Rechtsprechung
BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gerichtskostenfreiheit - Schwerbehindertenfürsorge - Erstattung von Fahrgeldausfällen - Schwerbehinderter - Unentgeltliche Beförderung - Schwerbehindertenfürsorge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwbG § 60; VwGO § 188 S. 2
Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Gerichtskostenfreiheit - Schwerbehindertenfürsorge
Verfahrensgang
- VG Trier, 09.02.1988 - 6 K 342/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.10.1988 - 12 A 59/88
- BVerwG, 23.11.1988 - 7 B 181.88
- BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90
So hat das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung der (privaten) Verkehrsunternehmen, gegen eine pauschale staatliche Vergütung Schwerbehinderte unentgeltlich zu befördern, als eine "Indienstnahme Privater zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe" gezeichnet, die "verfassungsrechtlich als eine Berufsausübungsregelung zu beurteilen" ist (BVerfGE 68, 155 ). - BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82
Personenbeförderung - Beförderungsentgelt - Schülerfahrgeldermäßigung - …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90
Mit der Erstattung von Fahrgeldausfällen gemäß § 60 des Schwerbehindertengesetzes in der hier maßgebenden Fassung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) nimmt der Staat gegenüber den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs keine Aufgabe der Schwerbehindertenfürsorge wahr, sondern er gleicht wirtschaftliche Verluste aus, die diesen Unternehmen infolge der ihnen auferlegten gemeinwirtschaftlichen Last entstehen (vgl. BVerwGE 69, 104 , bezüglich der Schülerbeförderung). - BVerwG, 14.12.1972 - VII C 37.71
Keine Gerichtskostenfreiheit für Fahrgeldausfallanspruch
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90
Der Senat hat Entsprechendes bereits für den Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Gesetz vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978) - UnBefG - entschieden (Beschluß vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 7 C 37.71 - DÖV 1973, 245).
- VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13
Kindergartenrecht; Heimrecht
Eine scheinbare Ausnahme und damit keine Ausnahme hierzu bildet die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Verfahren über die Erstattung von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach § 62 des Schwerbehindertengesetzes a.F. (nunmehr § 148 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch -), die keine Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge und deshalb nicht nach § 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO gerichtskostenfrei sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Mai 1990 - 7 ER 101.90 - Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 10).Für die Zuordnung der betreffenden Ansprüche zu einem Rechtsgebiet war nämlich nicht deren formale Zugehörigkeit zu einem Gesetz aus einem der in § 188 Satz 1 VwGO genannten Sachgebiete, sondern deren materielle bzw. objektive Zugehörigkeit zu einem anderen als den in § 188 Satz 1 VwGO genannten Sachgebieten maßgebend, weil allein der Umstand, dass die Ausgleichsansprüche nach § 62 des Schwerbehindertengesetzes a. F. als Regelungen auf dem "Gebiete der Verkehrswirtschaft" nunmehr im Schwerbehindertengesetz geregelt seien, den hierüber geführten Rechtsstreit noch nicht zu einer Streitigkeit auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge machen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Mai 1990 - 7 ER 101.90 - a. a. O., S. 2).
- BVerwG, 25.07.1990 - 7 B 100.90
Erstattung von Fahrgeldausfällen bei unentgeltlicher Beförderung …
Verfahren über die Erstattung von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Personennahverkehr betreffen nicht Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge und sind deshalb nicht gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 8. Mai 1990 - BVerwG 7 ER 101.90 -).«.§ 188 Satz 2 VwGO über die Gerichtskostenfreiheit von Verfahren auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge ist nicht anzuwenden, weil Verfahren über die Erstattung von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Personennahverkehr Streitigkeiten auf dem Sachgebiet des Verkehrswirtschaftsrechts und nicht der Schwerbehindertenfürsorge betreffen (Beschlüsse des Senats vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 7 C 37.71 - DÖV 1973, 245, und vom 8. Mai 1990 - BVerwG 7 ER 101.90 -).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 4 S 1333/10
Keine Gerichtskostenfreiheit für Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs 2 AGG
Dass der Gesetzgeber damit sozialpolitische Ziele verfolgt, führt nicht dazu, dass diese Bestimmungen zur Schwerbehindertenfürsorge zu rechnen sind (BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 10 zur Erstattung von Fahrgeldausfällen, vgl. § 145 Abs. 3 SGB IX; VG Köln, Urteil vom 14.02.2008 - 26 K 1650/07 -, Juris).So werden auch Streitigkeiten um die Erstattung von Fahrgeldausfällen nicht als Angelegenheiten der Schwerbehindertenfürsorge angesehen, obwohl sie ihre Grundlage in § 145 Abs. 3 SGB IX haben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 9 S 3090/07 -, ESVGH 59, 123; zur Vorgängerregelung in § 60 SchwbG vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.1990, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.1996 - 12 E 11562/96 -, Juris).
- VG Köln, 29.11.2007 - 26 K 1650/07
Berechnung der Ausgleichabgabe
§ 188 Satz 2 VwGO räumt die Vergünstigung der Gerichtskostenfreiheit ein für Rechtsstreitigkeiten über Leistungen der "Fürsorge" an Schwerbehinderte, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 188 VwGO, Nr. 10, In der vorgenannten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht diese Vergünstigung für Rechtsstreitigkeiten um die Erstattung von Fahrgeldausfällen (heute § 148 SGB IX) ausgeschlossen, weil der Staat gegenüber den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs keine Aufgabe der Schwerbehindertenfürsorge wahrnimmt, sondern wirtschaftliche Verluste ausgleicht, die diesen Unternehmen infolge der ihnen auferlegten gemeinwirtschaftlichen Last entstehen.vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1990 a.a.O..
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Keine Gerichtskostenfreiheit für Klage gegen polizeirechtliche Unterbringung …
Daher ist die Vorschrift über die Erstattung von Fahrgeldausfällen gemäß § 60 SchwbG unabhängig davon, welche Ziele hiermit verfolgt werden, eine Regelung auf dem Gebiet der Verkehrswirtschaft, für die Gerichtskostenfreiheit nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.05.1990 - 7 ER 101.90 - Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 10). - VG Oldenburg, 26.06.2007 - 13 A 3349/06
Erstattung von Fahrgeldausfällen für eine unentgeltliche Beförderung …
Das Verfahren ist nicht gerichtskostenfrei nach § 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO, weil die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen durch die Verkehrsunternehmer keine Leistung der Schwerbehindertenfürsorge darstellt und daher gleiches auch für Streitigkeiten über die Höhe der Kostenerstattung für die unentgeltliche Beförderung gelten muss (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 10 = br 1990, 165;… Pahlen, in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, Sozialgesetzbuch IX - Kommentar, 11. Auflage 2005, § 150 Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Ermittlung der Höhe von Erstattungen für Fahrgeldausfälle bei der Beförderung von …
Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO liegt nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 10; Urteil des Senats vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris). - OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 4 LB 365/03
Anruf-Sammel-Mobil; ASM; Beförderung; Kostenfreiheit; Schwerbehinderter; Träger; …
- 1 BvL 18/82 u.a. -, BVerfGE 68, 155 = DVBl. 1995, 340 = NVwZ 1985, 334; BVerwG, Beschl. v. 8.5.1990 - BVerwG 7 ER 101.90 -, Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 10). - VG Düsseldorf, 21.04.2017 - 21 K 5567/15
Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; Erstattung; Nahverkehr; Beförderung, …
Keine Gerichtskostenfreiheit nach § 188 S. 2 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101.90 -, juris; zur analogen Anwendung des § 188 S. 2 VwGO vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris, Rn. 34. - VG Köln, 13.10.2015 - 7 K 4343/14
Individuelle Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung …
Dies ergibt sich aus dem Rechtsgedanken des § 188 Satz 2, 2. Halbsatz VwGO und daraus, dass die Gerichtskostenfreiheit auf originär fürsorgerechtliche Verfahren zugunsten des betroffenen Schwerbehinderten beschränkt ist, vgl BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101.90 -, Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 10; VG Köln, Urteil vom 14.02.2008 - 26 K 1650/07 - nunmehr auch VG Düsseldorf, a.a.O. - VG Frankfurt/Oder, 19.08.2013 - 6 K 627/13
Kindergartenrecht, Heimrecht
- VG Stuttgart, 23.11.2007 - 9 K 2616/07
Erstattung von Fahrgeldausfällen eines Verkehrsunternehmens für die …
- VG Stuttgart, 30.07.2020 - 11 K 1730/20
Schwerbehindertenrecht: Erhebung einer Ausgleichsabgabe
- VG Düsseldorf, 29.04.2016 - 21 K 5810/15
Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; Erstattung; Nahverkehr; Beförderung, …
- VG Minden, 14.06.2019 - 6 K 4614/18
- VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle schwerbehinderte Menschen Erstattung …
- VG Köln, 21.08.2017 - 7 K 4699/15
- VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
Gewährung einer Zuwendung zum Bau und zur Ausstattung von neuen …
- VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5353/14
Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle schwerbehinderte Menschen Erstattung …
- VG Düsseldorf, 29.04.2016 - 21 K 5160/14
Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; Erstattung; Nahverkehr; Beförderung, …
- VG Minden, 19.02.2016 - 6 K 2210/15
Anspruch eines kommunalen Verkehrsunternehmens auf Erstattung von …
- VG Minden, 19.02.2016 - 6 K 1861/14
Anspruch eines Verkehrsunternehmens mit Liniengenehmigungen im öffentlichen …
- VG Minden, 19.02.2016 - 6 K 2057/15
Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr für unentgeltliche Beförderung von …
- VG Köln, 24.05.2007 - 26 K 3996/06
Erstattungsfähigkeit von Fahrgeldausfällen wegen unentgeltlicher Beförderung …
- VG Köln, 21.08.2017 - 7 K 1056/17
- VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
Kostenerinnerung; Geltendmachung der Gerichtskostenfreiheit; Gewährung von …
- VG Düsseldorf, 08.05.2015 - 13 K 5104/14
Nachweis durch Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; unentgeltliche Beförderung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 24 A 4120/94
Schwerbehindertenrecht: zur Erstattung von Fahrgeldausfällen durch die …
- VG Meiningen, 13.02.2014 - 8 K 229/12
Entgelt für die Beförderung von Rentnern zum ermäßigten Tarif als …
- VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 3 K 10.1757
Schwerbehinderte; Ausgleichsabgabe; Säumniszuschlag; Ausnahmefall; …
- VG Minden, 19.02.2016 - 6 K 1926/14
Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr; Unentgeltliche Beförderung von …
- VG Köln, 19.07.2022 - 7 K 6331/18
- VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15
Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem …
- VG Düsseldorf, 08.05.2015 - 13 K 5105/14
Fahrgeld; Fahrgeldausfall
- VG Regensburg, 16.01.2007 - RO 2 K 05.295
Rückforderung von gewährten Erstattungen für Fahrgeldausfälle wegen Verpflichtung …