Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 130/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aufstellungsort für Geldspielgeräte, Schank- und Speisewirtschaft, Anforderungen, Aufsicht, Kameraüberwachung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GewO § 33 c Abs 3; SpielV § 1 Abs 1 Nr 1; SpielV § 3 Abs 1 Satz 2
Aufstellungsort für Geldspielgeräte, Schank- und Speisewirtschaft, Anforderungen, Aufsicht, Kameraüberwachung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausstellung einer Bescheinigung nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO); Schankwirtschaften und Speisewirtschaften als Aufstellungsort für Geldspielgeräte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2423/89
Verwaltungsverfahrensrecht: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 130/09
So auch: OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1990, - 4 A 2423/89 -, Rdnr. 7 f (für Videothek); Verwaltungsgericht Gießen, a.a.O., Rd.-Nr. 21; vgl. auch: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Mai 2009, Rdnr. 2 zu § 1 SpielV. - VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 130/09
vgl. dazu auch: Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 15. August 2008 - 8 L 1472/08 -, juris, Rd.-Nr. 21. - BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91
Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 130/09
- Beschluss 1 B 30/91, juris, - klargestellt, dass der Begriff der Schank- und Speisewirtschaft im Sinne des § 1 Nr. 1 SpielV nur solche Räume meint, die durch den Schank- und Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen.
- OLG Karlsruhe, 17.01.2014 - 1 (10) SsBs 434/13
Ordnungswidrigkeit nach der Spielverordnung: Anforderungen an die Aufsicht bei …
Die Überwachung mittels Monitoren erfolgt in der Regel nur stichprobenartig und nicht kontinuierlich, ermöglicht keine hinreichende Abschätzbarkeit des Alters der Kunden und wirkt gegenüber Nichtberechtigten nicht in gleicher Weise abschreckend wie die persönliche Anwesenheit einer Aufsichtsperson (siehe VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.10.2010, 7 K 130/09, zitiert in juris, Rdnr. 26).". - OLG Karlsruhe, 17.01.2014 - 1 SsBs 434/13
Spielautomaten, ständige Aufsicht, Gaststätte
Die Überwachung mittels Monitoren erfolgt in der Regel nur stichprobenartig und nicht kontinuierlich, ermöglicht keine hinreichende Abschätzbarkeit des Alters der Kunden und wirkt gegenüber Nichtberechtigten nicht in gleicher Weise abschreckend wie die persönliche Anwesenheit einer Aufsichtsperson (siehe VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.10.2010, 7 K 130/09, zitiert in [...], Rdnr. 26).".