -

  • BVerwG, 19.03.2003 - 7 B 132.02

    Inanspruchnahme eines Grundstücks nach der Aufbauverordnung vor dem Erlass der

  • VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 4 K 1737/00

    Machtmissbrauch bei Bestellung eines Abwesenheitspflegers; machtmissbräuchliche

  • VG Magdeburg, 20.01.2004 - 5 A 208/03
  • VG Berlin, 05.06.2014 - 29 K 327.11

    Naturalrestitution eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz

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