Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2107 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gastschule; Pflichtschule; Schulsprengel; zwingende persönliche Gründe; gebundene Ganztagsschule; Rechenschwäche, Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung; Ausschöpfung der Kapazität
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Schulaufnahme und Genehmigung eines Gastschulverhältnisses; Beachtung des Schulsprengels im Falle einer Rechenschwäche und einer Aktivitätsstörung und Aufmerksamkeitsstörung; Voraussetzungen für das Vorliegen ...
- Judicialis
BayEUG Art. 43 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayEUG Art. 43 Abs. 1 S. 1
Antrag nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) auf Schulaufnahme und Genehmigung eines Gastschulverhältnisses; Beachtung des Schulsprengels im Falle einer Rechenschwäche und einer Aktivitätsstörung und Aufmerksamkeitsstörung; Voraussetzungen für das Vorliegen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulsprengel - Förderung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 12.08.2009 - W 2 E 09.753
- VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2107
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08
Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2107
Wenn - wie hier - die Sprengelschüler in einer Klasse untergebracht werden können, kann die Antragstellerin nicht verlangen, dass ihrem Anliegen durch Überfüllung der bereits ausgelasteten Ganztagsklasse Rechnung getragen oder dass zur Erhöhung der Kapazität eine zweite Klasse, für die das erforderliche Personal nicht vorhanden ist, gebildet wird (vgl. auch NdsOVG vom 18.12.2008 NVwZ-RR 2009, 372 ff.). - VGH Bayern, 14.11.1997 - 7 ZE 97.2952
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2107
Das Verwaltungsgericht geht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus, wonach zwingende persönliche Gründe im Sinne des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG nur dann vorliegen, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht (BayVGH vom 29.1.1979 VGH n.F. 32, 70, vom 3.2.1992 Az. 7 CE 91.3062 und vom 14.11.1997 Az. 7 ZE 97.2952; vgl. auch Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Anm. 2 zu Art. 43 BayEUG).
- VG Lüneburg, 08.12.2016 - 4 B 153/16
Ärztliches Attest; Ausnahmegenehmigung; Besuch einer anderen Schule; …
Die Schulbezirkseinteilung ist grundsätzlich auch bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie zu beachten, wenn die zuständige Schule ebenso wie die gewünschte andere Schule in der Lage ist, den Schüler in der gebotenen Weise zu fördern (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.9.2009 - 7 CE 09.2107 -, in juris).