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   BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 81.84   

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https://dejure.org/1985,2272
BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 81.84 (https://dejure.org/1985,2272)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1985 - 7 C 81.84 (https://dejure.org/1985,2272)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1985 - 7 C 81.84 (https://dejure.org/1985,2272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Telegraphenwege - Fernmeldelinie - Kosten für Schutzvorkehrungen - Mehrkosten beim Erdaushub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 558 (Ls.)
  • DÖV 1986, 656
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn -

    Diese zunächst im Regierungsentwurf des Gesetzes ins Auge gefaßte Lösung ist jedoch nicht ohne Einschränkung Gesetz geworden (vgl. hierzu die Gesetzesmaterialien, a.a.O. Nr. 170 S. 1253 f., 1261 f. und Nr. 498 S. 2632 ff.; von Rohr, Das Telegraphenwege-Gesetz, 1900, S. 10 ff.; ferner Senatsurteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 81.84 - Buchholz 442.065 TWG Nr. 5 = Archiv PF 1986, 280 m. Anm. Becker).

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 19. Dezember 1985 (a.a.O.) ausgeführt hat, sind die Kollisionsregeln, mit denen die Rechte und Pflichten einerseits der Deutschen Bundespost als Betreiberin von Fernmeldelinien und andererseits der Betreiber von besonderen Anlagen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 TWG gegeneinander abgegrenzt werden, in den §§ 5 und 6 TWG enthalten.

  • VGH Hessen, 18.10.2011 - 7 A 438/10

    Kostenlast bei Verlegung einer Telekommunikationslinie zu Gunsten einer späteren

    Eine solche Verpflichtung zur Kostentragung bei einer gleichwohl störenden Beeinflussung ergibt sich jedoch - soweit nichts anderes bestimmt ist - als selbstverständliche Rechtsfolge aus dieser Norm (vgl. zur textgleichen Regelung des § 6 TWG: BVerwG, Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 81.84 - DÖV 1986, 656 ff.; zu § 74 Abs. 1 TKG 2004: Reichert, a. a. O., §§ 74, 75 Rdnr. 45).

    Die Abgabe einer solchen Erklärung bewirkt nach Treu und Glauben die Verpflichtung des Nutzungsberechtigten, die Verlegung durchzuführen, wenn ansonsten die Ausführung der besonderen Anlage verhindert würde (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2001 - 9 VR 2.01 - zit. n. juris, Beschluss vom 19.12.1985, a. a. O., Urteil vom 07.11.1975, a. a. O., ebenso wohl auch Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 - zit. n. juris und Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 184.89 - zit. n. juris; Schütz, in: BeckTKG, a. a. O., § 75 Rdnr. 32; Schütz, in: Arndt/Fetzer/Scherer, a. a. O., § 75 Rdnr. 14; Reichert, a. a. O., §§ 74, 75 Rdnr. 63).

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98

    Kosten einer Kabeltragwanne für Fernmeldekabel

    § 5 und ebenso § 6 TWG enthalten Regelungen, mit denen die Rechte und Pflichten einerseits der Post als Betreiberin von Fernmeldelinien und andererseits der Betreiber von besonderen Anlagen gegeneinander abgegrenzt werden (BVerwG DÖV 1986, 656), wobei es gleichgültig ist, auf welchem Rechtstitel das Recht, die besondere Anlage auf oder in einem Verkehrsweg anbringen zu dürfen, beruht, auf einer Sondernutzungserlaubnis (§ 8 Abs. 1 FStrG), einer privatrechtlichen Vereinbarung (§ 8 Abs. 10 FStrG) oder einem sonstigen Rechtsgrund (vgl. BVerwG DVBl. 1999, 1519, 1520 zu §§ 55, 56 TKG), oder ob es - wie hier - eines besonderen Rechtsgrundes nicht bedarf, weil es der Straßenbaulastpflichtige selbst ist, der die "besondere Anlage" betreibt.
  • VG Bremen, 22.01.2009 - 2 K 214/07

    Kosten für die Verlegung von Leitungen und sonstigen Telekommunikationsanlagen -

    zum öffentlichen Entwässerungskanal (BVerwG, Urteil v. 19.12.1985 - 7 C 81.84 in DÖV 1986, 656) behandelt worden.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 48.87

    Schutzvorkehrung - Folgeschäden - Bevorrechtigte Anlage - Gegenständliche

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 81.84 - (Buchholz 442.065 TWG Nr. 5 = DÖV 1986, 656 = Archiv PF 1986, 280 mit Anmerkung) ausgeführt hat, enthalten die §§ 5 und 6 TWG Kollisionsregeln, mit denen die Rechte und Pflichten einerseits der Deutschen Bundespost als Betreiberin von Fernmeldelinien und andererseits der Betreiber von besonderen Anlagen (im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 TWG) gegeneinander abgegrenzt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - 20 A 2732/01

    Rechtfertigung für eine Nebenbestimmung zur Zustimmung zur Verlegung einer neuen

    insofern: BVerwG, Urteil vom 15.4.1988 - 7 C 48.87 -, BVerwGE 79, 218 zu § 5 Abs. 1 Telegraphenwegegesetz (TWG) und dem heutigen § 56 Abs. 1 TKG entsprechenden § 6 Abs. 1 TWG; BVerwG, Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 81.84 -, DÖV 1986, 656 zu § 6 Abs. 1 TWG; BVerwG, Beschluss vom 29.4.2001 - 9 VR 2.01 - zu § 56 Abs. 1 TKG als "Konkretisierung des Rücksichtnahmegebotes".
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 10 L 2158/96

    Kostenübernahme für Verlegung von Kabelleitungen; Abwasserbeseitigungsanlage;

    Unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des TWG hat das Bundesverwaltungsgericht diese Interessenbewertung in ständiger Rechtsprechung (Urt. vom 23.10.1981 - 7 C 67.97 -, Buchholz aaO Nr. 4; Urt. vom 19.12.1985 - 7 C 81.84 -, Buchholz aaO Nr. 5; Urt. vom 20.5.1987 - 7 C 78.85 -, Buchholz aaO Nr. 8; Urt. vom 15.4.1988 - 7 C 48.87 -, Buchholz aaO Nr. 9; Beschl. vom 10.4.1990 - 7 B 184.89 -, Buchholz aaO Nr. 10) dahin beschrieben, dass im Falle des Konflikts zwischen einer Fernmeldelinie und einer Straße dem vom Straßenbaulastträger repräsentierten Straßenverkehrsinteresse der Vorrang gegenüber dem Fernmeldeverkehrsinteresse der Deutschen Bundespost einzuräumen sei.
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